Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;StGB §223 Abs2;StGB §313; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Ein Beamter, der verpflichtet ist, die ihm zur Besorgung zugewie... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;DienstrechtsG Krnt 1985 §98; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Der für die diszi... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §95 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;StGB §223 Abs2;StGB §313; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Der Begriff ... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1977 §55 Abs2;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §117;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;DienstrechtsG Krnt 1985 §98; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden)... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;StGB §223 Abs2;StGB §313; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Ein Beamter, der verpflichtet ist, die ihm zur Besorgung zugewie... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;DienstrechtsG Krnt 1985 §98; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Der für die diszi... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §95 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;StGB §223 Abs2;StGB §313; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Der Begriff ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdeführer verbindet seine dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, den er allerdings nur mit dem Gesetzeswortlaut begründet hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem nicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/24 AW 91/09/0014 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe der Entlassung - Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Diziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdeführer verbindet seine dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, den er allerdings nur mit dem Gesetzeswortlaut begründet hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem nicht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/24 AW 91/09/0014 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe der Entlassung - Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Diziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Der im Jahre 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Professor an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; als Nebenbeschäftigung leitet er ein Baubüro. Er leidet an einer in Phasen verlaufenden endogenen Depression und hat deshalb am 10. September 1990 einen Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand gestellt, dessen Erledigung nicht aktenkundig ist. Nach einem Zusammenbruch am 30. April 1990 war ... mehr lesen...
Der im Jahre 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Professor an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; als Nebenbeschäftigung leitet er ein Baubüro. Er leidet an einer in Phasen verlaufenden endogenen Depression und hat deshalb am 10. September 1990 einen Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand gestellt, dessen Erledigung nicht aktenkundig ist. Nach einem Zusammenbruch am 30. April 1990 war ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die Auffassung des Beschuldigten, wonach eine "Urlaubsreise" eines Beamten während eines Krankenstandes nur einen geringen Schuldgehalt erkennen lasse und keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich ziehe, weil gegen diese Annahme sowohl die negative Beispielswirkun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die Auffassung des Beschuldigten, wonach eine "Urlaubsreise" eines Beamten während eines Krankenstandes nur einen geringen Schuldgehalt erkennen lasse und keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich ziehe, weil gegen diese Annahme sowohl die negative Beispielswirkun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand ab 1. Jänner 1978 bis zu seiner Entlassung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer Stadtgemeinde. Er war bei der Stadtpolizei tätig. Mit Urteil des Kreisgerichtes vom 21. Jänner 1985 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 28. Juli 1984 als Polizeibeamter unter Ausnützung der durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit vorsätzlich Walter L. durch Versetzen eines Schlages mit der Hand in das Gesicht am Körper verletzt zu habe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand ab 1. Jänner 1978 bis zu seiner Entlassung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer Stadtgemeinde. Er war bei der Stadtpolizei tätig. Mit Urteil des Kreisgerichtes vom 21. Jänner 1985 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 28. Juli 1984 als Polizeibeamter unter Ausnützung der durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit vorsätzlich Walter L. durch Versetzen eines Schlages mit der Hand in das Gesicht am Körper verletzt zu habe... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;GdBedG Stmk 1957 §92 Abs1 lite;
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (Hinw... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;GdBedG Stmk 1957 §1 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §104 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §13 Abs2;GdBedG Stmk 1957 §89;GdBedG Stmk 1957 §90;GdBedG Stmk 1957 §92 Abs1;StGB §27;
Rechtssatz: Für das Disziplinarrecht nach dem Stmk GdBedG sind andere Gesichtspunkte maßgebend als nach dem Strafgesetzbuch (Hinweis E 1... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;GdBedG Stmk 1957 §104 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §89;GdBedG Stmk 1957 §90;GdBedG Stmk 1957 §92 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §95 Abs1;
Rechtssatz: Das Stmk GdBedG führt in § 92 Abs 1 lit a bis e die Disziplinarstrafen an, ohne sie etwa bestimmten Kategorien von Dienstvergehen zuzuordnen oder zu unterscheiden, ob ein pflichtw... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;GdBedG Stmk 1957 §92 Abs1 lite;
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist keine Strafe, die der Sicherung der Gesellschaft, der Resozialisierung des Täters oder gar der Vergeltung dient, sondern eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (Hinw... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;GdBedG Stmk 1957 §1 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §104 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §13 Abs2;GdBedG Stmk 1957 §89;GdBedG Stmk 1957 §90;GdBedG Stmk 1957 §92 Abs1;StGB §27;
Rechtssatz: Für das Disziplinarrecht nach dem Stmk GdBedG sind andere Gesichtspunkte maßgebend als nach dem Strafgesetzbuch (Hinweis E 1... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;GdBedG Stmk 1957 §104 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §89;GdBedG Stmk 1957 §90;GdBedG Stmk 1957 §92 Abs1;GdBedG Stmk 1957 §95 Abs1;
Rechtssatz: Das Stmk GdBedG führt in § 92 Abs 1 lit a bis e die Disziplinarstrafen an, ohne sie etwa bestimmten Kategorien von Dienstvergehen zuzuordnen oder zu unterscheiden, ob ein pflichtw... mehr lesen...
Der 1948 geborene Beschwerdeführer stand als Landesbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Seine Dienststelle war eine Bezirkshauptmannschaft. Seit Jahren hat der Beschwerdeführer Alkoholprobleme, die auch seine Dienstleistung beeinträchtigten. So wurde bereits im Jahre 1985 gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er 1. am 4. September 1984 in alkoholisiertem Zustand an einer außerordentlichen Dienststellenver... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte steht als Revidentin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle war das Postamt XY, das sie seit 1. Jänner 1984 leitete; derzeit ist sie bei einer Dienststelle des Fernmeldebetriebsdienstes eingesetzt. Der Beschwerdeführer ist der seit 7. Dezember 1989 bestellte Stellvertreter des Disziplinaranwaltes bei der Disziplinaroberkommission für den Bereich des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr. Die Disziplinarkom... mehr lesen...
Der 1948 geborene Beschwerdeführer stand als Landesbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Seine Dienststelle war eine Bezirkshauptmannschaft. Seit Jahren hat der Beschwerdeführer Alkoholprobleme, die auch seine Dienstleistung beeinträchtigten. So wurde bereits im Jahre 1985 gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er 1. am 4. September 1984 in alkoholisiertem Zustand an einer außerordentlichen Dienststellenver... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte steht als Revidentin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle war das Postamt XY, das sie seit 1. Jänner 1984 leitete; derzeit ist sie bei einer Dienststelle des Fernmeldebetriebsdienstes eingesetzt. Der Beschwerdeführer ist der seit 7. Dezember 1989 bestellte Stellvertreter des Disziplinaranwaltes bei der Disziplinaroberkommission für den Bereich des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr. Die Disziplinarkom... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §93 Abs2;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Frage der Entlassung kommt es nur darauf an, ob das Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten durch dessen Verhalten (hier: der Besc... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Die Entlassung ist die schwerste Disziplinarstrafe gegen aktive Beamte. Sie bezweckt, daß sich die Dienstbehörde von einem Beamten, der sich infolge seines Fehl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstandenen Nachteile die "Untragbarkeit" des Beamten für seinen Dienstgeber... mehr lesen...