RS Vwgh 2004/4/21 99/12/0038

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Veröffentlicht am 21.04.2004
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;
BDG 1979 §137 idF 1997/I/061;
BDG 1979 Anl1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/12/0046 E 14. Mai 2004 RS 6

Stammrechtssatz

Die im Funktionszulagenschema maßgebende Frage der Wertigkeit des von einem Beamten innegehabten Arbeitsplatzes ist abstrakt nach den Anforderungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Die Person des Arbeitsplatzinhabers sowie seine Vor- und Ausbildung sind für die Bewertung ohne Bedeutung (Hinweis E 17.8.2000, 98/12/0185, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999120038.X05

Im RIS seit

22.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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