Entscheidungen zu § 92 Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

1.140 Dokumente

Entscheidungen 1.051-1.080 von 1.140

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/18 90/09/0088

Der im Jahre 1962 geborene Beschwerdeführer stand als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt T. Das Landesgericht Innsbruck hatte den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 4. Oktober 1989 schuldig erkannt, er habe in T als Schalterbeamter des Postamtes T mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht auf Inkasso von Kosten für die Sendung von Nachnahmepaketen zu schädigen, seine Befugnis im N... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/18 90/09/0110

Der im Jahre 1942 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war der Gendarmerieposten R. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha den Beschwerdeführer mit Erkenntnis vom 16. Mai 1988 schuldig erkannt, er hätte am 3. März 1988 um ca. 12.40 Uhr im Ortsgebiet von Traiskirchen, auf der Otto-Glöckelstraße Nr. 42, den Pkw N... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/18 90/09/0088

Der im Jahre 1962 geborene Beschwerdeführer stand als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt T. Das Landesgericht Innsbruck hatte den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 4. Oktober 1989 schuldig erkannt, er habe in T als Schalterbeamter des Postamtes T mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht auf Inkasso von Kosten für die Sendung von Nachnahmepaketen zu schädigen, seine Befugnis im N... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 4(hier: betreffend eines Postbeamten) Stammrechtssatz Die Kassenklarheit, Kassensicherheit und Kassenredlichkeit sind für ein geordnetes und zuverlässiges Kassenwesen grundlegende Voraussetzung. Darüber wird jeder Kassenbeamte i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 4; 2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 1; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 6(hier: Verbrechen des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0110

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Der ständig zunehmende Straßenverkehr bringt in steigendem Maße die Gefährdung von Leben und körperlicher Unversehrtheit der Verkehrsteilnehmer mit sich. Diese Gefahr wird durch die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß wegen der damit verbundenen Minderung der Reaktionsfähigkeit und der z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 16 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 95 Abs 3 BDG 1979 regelt die Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen einer der im § 92 Abs 1 Z 1 bis 4 BDG 1979 abschließend aufgezählten Disziplinarstrafen auch dann noch ausgesprochen werden darf, wenn gegen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0070

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1;HDG 1985 §2 Abs4;
Rechtssatz: Das Disziplinarrecht bezweckt die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes und erfüllt eine dem Interesse der Allgemeinheit dienende Ordnungsfunktion. Anders als im Strafrecht, wo moralische Wertung, Vergeltung und Sühne im Vordergrund stehen, sind im Disziplinarrecht die Ah... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Ein Beamter, der seinen Dienstgeber um des eigenen Vorteils willen schädigt, belastet das zwischen ihm und seinem Dienstgeber bestehende, für die Erfüllung der Aufgaben öffentlicher Verwaltungen unerläßliche Vertrauensverhältnis so stark und so nachhaltig, daß es in der Regel notwen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0148 E 19. Jänner 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 8(hier: drei Zugriffe in einem Zeitraum von drei Monaten). Stammrechtssatz Wenn der Beamte mehrmals deliktisch gehandelt und zum Zeitpunkt der Entdeckung der Tat den Schaden nur zum Teil wieder gutzumachen hat, so ist die daraus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ihm anvertrautes Gut zum Nachteil seiner Dienstbehörde veruntreut, ist grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragba... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0110

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 16 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 95 Abs 3 BDG 1979 regelt die Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen einer der im § 92 Abs 1 Z 1 bis 4 BDG 1979 abschließend aufgezählten Disziplinarstrafen auch dann noch ausgesprochen werden darf, wenn gegen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0148 E 19. Jänner 1989 RS 5 Stammrechtssatz Rechtfertigen die aus der Schwere des Dienstvergehens entstandenen Nachteile die Beendigung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses durch Entlassung, ist also der Gesetzesbefehl, auf diese Nachteile Rücksicht zu nehmen, nur durch die Verhängung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0110

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;HDG 1956 §2a;HDG 1956 §81 Abs2 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0062 E 6. Oktober 1982 VwSlg 10842 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz Ein Beamter, der im Laufe der Zeit infolge übermäßigen Alkoholgenusses sowohl in seiner dienstlichen Führung als auch in seinen dienstlichen Leistungen völlig abgeglitten ist und bei ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 4(hier: betreffend eines Postbeamten) Stammrechtssatz Die Kassenklarheit, Kassensicherheit und Kassenredlichkeit sind für ein geordnetes und zuverlässiges Kassenwesen grundlegende Voraussetzung. Darüber wird jeder Kassenbeamte i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 4; 2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 1; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 6(hier: Verbrechen des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0110

