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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/12/0113 E 19. November 2002 RS 2 hier: ohne KlammerausdruckStammrechtssatz
Auch einem Beamten, dessen öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis erst nach dem Inkrafttreten des Besoldungsreform-Gesetzes 1994 begründet wurde, ist das nach der Judikatur optierenden Beamten zustehende Recht auf Feststellung der Wertigkeit des Arbeitsplatzes eingeräumt. (nähere Begründung im Erkenntnis)
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001120127.X02Im RIS seit
25.06.2003