Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;
Rechtssatz: Die vom Beamten vermisste Erledigung seiner Beweisanträge zur Beobachtung der Tätigkeit eines Leiters einer Brandermittlungskommission vor Ort sowie der Unterlassung von Zeugeneinvernahmen bestimmter Personen zum Beweis dafür, dass der Einsatzleiter der einz... mehr lesen...
Auf Grund seiner Erklärung vom 5. November 1996 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 254 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) in das neue Besoldungsschema, Verwendungsgruppe A 2, Funktionsgruppe 2 des Allgemeinen Verwaltungsdienstes übergeleitet. Mit Bescheid vom 25. April 1997 wurde er mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1997 auf die Planstelle eines Oberrates (Verwendungsgruppe A 1, Funktionsgruppe 1) im Planstellenbereich der belangten Behörde ernannt. Am 15. Dezember 1997 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war das Bundeskanzleramt. Nach den insoweit unbestrittenen Feststellungen im angefochtenen Bescheid beantragte der Beschwerdeführer am 30. Juni 1999 die bescheidmäßige Feststellung der Wertigkeit seines Arbeitsplatzes, wobei er die Auffassung vertrat, diesem komme die Wertigkeit A1/4 und nicht - wie bisher seitens der Dienstbehörde angenommen - A1/2 zu. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137 Abs1 idF 2000/I/094;BDG 1979 §137;BDG 1979 Anl1 Z1;
Rechtssatz: Von dem Fall abgesehen, dass der Funktionswert des zur Prüfung anstehenden Arbeitsplatzes den identen Funktionswert wie eine Richtverwendung aufweist, greift der Vergleich des Funktionswertes des zu prüfenden Arbeitsplatzes mit nur einer Richtverwendung einer... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137;BDG 1979 Anl1 Z1.7.4;BDG 1979 Anl1 Z1.8.4;BDG 1979 Anl1 Z1.9.2;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der Ausführungen im hg. Erkenntnis vom 25. April 2003, Zl. 2001/12/0159, sowie im hg. Erkenntnis vom 17. August 2000, Zl. 98/12/0185, war die belangte Behörde nicht berechtigt, die Zuordenbarkeit des Arbeitsplatzes des Beschwer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat mit einem am 1. Juli 1999 bei der belangten Behörde eingelangten Antrag die Feststellung der Wertigkeit seines Arbeitsplatzes beantragt. Der
Spruch: des angefochtenen Bescheides trifft nun (am 14. Oktober 2003, zugestellt am 16. Oktober 2003) die Feststellung, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137 Abs1 idF 2000/I/094;BDG 1979 §137;BDG 1979 Anl1 Z1;
Rechtssatz: Die im Funktionszulagenschema maßgebende Frage der Wertigkeit des von einem Beamten innegehabten Arbeitsplatzes ist abstrakt nach den Anforderungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Die Person des Arbeitsplatzinhabers sowie seine Vor- und Ausbildung sind für die... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. Mai 2003, Zl. 2002/12/0340, dargetan hat, steht es der Dienstbehörde (bzw. dem von ihr beauftragten Sachverständigen) - abgesehen von der in § 137 Abs. 1 erster Satz BDG 1979 in der hier maßgeblichen Fassung BGBl. I Nr. 127/1999 getroffenen Anordnung, wonach die B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137 Abs1 idF 2000/I/094;BDG 1979 §137;BDG 1979 Anl1 Z1;
Rechtssatz: Um dem Auftrag des Gesetzgebers in einem den rechtsstaatlichen Erfordernissen Rechnung tragenden Verfahren zu entsprechen, setzt der für die Einstufung eines konkreten Arbeitsplatzes notwendige Vergleich dieses Arbeitsplatzes eine Gegenüberstellung mit den in... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137;BDG 1979 Anl1 Z1.7.4;BDG 1979 Anl1 Z1.8.4;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass sich die Heranziehung nur des Vergleichsarbeitsplatzes der nach A1/4 eingestuften, im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Europäischen Union zuständi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137 Abs1 idF 2000/I/094;BDG 1979 §137;BDG 1979 Anl1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0195 E 25. April 2003 RS 11
(hier: Auf den vorliegenden Fall bezogen bedeutet dies, dass die
in der Anlage 1 zum BDG 1979 bei den einzelnen Funktionsgruppen
angeführten Richtverwendungen die gesamte Breite der jeweiligen
Funktionsgruppe, somit auch die... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137 Abs1 idF 2000/I/094;BDG 1979 §137;BDG 1979 Anl1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0195 E 25. April 2003 RS 16
(hier: vgl. § 137 Abs. 1 zweiter Satz BDG 1979) Stammrechtssatz Für den Fall, dass mit den ressortspezifischen Richtverwendungen eine Bewertung nicht vorgenommen werden kann, was entsprechend zu begründ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, und zwar im Personalstand des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Er war am 1. Jänner 1997 der Abt. I.3 zur Dienstleistung zugeteilt und dort bis Herbst 1997 u.a. mit der Betreuung der Homepage der belangten Behörde betraut. Mit Dienstgebermitteilung vom 6. Juni 1997 teilte ihm die belangte Behörde mit, dass er im Falle einer bis Jahresende erfolgenden Optierung für di... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §137 idF 1997/I/061;BDG 1979 Anl1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0046 E 14. Mai 2004 RS 6 Stammrechtssatz Die im Funktionszulagenschema maßgebende Frage der Wertigkeit des von einem Beamten innegehabten Arbeitsplatzes ist abstrakt nach den Anforderungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Die Person des Arbeitsplatzinha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52 Abs1;AVG §52;AVG §56;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z1.12;BDG 1979 Anl1 Z1.13;BDG 1979 Anl1 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Konstellation, in der ein Beamter trotz Vorbildung für und Ernennung in der Verwendungsgruppe A 2 behauptet, auf Dauer mit einem Arbeitsplatz betraut worden zu sein, der seiner Meinung nach der Verwendung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52 Abs1;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z1.12;BDG 1979 Anl1 Z1.13;BDG 1979 Anl1 Z1;
