Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/09/0080
Rechtssatz: Unter "Weisung" ist eine generelle oder individuelle, abstrakte oder konkrete
Norm: zu verstehen, die an... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/09/0080
Rechtssatz: Der VwGH sieht keinen Grund für die Annahme, daß § 44 Abs 3 BDG 1979 von vornherein nur für Weisungen bestimmten Inhaltes ("Weisungen zur Sach... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/09/0080
Rechtssatz: Dem Behördenleiter steht das Recht zu, einen schriftlichen Auftrag, der im Rahmen seiner Organisationsgewalt ergangen ist, mündlich abzuändern. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit der unberechtigten Ablehnung der Befolgung einer Weisung wird gegen eine grundsätzliche Bestimmung des Dienstrechtes verstoßen, was die Verhängung einer Disziplinarstrafe unbedingt erforderlich macht. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/09/0080
Rechtssatz: Weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn des § 44 BDG 1979 besteht ein Recht des Weisungsempfängers auf die Erteilung einer Weisung in schrift... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz91/02 Post
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;PostG §27 idF 1964/36 1971/338;
Rechtssatz: AusfzF, ob es sich bei der gegenständlichen Sendung (Faltprospekt) um eine schriftliche Mitteilung in einer dienstrechtlichen Angelegenheit der Post handelt. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Verkehrsabteilung (Außenstelle W) des Landesgendarmeriekommandos für Z. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 25. April 1990 schuldig erkannt, er hätte 1. anläßlich von Radarmessungen, zu denen er ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;
Rechtssatz: Vorgesetzte haben wegen ihrer Vorbildfunktion einen besonderen Einsatz und eine besondere Qualität der Dienstleistung zu zeigen. Die wiederholte Austragung nicht erbrachter dienstlicher Leistungen ist ohne Verletzung dienstlicher Interessen nicht möglich und es können dadurch die Unabhängigkeit und das Vorb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Zollamt K. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde am 30. Juli 1990 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979), ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Im Spruch: dieses Bescheides wird dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er h... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter des Postamtes B. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 26. Mai 1988 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, er habe 1. als Kassenbeamter des Postamtes B am 27. Juli 1987 den Gegenwert von eingelösten Valuten in der Höhe von DM 600,-- weder in die Geldaufstellung der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs7;BDG 1979 §44 Abs1;B-VG Art90 Abs2;VStG §33 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der allgemeine Grundsatz, daß niemand gezwungen ist, gegen sich selbst auszusagen, verbietet seinem Wesen und seiner Bedeutung nach eine Beschränkung seines Geltungsbereiches auf ein bestim... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Ist den sich über einen längeren Zeitraum (hier: mehr als ein halbes Jahr) erstreckenden verschiedenen und zahlreichen Fehlleistungen die Nichteinhaltung von Gebarungsvorschriften und Kontrollaufgaben durch den Beamten gemeinsam, so sind auf Grund dieses sachlichen und zeitlichen Zusammenhanges die vorgeworf... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §124 Abs7;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §46 Abs1;BDG 1979 §46 Abs5;
Rechtssatz: Da der Grundsatz, daß Beamte zur Selbstbelastung und Überführung nicht verpflichtet sind, auch für Selbstbezichtigungen mit disziplinären Folgen außerhalb eines Disziplinarverfahrens gilt und somit ein Beamter, dem in einer Aufsichtsbeschwerde Diens... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs7;BDG 1979 §44 Abs1;VStG §33 Abs2;
Rechtssatz: Innerhalb eines Disziplinarverfahrens (dh ab seiner Anhängigkeit bis zum förmlichen Abschluß) ist der (beschuldigte) Beamte gegenüber der Aufforderung zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme (Sachverhaltsdarstellung) bzw zu einer Aussage zu einem Vorfall berechtigt, eine Ausk... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §49;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;MRK Art6 Abs1;RAO 1868 §8;
Rechtssatz: Die einem fairen Verfahren immanente Forderung nach verfahrensmäßiger Selbständigkeit des durch eine Dienstaufsichtbeschwerde zunächst in ein Verwaltungsverfahren hineingezogenen Beamt... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §49 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;RAO 1868 §8;
Rechtssatz: Das nach § 105 Z 1 BDG 1979 auf das Disziplinarverfahren anzuwendende AVG enthält keine positiv-rechtliche Regelung eines Rechts des Zeugen auf Rechtsbeistand, die den allgemein auch für ihn gel... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte27/01 Rechtsanwälte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §124 Abs7;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §46 Abs1;BDG 1979 §46 Abs5;MRK Art6 Abs1;RAO 1868 §9 Abs2;
