RS Vfgh 1997/6/9 B4869/96

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Veröffentlicht am 09.06.1997
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Index

63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
BDG 1979 §38
BDG 1979 §40

Rechtssatz

Keine willkürliche Abberufung einer Beamtin aus einer Leitungsfunktion und gleichzeitige Betrauung mit dem Arbeitsplatz einer Sachbearbeiterin aufgrund der Annahme schwerwiegender dienstlicher Spannungsverhältnisse zwischen der Beschwerdeführerin und ihren Vorgesetzten und Mitarbeitern; keine in die Verfassungssphäre reichenden Mängel des Ermittlungsverfahrens

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dienstrecht, Versetzung, Verwendungsänderung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1997:B4869.1996

Dokumentnummer

JFR_10029391_96B04869_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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