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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52 Abs1;Rechtssatz
Wie sich aus § 137 Abs. 1 vorletzter Satz des BDG 1979 und aus der Anlage 1 dieses Gesetzes (für die Verwendungsgruppe A1:
Ernennungserfordernis der Hochschulbildung oder eines sie ersetzenden Aufstiegskurses an der Verwaltungsakademie - vgl. Pkt. 1.12. und 1.13. der Anlage 1) ergibt, besteht das Vorbildungsprinzip, also die Zuordnung der Verwendungsgruppe nach Ausbildung, im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auch im Funktionszulagenschema nach dem Besoldungsreform-Gesetz 1994 weiter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999120038.X03Im RIS seit
22.07.2004Zuletzt aktualisiert am
02.02.2011