1 Zum Sachverhalt und zum bisherigen Verfahrensgang wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juni 2017, Ra 2016/12/0084, verwiesen. Demnach stand der Mitbeteiligte bis zu seiner Ruhestandsversetzung mit 31. Mai 2004 in einem öffentlichrechtlichen Aktivdienstverhältnis zum Bund. Ihm wurden zur Vorbereitung auf und Absolvierung von Diplomprüfungen des Studiums der Rechtswissenschaften sowie für die Gerichtspraxis Urlaube unter Entfall der Bezüge gemäß § 75 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §4;BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine "Verwertbarkeit" der Kenntnisse im Zusammenhang mit einer Karenzierung ist nicht mit einer "Notwendigkeit" im Sinn einer für die Ausübung einer Tätigkeit unabdingbaren Ernennungsvoraussetzung gleichzusetzen(vgl. Vw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;B-VG Art133 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/12/0084 E 27. Juni 2017 RS 2 Stammrechtssatz § 75 Abs. 3 BDG 1979 idF BGBl. Nr. 447/1990 sieht eine im freien Ermessen liegende Maßnahme vor, bei der die Ermessensübung allerdings an zwei - in rechtlicher... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §1;BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;B-VG Art133 Abs4;VwGVG 2014 §17;VwGVG 2014 §27;
Rechtssatz: In jenen Fällen, in denen die Behörde als Voraussetzung für eine dem Antrag stattgebende Entscheidung der Zustimmung einer anderen Behörde bedarf, die im Allgemeinen einer einheitlichen Handhabung des Gesetzes ... mehr lesen...
Die Revisionswerberin steht als Ministerialrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist die belangte Behörde. Mit Eingabe vom 30. Juli 2013 stellte sie - gestützt auf § 75 Abs. 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (im Folgenden: BDG 1979) - den Antrag, ihr die Zeit eines zwischen dem 21. Jänner 1992 und dem 20. Jänner 1997 in Anspruch genommenen Karenzurlaubes für den Ruhegenuss anzurechnen. In einem Vorhalt vom 15. November ... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Offizial in einem aktiven öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde im beschwerdegegenständlichen Zeitraum bei einer Betriebsstelle der Österreichischen Post AG in Tirol verwendet. Mit Bescheid vom 17. August 2000 war dem Beschwerdeführer ein Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge für die Zeit vom 14. September 2000 bis zum 10. Juli 2004 zur Betreuung seiner im Jahr 1990 bzw. 1993 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §75 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Wenn auch nach der dem hg. Erkenntnis vom 28. Mai 1997, Zl. 94/12/0240, zugrundeliegenden Fallkonstellation eine Verlängerung eines Karenzurlaubes über zehn Jahre hinaus zu beurteilen war, lässt sich diesem Erkenntnis nicht entnehmen, dass eine Verweigerung der Verlängerung eines Karenzurlaubes nach ein... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Offizial in einem aktiven öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde im beschwerdegegenständlichen Zeitraum bei einer Betriebsstelle der Österreichischen Post AG in Tirol verwendet. Mit Bescheid vom 17. August 2000 war dem Beschwerdeführer ein Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge für die Zeit vom 14. September 2000 bis zum 10. Juli 2004 zur Betreuung seiner im Jahr 1990 bzw. 1993 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §75 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Wenn auch nach der dem hg. Erkenntnis vom 28. Mai 1997, Zl. 94/12/0240, zugrundeliegenden Fallkonstellation eine Verlängerung eines Karenzurlaubes über zehn Jahre hinaus zu beurteilen war, lässt sich diesem Erkenntnis nicht entnehmen, dass eine Verweigerung der Verlängerung eines Karenzurlaubes nach ein... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 26. Juni 2002, Zl. 2001/12/0240, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis wurde eine Beschwerde des Beschwerdeführers gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid seiner (damaligen) obersten Dienstbehörde, des Bundesministers für Inneres, vom 9. Oktober 2001, mit welchem einem Antrag des Beschwerdeführers auf Verbesserung des Vorrückungsstichtages (um die Zeit eines mit einem Bescheid vom 16. Se... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241a Abs1 idF 2001/I/087;BDG 1979 §241a Abs3 idF 2001/I/087;BDG 1979 §241a idF 1997/I/061;BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;BDG 1979 §75 idF 1990/447;BDG 1979 §75 idF 1994/665;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 241a Abs. 1 BDG 1979 findet seinem Wortlaut nach lediglich auf Karenzurlaube, die gemäß § 75 BDG 1979 in der bis zum Ablauf des... mehr lesen...
