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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Die Versetzung in den Ruhestand führt nicht zur Gegenstandslosigkeit eines zulässigen Antrages auf Feststellung der Wertigkeit eines Arbeitsplatzes. Der Verwaltungsgerichtshof geht schon aus gleichheitsrechtlichen Erwägungen davon aus, dass das Recht auf Feststellung der Wertigkeit des Arbeitsplatzes auch einem bereits in Ruhestand befindlichen Beamten eingeräumt ist, der - wie im Beschwerdefall - während des Dienststandes in das Funktionszulagenschema optiert hat (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003120059.X01Im RIS seit
09.02.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008