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Der ständig zunehmende Straßenverkehr bringt in steigendem Maße die Gefährdung von Leben und körperlicher Unversehrtheit der Verkehrsteilnehmer mit sich. Diese Gefahr wird durch die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß wegen der damit verbundenen Minderung der Reaktionsfähigkeit und der z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Ein Beamter, der seinen Dienstgeber um des eigenen Vorteils willen schädigt, belastet das zwischen ihm und seinem Dienstgeber bestehende, für die Erfüllung der Aufgaben öffentlicher Verwaltungen unerläßliche Vertrauensverhältnis so stark und so nachhaltig, daß es in der Regel notwen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0148 E 19. Jänner 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 8(hier: drei Zugriffe in einem Zeitraum von drei Monaten). Stammrechtssatz Wenn der Beamte mehrmals deliktisch gehandelt und zum Zeitpunkt der Entdeckung der Tat den Schaden nur zum Teil wieder gutzumachen hat, so ist die daraus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ihm anvertrautes Gut zum Nachteil seiner Dienstbehörde veruntreut, ist grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragba... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0148 E 19. Jänner 1989 RS 5 Stammrechtssatz Rechtfertigen die aus der Schwere des Dienstvergehens entstandenen Nachteile die Beendigung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses durch Entlassung, ist also der Gesetzesbefehl, auf diese Nachteile Rücksicht zu nehmen, nur durch die Verhängung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

RS Vwgh 1990/10/18 90/09/0110

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;HDG 1956 §2a;HDG 1956 §81 Abs2 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0062 E 6. Oktober 1982 VwSlg 10842 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz Ein Beamter, der im Laufe der Zeit infolge übermäßigen Alkoholgenusses sowohl in seiner dienstlichen Führung als auch in seinen dienstlichen Leistungen völlig abgeglitten ist und bei ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/31 86/09/0200

Der Beschwerdeführer stand als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat T. Mit undatiertem Schreiben (nach einer handschriftlichen Ergänzung vom 24. September 1981) übermittelte die Bundespolizeidirektion Wien an die Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsmitteilung bezüglich zweier Vorfälle, die mit dem Beschwerdeführer in Zusammenhang gebracht wurden. Zum ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/31 86/09/0200

Der Beschwerdeführer stand als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat T. Mit undatiertem Schreiben (nach einer handschriftlichen Ergänzung vom 24. September 1981) übermittelte die Bundespolizeidirektion Wien an die Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsmitteilung bezüglich zweier Vorfälle, die mit dem Beschwerdeführer in Zusammenhang gebracht wurden. Zum ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 86/09/0200

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §93 Abs2;
Rechtssatz: Eine Rechtsverletzung, die darin besteht, daß in einem Teil ein Schuldspruch erfolgt ist, obwohl ein Teilfreispruch hätte erfolgen müssen, zieht nicht zwingend und in jedem Fall die Aufhebung des Strafausspruches nach sich. Ausschlaggebend für diese Rechtsfolge wird sein, ob sich die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 86/09/0200

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Entlassung hat nicht zum Ziel, dem Beamten einen Nachteil zuzufügen, ihn gleichsam zu bestrafen. Der Zweck besteht ausschließlich darin, das Dienstverhältnis von Beamten aufzulösen, deren Vertrauenswürdigkeit zerstört ist, um damit die Funktionsfähigkeit des öff Dienstes zu sichern. Demnach s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 86/09/0200

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 95 Abs 3 BDG 1979 regelt die Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen einer der im § 92 Abs 1 Z 1 bis 4 BDG 1979 abschließend aufgezählten Disziplinarstrafen auch dann noch ausgesprochen werden darf, wenn gegen den Beamten zuvor wegen desselben Sachverhaltes (Tatidentität) eine g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 86/09/0200

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §42 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Hebt der VwGH einen Teilschuldspruch (hier: wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit) auf, bestätigt er jedoch die verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung, so gilt das Disziplinarverfahren - im fortgesetzten Verfahren - im Hinblick auf § 118 Abs 2 BDG 1979 als ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

Entscheidungen 1.051-1.080 von 1.140

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