Die am 7. Mai 1947 geborene Beschwerdeführerin steht seit dem 1. Dezember 2003 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 21. November 1989 wurde der Beschwerdeführerin in Entsprechung ihres Antrages vom 29. September 1989 für die persönliche Unterstützung ihres durch einen Unfall in soziale Bedrängnis geratenen Bruders mit Zustimmung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Finanzen gemäß § ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §236b idF 2001/I/086;BDG 1979 §75 Abs2;BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;PG 1965 §6 Abs1;PG 1965 §6 Abs2 idF 1997/I/061;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 75 Abs. 3 BDG 1979 (idF. BGBl. Nr. 447/1990) können die nach Abs. 2 leg. cit. mit der Gewährung des Karenzurlaubes ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien eingesetzt. In seiner Eingabe vom 10. Dezember 1997 ersuchte er um Gewährung von Karenzurlaub in der Zeit vom 1. Februar 1998 bis 31. Jänner 1999. Da er soeben das Studium der Rechtswissenschaften beendet habe, beabsichtige er, während des genannten Zeitraumes neun Monate als Rechtspraktikant im Sprengel des Oberlandesgerichtes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;BDG 1979 §75a Abs2 Z2 litc idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Soweit der Beschwerdeführer eine Anwendung des § 75a Abs. 2 Z. 2 lit. c BDG 1979 deshalb für geboten erachtet, weil ihm der gegenständliche Karenzurlaub zur Ausbildung für seine dienstliche Verwendung gewährt worden sei, unbeschadet des Umstandes, dass die Gewährung für Ausbildungszwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat bei der Sicherheitsdirektion für das Land Burgenland in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer wurde am 1. März 1982 in den Sicherheitswachedienst der Verwendungsgruppe W 3 aufgenommen und legte am 19. Dezember 1986 die Beamten-Aufstiegsprüfung ab. Von 1. Oktober 1990 bis 30. September 1992 wurde ihm ein Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge im Sinne des § 75 BDG 1979 gewährt, den er für sein Studium der ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3;BDG 1979 §75a Abs2 Z2 lita idF 2001/I/087;
Rechtssatz: Eine Anrechnung der (nun - durch die Novelle BGBl. I. Nr. 87/2001) in § 75a Abs. 2 Z. 2 lit. a (zweiter Fall) BDG 1979 genannten Karenzurlaubszeiten kann zum einen nur auf Antrag und nach bescheidmäßiger Zuerkennung erfolgen und tritt nicht ex lege ein, zum anderen war und ist es dem Beschwerdefüh... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Mittelschulprofessorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle ist das Bundesrealgymnasium W. An dieser Schule unterrichtet die Beschwerdeführerin "Biologie/Umwelterziehung" sowie "Chemie". Mit Schreiben vom 29. August 1996 ersuchte die Beschwerdeführerin um Gewährung einer "unbezahlten Karenz" vom 16. September 1996 bis 31. August 1997 mit der Begründung: , dass sich für sie die Möglichkeit zur fachlichen und be... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Mittelschulprofessorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle ist das Bundesrealgymnasium W. An dieser Schule unterrichtet die Beschwerdeführerin "Biologie/Umwelterziehung" sowie "Chemie". Mit Schreiben vom 29. August 1996 ersuchte die Beschwerdeführerin um Gewährung einer "unbezahlten Karenz" vom 16. September 1996 bis 31. August 1997 mit der Begründung: , dass sich für sie die Möglichkeit zur fachlichen und be... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §23;BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;VerwaltungsakademieG §27;
