RS Vwgh 1999/12/15 99/12/0154

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Veröffentlicht am 15.12.1999
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;

Rechtssatz

In der Regel sind mit jedem Karenzierungsgesuch auch private Interessen des Beamten verbunden, was sich auch daraus ergibt, dass ein Karenzurlaub nur über Antrag des Beamten gewährt werden darf (Hinweis E vom 26.Mai 1999, 97/12/0289, 0290).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120154.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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