Rechtssatz: Wenn auch die generelle Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht im § 46 Abs 5 BDG 1979 nur für Äußerungen "im Disziplinarverfahren", in welchem sich der Besch durch einen Rechts... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §49;AVG §50;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §124 Abs7;BDG 1979 §44 Abs1;RAO 1868 §9;
Rechtssatz: Es stellt keine Dienstpflichtverletzung iSd § 44 Abs 1 BDG 1979 dar, wenn in einem Aufsichtsbeschwerdeverfahren ein Beamter lediglich durch seinen ausgewiesenen Rechtsfreund zu den in der Auf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle im maßgebenden Zeitpunkt war die im Bundesministerium für Landesverteidigung errichtete Heeresbild- und Funkinformationsstelle (Bundesheer-Schulungssender). Der Beschwerdeführer war Sendeleiter und Leiter des Sachgebietes n. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Beamte und Lehrer beim Bundesministerium für Landesverteidigu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;
Rechtssatz: Das "Remonstrationsrecht" kommt lediglich bei Bedenken wegen (schlichter) Rechtswidrigkeit (arg.: ... "aus einem anderen Grund ...") zum Tragen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090105.X01 Im RIS seit 18.10.1990 mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;
Rechtssatz: Die konkrete Anordnung eines Vorgesetzten, er behalte sich - aus gegebenem Anlaß - sämtliche Auskünfte und Entscheidungen hinsichtlich eines bestimmten Sachgebietes selbst vor, betrifft den dienstlichen Aufgabenbereich und ist rechtmäßig. Verweigert der solcherart angewiesene Beamte den Gehorsam, ohne s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat T. Mit undatiertem Schreiben (nach einer handschriftlichen Ergänzung vom 24. September 1981) übermittelte die Bundespolizeidirektion Wien an die Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsmitteilung bezüglich zweier Vorfälle, die mit dem Beschwerdeführer in Zusammenhang gebracht wurden. Zum ei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0017 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13042 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Dem tatsächlichen Bekanntwerden eines disziplinären Vorfalls in der Öffentlichkeit kommt weder bei der objektiven Betrachtung der Schwere der Dienstpflichtverletzung noch im Rahmen der Milderungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten X. Mit Bescheid vom 4. Februar 1980 stellte das Landesgendarmeriekommando für Salzburg fest, daß der Beschwerdeführer im Kalenderjahr 1979 den zu erwartenden Arbeitserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten habe. Diese Beurteilung stand bis zur neuerlichen Leistungsfeststellung für das Kalenderjahr 1985 unverändert i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §36 Abs4;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1;VStG §21;VStG §50;
Rechtssatz: Ein Beamter, der von den ihm gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten zur Klärung von durch Weisungen angeblich geschaffenen Widersprüchen, die die Art der Wahrnehmung der von ihm zu besorgenden Aufgaben betre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Postamt R, bei dem er als Verteildienst für Inlandspostsendungen in der Briefumleitung in Verwendung steht. Mit Erkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 10. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "... er hat 1.) am 8. Oktober 1987 während des Nachtdienstes (19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Es gehört zur grundsätzlichen Verpflichtung jedes Beamten, sich mit den für seinen Bereich geltenden Vorschriften auseinanderzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090006.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war jedenfalls bis einschließlich 27. März 1986 das Österreichische Generalkonsulat in K. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde auf Grund des Antrages der Beschwerdeführerin vom 23. April 1986 fest, daß ihr ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Einberufung zur Dienstleistung in der Zentrale des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachoberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Heeresversorgungsschule. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde auf Antrag des Beschwerdeführers vom 23. Juni 1986 fest, daß die Befolgung der ihm von seinem Vorgesetzten erteilten schriftlichen Weisung vom 12. Juni 1986 gemäß § 44 BDG 1979 zu seinen Dienstpflichten zähle. Nach der Bescheidbegründung obliege dem Beschwerdeführer in de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §170;BDG 1979 §36 Abs4;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;
Rechtssatz: Die Anfertigung von Lehrmodellen, die einen Arbeitsaufwand von 56 Stunden erfordert, gehört nicht zu den sonstigen aus der lehramtlichen Stellung des Lehrers sich ergebenden Obliegenheiten, es sei denn, es bestünde eine ausdrückliche, derartiges anordnende generelle oder individuelle
Norm: .... mehr lesen...