Rechtssatz: Dem Antrag auf Gewährung des Karenzurlaubes ist zu entnehmen, dass das Motiv der Beschwerdeführerin die Möglichkeit einer einschlägigen beruflichen Weiterbildung gewesen ist. An dieser beruflichen Weiterbildung besteht aber - obje... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0004 E 14. September 1994 RS 2 Stammrechtssatz "Andere als private" Interessen des Beamten sind nicht mit "öffentlichen" Interessen gleichzusetzen; umfaßt sind alle denkbaren Interessen, die nicht private sind (Hinweis: E 23.6.1993, 89/12/0200). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0172 E 7. Oktober 1998 RS 5 Stammrechtssatz Bei der Prüfung der ersten Tatbestandsvoraussetzung des § 75 Abs 3 BDG 1979 idF BGBl 1990/447 ist zunächst anhand des Bescheides, mit dem der Karenzurlaub gewährt wurde, zu prüfen, ob für dessen Genehmigung private
Gründe: des Beamten im Vordergrund standen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0004 E 14. September 1994 RS 2 Stammrechtssatz "Andere als private" Interessen des Beamten sind nicht mit "öffentlichen" Interessen gleichzusetzen; umfaßt sind alle denkbaren Interessen, die nicht private sind (Hinweis: E 23.6.1993, 89/12/0200). European Case Law Id... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle vor der Gewährung des hier relevanten Karenzurlaubes (KU) ab 1. September 1995 war die regionale Geschäftsstelle L. des Arbeitsmarktservice Niederösterreich (im Folgenden AMS/NÖ), wo er als Abteilungsleiter der Abteilung "Service Versicherungsleistungen" tätig war. Seit 1. Jänner 1998 ist er - nach der vorzeitigen Beendigung dieses KU - dem Amt des AMS Österreich/Bundes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beamte, der sich für die Karenzierung entschieden hat und dem ein Karenzurlaub auch über seinen Antrag hin gewährt wurde, hat bei Vorliegen der beiden Voraussetzungen nach § 75 Abs 3 BDG 1979 idF BGBl 1990/447 ein Recht auf Anrech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §1;BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Entscheidung, die eine Behörde als Dienstbehörde im Einvernehmen (mit Zustimmung) einer anderen Behörde (im Folgenden zustimmungsberechtigte Stelle) zu treffen hat, nur der Dienstbehörde zuzurechnen. Die erforderliche Zusti... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;
Rechtssatz: In der Regel sind mit jedem Karenzierungsgesuch auch private Interessen des Beamten verbunden, was sich auch daraus ergibt, dass ein Karenzurlaub nur über Antrag des Beamten gewährt werden darf (Hinweis E vom 26.Mai 1999, 97/12/0289, 0290). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:19... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §1;BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;B-VG Art18 Abs1;B-VG Art7 Abs1;VwGG §63 Abs1;
Rechtssatz: Auch für die Entscheidung der zustimmungsberechtigten Stelle, ob sie die Zustimmung erteilt oder nicht, gilt das Gesetz. Die Erteilung oder Nichterteilung der Zustimmung hat sich daher... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;
Rechtssatz: Die zustimmungsberechtigte Stelle ist - jedenfalls im Fall der Versagung ihrer Zustimmung - verpflichtet, der Dienstbehörde hinreichend ihre rechtlichen Erwägungen bekannt zu geben, die für ihren Willensentschluss maßgebend sind. Nur eine entsprechende
Begründung: der Versagung der... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hofrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Österreichische Patentamt (in der Folge kurz: Dienststelle) Aufgrund ihres Antrages vom 28. November 1995 wurde ihr mit Bescheid der belangten Behörde vom 5. Jänner 1996 ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) gemäß § 75 Abs. 1 BDG 1979 für die Zeit vom 1. Februar 1996 bis 31. Jänner 2001 zur Ausübung der Funktion der Vorsitzenden der ersten Be... mehr lesen...