Der am 31. Oktober 1947 geborene Beschwerdeführer ist Revierinspektor bei der Gendarmerie und war zuletzt dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für die Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes verschiedener Dienstpflichtverletzungen gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung (vorläufig) vom Dienst suspendiert. Über die (endgültige) Suspendierung wurde in der Folge von der bel... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 4 Stammrechtssatz Beim Einstellungstatbestand des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 handelt es sich um einen Einstellungsfall besonderer Art, der die Einstellung trotz Vorliegens einer Verletzung von Dienstpflichten ermöglicht. Die als "gering" anzunehmende Schuld sowie die nur "unbedeutenden F... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §106;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §121 Abs1;BDG 1979 §97 Z3 idF 1983/137; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 5 Stammrechtssatz Mit der Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 ist die Feststellung verbunden, daß der Beamte eine Dienstpflichtverletzung begangen hat, aber die Fortführung des Disziplinarverfahrens sich aus den dort n... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 4 Stammrechtssatz Beim Einstellungstatbestand des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 handelt es sich um einen Einstellungsfall besonderer Art, der die Einstellung trotz Vorliegens einer Verletzung von Dienstpflichten ermöglicht. Die als "gering" anzunehmende Schuld sowie die nur "unbedeutenden F... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §106;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §121 Abs1;BDG 1979 §97 Z3 idF 1983/137; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 5 Stammrechtssatz Mit der Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 ist die Feststellung verbunden, daß der Beamte eine Dienstpflichtverletzung begangen hat, aber die Fortführung des Disziplinarverfahrens sich aus den dort n... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensverlaufes wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des in dieser Rechtssache ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Mai 1992, Zl. 92/09/0039, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis war der im ersten Rechtsgang erflossene Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 1991 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden. In für das weitere Verfahren maßgebender Weise ... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensverlaufes wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des in dieser Rechtssache ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Mai 1992, Zl. 92/09/0039, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis war der im ersten Rechtsgang erflossene Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 1991 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden. In für das weitere Verfahren maßgebender Weise ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §117 Abs1 Z2;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §126 Abs2;LDG 1984 §86 Abs1 Z2;LDG 1984 §87 Abs1 Z3;LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Da ein Schuldspruch oder Freispruch immer auf bestimmte "Anschuldigungspunkte" bezogen sein muß, sind diese in dem die Disziplinarsache erledigenden
Spruch: des Disziplinarerkenntni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §126 Abs2;LDG 1984 §74;LDG 1984 §87 Abs1 Z3;LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Kommt die Disziplinaroberkommission im Rechtsmittelverfahren zur Auffassung, daß das Verfolgungshindernis und Bestrafungshindernis der Verjährung vorliegt, da... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §117 Abs1 Z2;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §126 Abs2;LDG 1984 §86 Abs1 Z2;LDG 1984 §87 Abs1 Z3;LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Da ein Schuldspruch oder Freispruch immer auf bestimmte "Anschuldigungspunkte" bezogen sein muß, sind diese in dem die Disziplinarsache erledigenden
Spruch: des Disziplinarerkenntni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §126 Abs2;LDG 1984 §74;LDG 1984 §87 Abs1 Z3;LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Kommt die Disziplinaroberkommission im Rechtsmittelverfahren zur Auffassung, daß das Verfolgungshindernis und Bestrafungshindernis der Verjährung vorliegt, da... mehr lesen...
Der im Jahre 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Professor an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; als Nebenbeschäftigung leitet er ein Baubüro. Er leidet an einer in Phasen verlaufenden endogenen Depression und hat deshalb am 10. September 1990 einen Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand gestellt, dessen Erledigung nicht aktenkundig ist. Nach einem Zusammenbruch am 30. April 1990 war ... mehr lesen...
