RS Vwgh 2001/11/21 2000/12/0054

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Veröffentlicht am 21.11.2001
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §75 Abs3 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/12/0004 E 14. September 1994 RS 2

Stammrechtssatz

"Andere als private" Interessen des Beamten sind nicht mit "öffentlichen" Interessen gleichzusetzen; umfaßt sind alle denkbaren Interessen, die nicht private sind (Hinweis: E 23.6.1993, 89/12/0200).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000120054.X02

Im RIS seit

22.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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