RS Vwgh 2003/10/15 2003/12/0150

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Veröffentlicht am 15.10.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;

Rechtssatz

Das Recht des Beamten auf Überprüfung der Gesetzmäßigkeit seiner Einstufung besteht nicht nur für optierende Beamte, sondern auch für solche, deren öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis erst nach dem Inkrafttreten des Besoldungsreform-Gesetzes 1994 begründet wurde (Hinweis E 19.11.2002, 2001/12/0113).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003120150.X02

Im RIS seit

13.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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