RS Vwgh 1999/12/15 99/12/0154

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Veröffentlicht am 15.12.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;
B-VG Art130 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Beamte, der sich für die Karenzierung entschieden hat und dem ein Karenzurlaub auch über seinen Antrag hin gewährt wurde, hat bei Vorliegen der beiden Voraussetzungen nach § 75 Abs 3 BDG 1979 idF BGBl 1990/447 ein Recht auf Anrechnung des Karenzurlaubs und hinsichtlich des Ausmaßes der Anrechnung ein Recht auf gesetzeskonforme Ermessensübung (Hinweis E vom 24.September 1997, 97/12/0178).

Schlagworte

Ermessen Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120154.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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