Rechtssatz: Wie sich aus § 137 Abs. 1 vorletzter Satz des BDG 1979 und aus der Anlage 1 dieses Gesetzes (für die Verwendungsgruppe A1: Ernennungserfordernis der Hochschulbildung oder eines sie ersetzenden Aufstiegskurses an der Verwaltungsaka... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit dem 1. April 2002 als Hofrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wo er beim Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Wien, Niederösterreich und Burgenland, Leiter der Gebietsbauleitung Wien und nördliches Niederösterreich war. Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 wurde er auf Grund seine... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §137 Abs1;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Die Versetzung in den Ruhestand führt nicht zur Gegenstandslosigkeit eines zulässigen Antrages auf Feststellung der Wertigkeit eines Arbeitsplatzes. Der Verwaltungsgerichtshof geht schon aus gleichheitsrechtlichen Erwägungen davon aus, dass das Recht au... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Heereszeuganstalt Salzburg. Dort ist der Beschwerdeführer auf dem Arbeitsplatz "OrgPl Nr. N61, PosNr. 041" eingeteilt. In den Verwaltungsakten findet sich ein Schreiben der belangten Behörde vom 5. Februar 2002, in welchem es unter anderem heißt, dieser Arbeitsplatz sei nunmehr im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für öffentliche Leistung und Spor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0113 E 19. November 2002 RS 3
(hier: nur die ersten drei Sätze) Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 4. Juli 2001, Zl. 99/12/0281, ausgesprochen hat, ist ein Antrag eines Beamten, der lediglich darauf gerichtet wäre, eine bestimmte h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;
Rechtssatz: Das Recht des Beamten auf Überprüfung der Gesetzmäßigkeit seiner Einstufung besteht nicht nur für optierende Beamte, sondern auch für solche, deren öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis erst nach dem Inkrafttreten des Besoldungsreform-Gesetzes 1994 begründet wurde (Hinweis E 19.11.2002, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: P) steht als Beamter der Verwendungsgruppe A1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war bis 31. Juli 2001 das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen in Oberösterreich (im Folgenden: BSB OÖ). Bis zu diesem Zeitpunkt war sein Arbeitsplatz derjenige eines Referenten für IESG-Angelegenheiten der Außenstelle R des BSB OÖ. Mit Wirksamkeit vom 1. August 2001 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 3 des ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137;
Rechtssatz: Es steht der Dienstbehörde (oder dem von ihr beauftragten Sachverständigen) - abgesehen von der in § 137 Abs. 1 erster Satz BDG 1979 getroffenen Anordnung, wonach die Bewertung zunächst anhand ressortspezifischer Richtverwendungen vorzunehmen ist - frei, welche Richtverwendungen sie zur Einordnung eines Arbei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137;BDG 1979 Anl1 Z1.11;
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde vorgenommene Einstufung des Arbeitsplatzes in die Grundlaufbahn der Verwendungsgruppe A1 wäre dann gerechtfertigt gewesen, wenn die Analyse unter Punkt 1.11. des Anhanges 1 zum BDG 1979 genannter Richtverwendungen (wobei aus dem Grunde des § 137 Abs. 1 erster ... mehr lesen...
Der im Jahre 1965 geborene Beschwerdeführer absolvierte vom 6. September 1993 bis 17. April 1994 die Eignungsausbildung und stand seit 18. April 1994 in einem Vertragsbedienstetenverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich, wo er als Referent in der Verrechnungsstelle der Buchhaltung eingesetzt wurde. Nach Ablegung der Dienstprüfung wurde er mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1996 auf eine Planstelle der Allgemeinen Verwaltung in der Verwendung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §137 Abs1 idF 2000/I/094;BDG 1979 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0113 E 19. November 2002 RS 2
hier: ohne Klammerausdruck Stammrechtssatz Auch einem Beamten, dessen öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis erst nach dem Inkrafttreten des Besoldungsreform-Gesetzes 1994 begründet wurde, ist das nach der Judikat... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §137 Abs1 idF 2000/I/094;BDG 1979 §4 Abs3;B-VG Art65 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0113 E 19. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Das Recht des Beamten auf Überprüfung der Gesetzmäßigkeit seiner Einstufung steht nicht nur einem Beamten zu, dessen Überleitung in das "Fun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 2000/I/094;BDG 1979 §138;BDG 1979 §4 Abs3;B-VG Art66 Abs1;
Rechtssatz: Die bloße Beendigung der Ausbildungsphase des Beamten gibt keinen Anlass zur Setzung eines Ernennungsaktes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2001120127.X03 Im RIS seit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Salzburg (im Folgenden: BPolDion S), wo er seit 1. Jänner 1975 als Leiter des Strafamtes tätig ist. Mit Schreiben vom 3. Dezember 1996 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf bescheidmäßige Feststellung der Bewertung seines Arbeitsplatzes. Er führte dazu aus, dass ihm im Zuge der "Dienstgebermitteilung" bekannt geworden sei, d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0170 E 17. August 2000 RS 5 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber hat durch die Nennung von Richtverwendungen, die auf dem jeweiligen Arbeitsplatz am 1.Jänner 1994 wahrgenommenen Aufgaben, soweit diesen im Sinne ... mehr lesen...