Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs2;BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;BDG 1979 §75 Abs6 idF 1991/024;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art18 Abs1;B-VG Art7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/12/0100 E 22. November 2000
Rechtssatz: Gegen § 75 Abs 2 BDG 1979 und § 75 Abs 3 BDG 1979 idF 1990/447 im Verhältnis zu § 75 Abs 6 BDG 1979 idF ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs2;BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/12/0100 E 22. November 2000
Rechtssatz: Der Kenntniszugewinn und Erfahrungszugewinn aus jener Tätigkeit, für die der Karenzurlaub gewährt wurde, und seine Verwertbarkeit bei der Rückkehr des Beamten in eine Verwendung in seinem öffentlich-rechtlichen Dienstver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/12/0100 E 22. November 2000
Rechtssatz: Der unbestimmte Gesetzesbegriff "berücksichtigungswürdige
Gründe: " in § 75 Abs 3 BDG 1979 idF BGBl 1990/447 ist iZm allen Rechtsvorschriften auszulegen, die sich auf die Nachsichtserteilung nach § 75 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Landesschulrat für das Burgenland. Von 1982 bis 1988 absolvierte der Beschwerdeführer nebenberuflich erfolgreich ein Jusstudium und strebte dann seine Überstellung in die Verwendungsgruppe A bei seiner Dienststelle an. Dieses Bemühen war nach seinem Vorbringen deshalb nicht erfolgreich, weil er sich durch Aktivitäten im Rahmen einer Bürgerinitiative die nach... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs2;BDG 1979 §75 Abs3;B-VG Art21; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/12/0067 E 17. September 1997
96/12/0372 E 16. April 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/20 94/12/0104 1 Stammrechtssatz Aus § 75 Abs 3 BDG 1979 folgt, daß eine Nachsicht der mit einem Karenzurlaub sonst verb... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs2;BDG 1979 §75 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/12/0067 E 17. September 1997
96/12/0372 E 16. April 1997
Rechtssatz: Enthält der Bescheid, mit dem dem Beamten Karenzurlaub gewährt wurde, keinerlei Feststellungen darüber, welche
Gründe: hiefür maßgeblich waren, und hat er auch nicht über eine Anrechnung von Zeiten des ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor an einer Bundeshandelsakademie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer kam diesbezüglich mit Ansuchen vom 31. Mai 1993 um Gewährung eines Karenzurlaubes ein. Mit Bescheid vom 2. Juli 1993 entschied die belangte Behörde hierüber wie folgt: "B E S C H E I D Auf Ihr Ansuchen vom 31. Mai 1993 wird Ihnen im Rahmen des der Dienstbehörde eingeräumten freien Ermessens gemäß § 75 Absätze 1 und 5 des Beam... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §75 Abs1;BDG 1979 §75 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Zurückweisung wegen entschiedener Sache European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995120278.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberkommissärin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist die Bundesversuchs- und Forschungsanstalt Arsenal. Mit Schreiben vom 12. Dezember 1990 und vom 24. Jänner 1991 - zu diesem Zeitpunkt war sie noch als Beamtin der Verwendungsgruppe B am Institut für Psychologie der Universität Innsbruck beschäftigt - ersuchte die Beschwerdeführerin um Gewährung eines Karenzurlaubes. Dies mit der Begründung: , sie habe nebe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs1;BDG 1979 §75 Abs1;BDG 1979 §75 Abs3;
Rechtssatz: Der mangelnde Bescheidwille und damit die Unverbindlichkeit der "Sonstigen Bemerkungen" ist sowohl daraus zu erkennen, daß die Aussage "Gem § 10 Abs 4 GehG 1956 wird die Zeit des für die Vorrückung nicht berücksichtigten Karenzurlaubes mit dem Tag des Wiederantr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Major in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich. Mit Schreiben vom 26. August 1992 ersuchte der Beschwerdeführer um Gewährung eines Karenzurlaubes nach § 75 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) ab 1. Jänner 1993 für die Dauer von drei Jahren. Er habe sich im April 1992 um den Dienstposten des Stellvertreters des Stadtwachkommandanten der Stadtpolize... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs2;BDG 1979 §75 Abs3;B-VG Art21;
Rechtssatz: Aus § 75 Abs 3 BDG 1979 folgt, daß eine Nachsicht der mit einem Karenzurlaub sonst verbundenen Folgen iSd § 75 Abs 2 BDG 1979 nur dann verfügt werden darf, wenn nicht private
Gründe: des Beamten für den Karenzurlaub im Vordergrund stehen und gleichzeitig auch berücksichtigun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Er wurde mit August 1992 gemäß den Bestimmungen des Schönbrunner Schloßgesetzes, BGBl. Nr. 208/1992, zum Geschäftsführer der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft mbH bestellt. Punkt VII/5 dieses Vertrages, der zwischen der Gesellschaft (vertreten durch den Bundesminister für wirtschaftliche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren56/04 Sonstige öffentliche Wirtschaft63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;BDG 1979 §75 Abs2;BDG 1979 §75 Abs3;DVG 1984 §8 Abs1;Schönbrunner SchloßG 1992;
