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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;Rechtssatz
Die im Funktionszulagenschema maßgebende Frage der Wertigkeit des von einem Beamten innegehabten Arbeitsplatzes ist abstrakt nach den Anforderungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Die Person des Arbeitsplatzinhabers sowie seine Vor- und Ausbildung sind für die Bewertung ohne Bedeutung (Hinweis E 17.8.2000, 98/12/0185, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001120046.X06Im RIS seit
22.06.2004