RS Vwgh 2003/3/19 2001/12/0127

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 2000/I/094;
BDG 1979 §4 Abs3;
B-VG Art65 Abs2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/12/0113 E 19. November 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Das Recht des Beamten auf Überprüfung der Gesetzmäßigkeit seiner Einstufung steht nicht nur einem Beamten zu, dessen Überleitung in das "Funktionszulagenschema" durch eine Optionserklärung bewirkt wurde, sondern auch einem solchen, dessen Eintritt in dieses System auf einem nach Inkrafttreten des Besoldungsreform-Gesetzes 1994 erfolgten Ernennungsakt (des Bundespräsidenten) beruhte. Dem Spruch eines solchen Ernennungsbescheides kommt keine Bindungswirkung in der Frage der Einstufung eines konkreten Arbeitsplatzes zu. (Hinweis Erkenntnis vom 26. Mai 1999, Zl. 97/12/0157)

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001120127.X01

Im RIS seit

25.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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