Rechtssatz: Mit der in einem vom BM mit einem Beamten abgeschlossenen Geschäftsführervertrag enthaltenen - rechtlich unverbindlichen - Zusage, daß der Vertrag unter dem Gesichtspunkt abges... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Mittelschulprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesgymnasium XY. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das im ersten Rechtsgang am 23. Juni 1993 beschlossene Erkenntnis Zl. 93/12/0106 hingewiesen, mit dem der seinerzeit angefochtene Bescheid über die Berücksichtigung des Karenzurlaubes im Schuljahr 1991/92 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Mittelschulprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesgymnasium XY. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das im ersten Rechtsgang am 23. Juni 1993 beschlossene Erkenntnis Zl. 93/12/0106 hingewiesen, mit dem der seinerzeit angefochtene Bescheid über die Berücksichtigung des Karenzurlaubes im Schuljahr 1991/92 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3 Z1;
Rechtssatz: "Andere als private" Interessen des Beamten sind nicht mit "öffentlichen" Interessen gleichzusetzen; umfaßt sind alle denkbaren Interessen, die nicht private sind (Hinweis: E 23.6.1993, 89/12/0200). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994120004.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3;
Rechtssatz: Nur eine positive Entscheidung iSd § 75 Abs 3 BDG 1979 bedarf der Zustimmung des Bundeskanzlers (des BMF). Verneint die oberste Dienstbehörde bereits das Zutreffen der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 75 Abs 3 Z 1 oder Z 2 BDG 1979, so ist das zustimmungsberechtigte Ressort nicht zu befassen. European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3 Z1;
Rechtssatz: "Andere als private" Interessen des Beamten sind nicht mit "öffentlichen" Interessen gleichzusetzen; umfaßt sind alle denkbaren Interessen, die nicht private sind (Hinweis: E 23.6.1993, 89/12/0200). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994120004.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Mittelschulprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesgymnasium XY. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 23. August 1991 war dem Beschwerdeführer auf seinen mit der Tätigkeit als Geschäftsführer bei der Volkshochschule begründeten Antrag für die Zeit vom 9. September 1991 bis 13. September 1992 (Schuljahr 1991/92) ein Urlaub gegen Entfall der Bezüge gemäß § 75 Abs. 1 BDG 1979 gewährt worden... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §75 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993120106.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dem Gymnasium X zur Dienstleistung zugewiesen. Am 18. Juni 1990 suchte die Beschwerdeführerin um Gewährung eines Karenzurlaubes für die Zeit vom 3. September 1990 bis 1. September 1991, jedoch unter Vollanrechnung dieses Zeitraumes für die Vorrückung in höhere Bezüge sowie für die Bemessung des Ruhegenusses an. Zur Begründung: brachte die Beschwerdeführerin vor, ihr Ehegatte werde als öst... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;BDG 1979 §75 Abs1;BDG 1979 §75 Abs2;BDG 1979 §75 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Hat eine Beamtin (hier Mittelschulprofessorin) in ihrem Antrag auf Gewährung des Karenzurlaubes unter voller Berücksichtigung der Zeit des Karenzurlaubes gem § 75 Abs 3 BDG 1979 dargele... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kommissär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung, bei dem er als Referent für Wehrpolitik diensteingeteilt ist. Mit Eingabe vom 22. März 1989 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung eines Karenzurlaubes gemäß § 75 Abs. 1 BDG 1979 für die Zeit vom 1. Juni 1989 bis einschließlich 31. März 1990. Der Beschwerdeführer begründete dies damit, daß er in dieser Zeit ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs3;
Rechtssatz: Ausf, ob die Gerichtspraxis für die Erfüllung der Dienstobliegenheiten eines Referenten für Wehrpolitik im BMLV nicht erforderlich ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989120183.X02 Im RIS seit 06.06.1990 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §75 Abs3;BDG 1979 §75 Abs4 Z2;DVG 1984 §1 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Verweigerung der gesetzlich vorgesehenen Zustimmung durch andere Behörden zu der vom Bf beantragten Maßnahme ändert nichts an den die den Bescheid erlassende Behörde treffenden verfahrensrechtlichen ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Ihre Dienststelle ist die Volksschule L. Nach der Geburt ihres Sohnes gewährte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 12. März 1987 zunächst gemäß § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz für die Zeit vom 28. März 1987 bis zum 30. Jänner 1988 einen Urlaub gegen Entfall der Bezüge. Am 17. Jänner 1988 stellte die Beschwerdeführerin folgenden Antrag: „Ich ersuc... mehr lesen...
Index: Dienstrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979 §75 Abs2 implizitBDG 1979 §75 Abs3 implizitLDG 1984 §106 Abs1LDG 1984 §58 Abs2LDG 1984 §58 Abs3PG 1965 §6 Abs2
Rechtssatz: Eine Gesetzesbestimmung, die allgemein - abweichend von dem im § 58 Abs 2 LDG normierten Grundsatz der Nichtberücksichtigung der im Karenzurlaub zurückgelegten Zeiten für die von ... mehr lesen...