RS Vwgh 2003/12/18 2003/12/0059

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2003
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §137 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

Die Versetzung in den Ruhestand führt nicht zur Gegenstandslosigkeit eines zulässigen Antrages auf Feststellung der Wertigkeit eines Arbeitsplatzes. Der Verwaltungsgerichtshof geht schon aus gleichheitsrechtlichen Erwägungen davon aus, dass das Recht auf Feststellung der Wertigkeit des Arbeitsplatzes auch einem bereits in Ruhestand befindlichen Beamten eingeräumt ist, der - wie im Beschwerdefall - während des Dienststandes in das Funktionszulagenschema optiert hat (ausführliche Begründung im Erkenntnis).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003120059.X01

Im RIS seit

09.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten