RS Vwgh 2004/5/14 2001/12/0046

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Veröffentlicht am 14.05.2004
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 2000/I/094;
BDG 1979 §137;
BDG 1979 Anl1 Z1;

Rechtssatz

Die im Funktionszulagenschema maßgebende Frage der Wertigkeit des von einem Beamten innegehabten Arbeitsplatzes ist abstrakt nach den Anforderungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Die Person des Arbeitsplatzinhabers sowie seine Vor- und Ausbildung sind für die Bewertung ohne Bedeutung (Hinweis E 17.8.2000, 98/12/0185, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001120046.X06

Im RIS seit

22.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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