Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;
Rechtssatz: Eine Suspendierung ist unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig ist, das heißt auf der Hand liegt, dass die Voraussetzungen für die Einstellung des Disziplinarverfahrens vorliegen (Hinweis E 28.10.2004, Zl. 2002/09/0212). Dies wäre etwa bei inzwischen eingetretener Verjähru... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Seine Dienststelle ist die Tiroler Fachberufsschule X in I. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landesregierung eingerichteten Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Berufsschulen, vom 2. Juni 2003, in seiner berichtigten Fassung laut Beschluss der Disziplinaroberkommission vom 4. März 2004 wurde der Beschwerdeführer zu einer G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Seine Dienststelle ist die Tiroler Fachberufsschule X in I. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landesregierung eingerichteten Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Berufsschulen, vom 2. Juni 2003, in seiner berichtigten Fassung laut Beschluss der Disziplinaroberkommission vom 4. März 2004 wurde der Beschwerdeführer zu einer G... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;LDG 1984 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Disziplinarbehörde hat in dem der Einleitung vorausgehenden Verfahren zwar nicht - positiv - zu prüfen, ob eine schuldhafte Dienstverletzung begangen wurde (weil der Verdacht genügt), sie hat aber sehr wohl - negativ - zu erheben, ob nicht ein Grund für die Einstellung des Verfahrens vorliegt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;LDG 1984 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Disziplinarbehörde hat in dem der Einleitung vorausgehenden Verfahren zwar nicht - positiv - zu prüfen, ob eine schuldhafte Dienstverletzung begangen wurde (weil der Verdacht genügt), sie hat aber sehr wohl - negativ - zu erheben, ob nicht ein Grund für die Einstellung des Verfahrens vorliegt... mehr lesen...
Beim Landesgericht Wiener Neustadt ist zur Zl. 26 Cg 9/02g ein Rechtsstreit zwischen R.T. als Kläger und dem Bund ("Republik Österreich") anhängig, in welchem der Kläger von der beklagten Partei aus dem Titel der Amtshaftung die Bezahlung eines Betrages von EUR 1.994,34 samt Anhang mit der Begründung: begehrt, ihm sei ein Schaden wegen eines Verdienstentganges in dieser Höhe durch seine von dem Bezirksgendarmeriekommando Baden mit Bescheid vom 13. Jänner 2000 ausgesprochene vorläufige ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1BDG 1979 §118 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/09/0211 E 28.10.2004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0012 E 27. Juni 2002 RS 3 Stammrechtssatz Eine (vorläufige) Suspendierung ist insbesondere dann unzulässig, wenn etwa bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Voraussetzungen f... mehr lesen...
Der im Jahr 1953 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (Exekutivdienst der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten A. Im April 2000 war der Beschwerdeführer der Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich (Außenstelle Z) zugeteilt und dort als Gendarmerielehrer und Kurskommandant tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 9. November 2000 hat die Disziplinar... mehr lesen...
Der im Jahr 1953 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (Exekutivdienst der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten A. Im April 2000 war der Beschwerdeführer der Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich (Außenstelle Z) zugeteilt und dort als Gendarmerielehrer und Kurskommandant tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 9. November 2000 hat die Disziplinar... mehr lesen...
Der im Jahr 1953 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (Exekutivdienst der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten A. Im April 2000 war der Beschwerdeführer der Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich (Außenstelle Z) zugeteilt und dort als Gendarmerielehrer und Kurskommandant tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 9. November 2000 hat die Disziplinar... mehr lesen...
Der im Jahr 1953 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (Exekutivdienst der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten A. Im April 2000 war der Beschwerdeführer der Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich (Außenstelle Z) zugeteilt und dort als Gendarmerielehrer und Kurskommandant tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 9. November 2000 hat die Disziplinar... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §126 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 126 Abs. 2 BDG 1979 ist - unter anderem - zu folgern, dass der Beamte einen Rechtsanspruch auf Freispruch bezüglich einer ihm im Verhandlungsbeschluss zur Last gelegten Tat hat, wenn hiefür die gesetzlichen Voraussetzungen zutreffen. Wann die gesetzlichen Voraussetzu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §126 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 126 Abs. 2 BDG 1979 ist - unter anderem - zu folgern, dass der Beamte einen Rechtsanspruch auf Freispruch bezüglich einer ihm im Verhandlungsbeschluss zur Last gelegten Tat hat, wenn hiefür die gesetzlichen Voraussetzungen zutreffen. Wann die gesetzlichen Voraussetzu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §126 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 126 Abs. 2 BDG 1979 ist - unter anderem - zu folgern, dass der Beamte einen Rechtsanspruch auf Freispruch bezüglich einer ihm im Verhandlungsbeschluss zur Last gelegten Tat hat, wenn hiefür die gesetzlichen Voraussetzungen zutreffen. Wann die gesetzlichen Voraussetzu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §126 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 126 Abs. 2 BDG 1979 ist - unter anderem - zu folgern, dass der Beamte einen Rechtsanspruch auf Freispruch bezüglich einer ihm im Verhandlungsbeschluss zur Last gelegten Tat hat, wenn hiefür die gesetzlichen Voraussetzungen zutreffen. Wann die gesetzlichen Voraussetzu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er ist der Bezirkshauptmann des Bezirkes J. Der Spruch: des zur hg. Zl. 2001/09/0005 erstangefochtenen Bescheides vom 24. November 2000 hat folgenden Wortlaut: "Gegen den Landesbeamten, Bezirkshauptmann M, geb. 1944, wird nach Einlangen der Disziplinaranzeige durch das Amt der Salzburger Landesregierung (Personalabteilung) als Disziplinarbehörde I. Instanz, wegen des Verdachtes folgender Dien... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er ist der Bezirkshauptmann des Bezirkes J. Der Spruch: des zur hg. Zl. 2001/09/0005 erstangefochtenen Bescheides vom 24. November 2000 hat folgenden Wortlaut: "Gegen den Landesbeamten, Bezirkshauptmann M, geb. 1944, wird nach Einlangen der Disziplinaranzeige durch das Amt der Salzburger Landesregierung (Personalabteilung) als Disziplinarbehörde I. Instanz, wegen des Verdachtes folgender Dien... mehr lesen...
