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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §115;Rechtssatz
Vorgesetzte haben wegen ihrer Vorbildfunktion einen besonderen Einsatz und eine besondere Qualität der Dienstleistung zu zeigen. Die wiederholte Austragung nicht erbrachter dienstlicher Leistungen ist ohne Verletzung dienstlicher Interessen nicht möglich und es können dadurch die Unabhängigkeit und das Vorbild als Vorgesetzter verloren gehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990090168.X06Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
08.10.2013