Der im Jahre 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Professor an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HTL) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; als Nebenbeschäftigung leitet er ein Baubüro. Er leidet an einer in Phasen verlaufenden endogenen Depression und hat deshalb am 10. September 1990 einen Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand gestellt, dessen Erledigung nicht aktenkundig ist. Nach einem Zusammenbruch am 30. April 1990 war ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;
Rechtssatz: Nach Anberaumung einer mündlichen Verhandlung im Disziplinarverfahren kommt dessen Beendigung durch Einstellung nicht mehr in Betracht (Hinweis Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, S 540). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992090285.X... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das BDG 1979 fordert in seinem § 51 Abs 1 die "unverzügliche" Meldung und Rechtfertigung der Abwesenheit des Beamten vom Dienst und will damit die für den reibungslosen Dienstbetrieb erforderliche Promptheit der behördlichen Reaktion auf den (weiteren) Ausfall eines Mi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das BDG 1979 fordert in seinem § 51 Abs 1 die "unverzügliche" Meldung und Rechtfertigung der Abwesenheit des Beamten vom Dienst und will damit die für den reibungslosen Dienstbetrieb erforderliche Promptheit der behördlichen Reaktion auf den (weiteren) Ausfall eines Mi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für A tätig. Mit Schreiben vom 27. September 1989 übermittelte die Dienstbehörde gemäß § 110 Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 die gegen die Beschwerdeführerin vom provisorischen Leiter der Abteilung Innere Revision - in dieser Abteilung war die Beschwerdeführerin zum damaligen Zeitpunkt tätig - erstattete Disziplinaranzeige an die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für A ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für A tätig. Mit Schreiben vom 27. September 1989 übermittelte die Dienstbehörde gemäß § 110 Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 die gegen die Beschwerdeführerin vom provisorischen Leiter der Abteilung Innere Revision - in dieser Abteilung war die Beschwerdeführerin zum damaligen Zeitpunkt tätig - erstattete Disziplinaranzeige an die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für A ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für A tätig. Mit Schreiben vom 27. September 1989 übermittelte die Dienstbehörde gemäß § 110 Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 die gegen die Beschwerdeführerin vom provisorischen Leiter der Abteilung Innere Revision - in dieser Abteilung war die Beschwerdeführerin zum damaligen Zeitpunkt tätig - erstattete Disziplinaranzeige an die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für A ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für A tätig. Mit Schreiben vom 27. September 1989 übermittelte die Dienstbehörde gemäß § 110 Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 die gegen die Beschwerdeführerin vom provisorischen Leiter der Abteilung Innere Revision - in dieser Abteilung war die Beschwerdeführerin zum damaligen Zeitpunkt tätig - erstattete Disziplinaranzeige an die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für A ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für A tätig. Mit Schreiben vom 27. September 1989 übermittelte die Dienstbehörde gemäß § 110 Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 die gegen die Beschwerdeführerin vom provisorischen Leiter der Abteilung Innere Revision - in dieser Abteilung war die Beschwerdeführerin zum damaligen Zeitpunkt tätig - erstattete Disziplinaranzeige an die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für A ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §121;
Rechtssatz: Mit der (im Beschwerdefall) wegen Verjährung von der Disziplinarkommission erfolgten Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 3 BDG 1979 ist - anders als im Falle einer Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 - keine Feststellung verbunden, der Beamte habe eine be... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §121;
Rechtssatz: Mit der (im Beschwerdefall) wegen Verjährung von der Disziplinarkommission erfolgten Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 3 BDG 1979 ist - anders als im Falle einer Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 - keine Feststellung verbunden, der Beamte habe eine be... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §121;
Rechtssatz: Mit der (im Beschwerdefall) wegen Verjährung von der Disziplinarkommission erfolgten Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 3 BDG 1979 ist - anders als im Falle einer Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 - keine Feststellung verbunden, der Beamte habe eine be... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §121;
Rechtssatz: Mit der (im Beschwerdefall) wegen Verjährung von der Disziplinarkommission erfolgten Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 3 BDG 1979 ist - anders als im Falle einer Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 - keine Feststellung verbunden, der Beamte habe eine be... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §121;
Rechtssatz: Mit der (im Beschwerdefall) wegen Verjährung von der Disziplinarkommission erfolgten Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 3 BDG 1979 ist - anders als im Falle einer Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 - keine Feststellung verbunden, der Beamte habe eine be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als Vorstand des Büros für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten in X tätig. Anfang Oktober 1990 wurde gegen den Beschwerdeführer Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde erstattet, weil er einem iranischen Asylwerber aus Anlaß der Ausfolgung eines erstinstanzlichen Bescheides, mit welchem dieser Asylwerber nicht als Flüchtling anerkannt worden war, die Bescheinigung über die ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als Vorstand des Büros für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten in X tätig. Anfang Oktober 1990 wurde gegen den Beschwerdeführer Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde erstattet, weil er einem iranischen Asylwerber aus Anlaß der Ausfolgung eines erstinstanzlichen Bescheides, mit welchem dieser Asylwerber nicht als Flüchtling anerkannt worden war, die Bescheinigung über die ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 4 Stammrechtssatz Beim Einstellungstatbestand des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 handelt es sich um einen Einstellungsfall besonderer Art, der die Einstellung trotz Vorliegens einer Verletzung von Dienstpflichten ermöglicht. Die als "gering" anzunehmende Schuld sowie die nur "unbedeutenden F... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §118 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/22 90/09/0122 1 Stammrechtssatz Eine Einstellung des Verfahrens kommt auch nach der Einleitung des Disziplinarverfahrens bis zur Erlassung eines Verhandlungsbeschlusses rechtlich in Betracht (Hinweis E 18.10.1989, 89/09/0023 sowie Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, ... mehr lesen...