RS Vwgh 2003/3/19 2001/12/0127

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 2000/I/094;
BDG 1979 §4 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/12/0113 E 19. November 2002 RS 2 hier: ohne Klammerausdruck

Stammrechtssatz

Auch einem Beamten, dessen öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis erst nach dem Inkrafttreten des Besoldungsreform-Gesetzes 1994 begründet wurde, ist das nach der Judikatur optierenden Beamten zustehende Recht auf Feststellung der Wertigkeit des Arbeitsplatzes eingeräumt. (nähere Begründung im Erkenntnis)

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001120127.X02

Im RIS seit

25.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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