RS Vwgh 1991/2/21 90/09/0064

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Veröffentlicht am 21.02.1991
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/09/0080

Rechtssatz

Dem Behördenleiter steht das Recht zu, einen schriftlichen Auftrag, der im Rahmen seiner Organisationsgewalt ergangen ist, mündlich abzuändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090064.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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