Index: L00045 Amt der Landesregierung SalzburgL22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1 impl;BDG 1979 §123 impl;BDG 1979 §94 Abs1 Z1 impl;GO AdLReg Slbg 1974 §3;GO AdLReg Slbg 1974 §4;LBG Slbg 1987 §36 Abs1 Z1;LBG Slbg 1987 §49 Abs1;LBG Slbg 1987 §49 Abs2;LBG Slbg 1987 §51 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/09/0156 ... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 impl;BDG 1979 §123 impl;LBG Slbg 1987 §49 Abs1;LBG Slbg 1987 §49 Abs2;LBG Slbg 1987 §51 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/09/0156
Rechtssatz: Aus § 49 Abs. 1 und 2 Sbg. LBG 1987 in Verbindung mit § 51 Abs. 1 leg. cit. ergibt sich, dass die Diszi... mehr lesen...
Index: L00045 Amt der Landesregierung SalzburgL22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1 impl;BDG 1979 §123 impl;BDG 1979 §94 Abs1 Z1 impl;GO AdLReg Slbg 1974 §3;GO AdLReg Slbg 1974 §4;LBG Slbg 1987 §36 Abs1 Z1;LBG Slbg 1987 §49 Abs1;LBG Slbg 1987 §49 Abs2;LBG Slbg 1987 §51 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/09/0156 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war zuletzt am Polytechnischen Lehrgang in F. tätig. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Kärntner Landesregierung (im Folgenden Disziplinarkommission) vom 28. Oktober 1991 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 92 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (LDG 1984) ein Disziplinarverfahren eingeleitet und dieses bis zur rechts... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §73 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1 impl;GehG 1956 §13 Abs1;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §87 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0218 E 19. Februar 1992 RS 3 Stammrechtssatz Der Beschuldigte hat es - hier in Ansehung eines Antrages iSd § 13 Abs 1 letzter Satz GehG - schon im erstinstanzlichen Verfahr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Universitätsassistentin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid des Rektors der Universität Wien vom 7. Dezember 2000 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 112 Abs. 1 des Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) vorläufig vom Dienst suspendiert. Die Begründung: des angefochtenen Bescheides lautet wie folgt: "Am 30.10.2000 ist es zu einem Vorfall gekommen, in dessen Verlauf Frau Dr. P in einem Laborraum... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;
Rechtssatz: Eine (vorläufige) Suspendierung ist insbesondere dann unzulässig, wenn etwa bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Voraussetzungen für die Einstellung des Disziplinarverfahrens nach § 118 Abs. 1 BDG 1979 vorliegen (Hinweis E 24. 05. 1995, 94/09/0105). Eur... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuldirektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten und versah zuletzt ihren Dienst als Leiterin der Volksschule N. Der angefochtene Bescheid der Kärntner Landesregierung (belangte Behörde) vom 26. März 2001 lautet wie folgt: "Die Dienstbehörde hat aus einem Beschwerdeschreiben von betroffenen Eltern von Schülern der ersten Klasse der Volksschule N das Schuljahres 1999/2000, welches mit 23.7.2000 datiert war, erstmals... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs3 impl;BDG 1979 §118 Abs1 impl;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;LDG 1984 §87 Abs1;
Rechtssatz: Auf Grund der Funktion der Suspendierung und ihres Zusammenhanges mit dem Disziplinarverfahren ist eine Suspendierung unzulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Vora... mehr lesen...
Der 1949 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Zeitpunkt der ihm angelasteten Taten als stellvertretender Postenkommandant des Gendarmeriepostens V tätig. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 105 BDG 1979 ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 15. Juli 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er... mehr lesen...
Der im Jahr 1945 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz, er ist der Magistratsabteilung 5, Geriatrisches Krankenhaus, als Chefarzt zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis vom 27. Januar 1999 wurde der Beschwerdeführer von der Disziplinarkommission für Beamte der Landeshauptstadt Graz (Senat A) für schuldig befunden, "1. gegen die Bestimmung des § 19 Abs. 1 der Dienst- und Geh... mehr lesen...
Der 1949 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Zeitpunkt der ihm angelasteten Taten als stellvertretender Postenkommandant des Gendarmeriepostens V tätig. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 105 BDG 1979 ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 15. Juli 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §126 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/09/0180 E 21. Februar 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ist in einem Disziplinarverfahren bereits ein Verhandlungsbeschluß gefaßt worden, so kommt keine Einstellung mehr in Betracht, sondern das Verfahren ist nur mit einem (verurteilenden oder freisprechenden) Erkenntnis der Disziplin... mehr lesen...