Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §106;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §121 Abs1;BDG 1979 §97 Z3 idF 1983/137; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 5 Stammrechtssatz Mit der Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 ist die Feststellung verbunden, daß der Beamte eine Dienstpflichtverletzung begangen hat, aber die Fortführung des Disziplinarverfahrens sich aus den dort n... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 4 Stammrechtssatz Beim Einstellungstatbestand des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 handelt es sich um einen Einstellungsfall besonderer Art, der die Einstellung trotz Vorliegens einer Verletzung von Dienstpflichten ermöglicht. Die als "gering" anzunehmende Schuld sowie die nur "unbedeutenden F... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §106;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §121 Abs1;BDG 1979 §97 Z3 idF 1983/137; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 5 Stammrechtssatz Mit der Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 ist die Feststellung verbunden, daß der Beamte eine Dienstpflichtverletzung begangen hat, aber die Fortführung des Disziplinarverfahrens sich aus den dort n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner mit 1. April 1991 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt von 1986 bis 31. Jänner 1991 Botschafter in X. Mit Disziplinaranzeige vom 7. März 1991 legte das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten (Dienstbehörde) dem Beschwerdeführer (mit näherer Umschreibung) die gröbliche Vernachlässigung der Pflege der ihm als Dienstwohnung zur Verfügung gestellten Residenz und de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner mit 1. April 1991 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt von 1986 bis zum 31. Jänner 1991 Botschafter in X. Mit Schreiben vom 23. Juli 1991 erstattete die Dienstbehörde gegen den Beschwerdeführer eine Disziplinaranzeige. In dieser wurden ihm fünf bestimmte Sachverhalte als Dienstpflichtverletzungen zur Last gelegt, die sich auf Vorgänge während seiner Zeit als Botschaf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war zuletzt das Bezirkspolizeikommissariat X, derzeit ist er am Bezirkspolizeikommissariat Y tätig. Am 25. Juli 1991 erfolgte eine Überprüfung zahlreicher vom Beschwerdeführer bearbeiteter Verwaltungsstrafakten (Verkehrsstrafsachen) durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien, deren Ergebnis in dem Vorwurf an den Beschwerdeführer bestand, ca. 50 solcher Akte mangel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner mit 1. April 1991 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt von 1986 bis 31. Jänner 1991 Botschafter in X. Mit Disziplinaranzeige vom 7. März 1991 legte das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten (Dienstbehörde) dem Beschwerdeführer (mit näherer Umschreibung) die gröbliche Vernachlässigung der Pflege der ihm als Dienstwohnung zur Verfügung gestellten Residenz und de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner mit 1. April 1991 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt von 1986 bis zum 31. Jänner 1991 Botschafter in X. Mit Schreiben vom 23. Juli 1991 erstattete die Dienstbehörde gegen den Beschwerdeführer eine Disziplinaranzeige. In dieser wurden ihm fünf bestimmte Sachverhalte als Dienstpflichtverletzungen zur Last gelegt, die sich auf Vorgänge während seiner Zeit als Botschaf... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 4 Stammrechtssatz Beim Einstellungstatbestand des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 handelt es sich um einen Einstellungsfall besonderer Art, der die Einstellung trotz Vorliegens einer Verletzung von Dienstpflichten ermöglicht. Die als "gering" anzunehmende Schuld sowie die nur "unbedeutenden F... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs1;
Rechtssatz: Um den Eintritt der sechsmonatigen Verfolgungsverjährung hintanzuhalten, muß nach stRsp des VwGH der Einleitungsbeschluß gegenüber dem beschuldigten Beamten innerhalb der Verjährungsfrist erlassen werden (Hinweis E 1.9.1988, 88/09/0064; E 22.2.1990, 89/09/0095; E 28.11.1991, 91/09/0029). Europ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §102 Abs2;BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §124;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Disziplinarkommission, der die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde bzw die Selbstanzeige des Beamten zugeleitet wurde... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nur offenkundige
Gründe: für eine sofortige Verfügung der Einstellung des Disziplinarverfahrens gem § 118 Abs 1 BDG 1979 stehen der Einleitung des Disziplinarverfahrens entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992090056.X01 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;
Rechtssatz: Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werden in dieser Phase nur im Zweifelsfall notwendig sein. Ein solcher l... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §133;BDG 1979 §91;VwRallg;
Rechtssatz: Kann bei der Art der dem Beamten zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung (laut Disziplinaranzeige im wesentlichen die gröbliche Vernachlässigung der Pflege der ihm als Dienstwohnung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §123 Abs1;
Rechtssatz: Die Handhabung des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 setzt in der Regel voraus, daß der vorgeworfene Sachverhalt auf seine Richtigkeit sowie auf seine disziplinäre Stichhaltigkeit und Vollständigkeit geprüft wird (Hinweis E 19.10.1990, 90/09/0098). Damit scheidet aber eine auf § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 gestützte Einstellung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §133;BDG 1979 §20;BDG 1979 §63;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Die Versetzung in den Ruhestand schließt nicht von vornherein und in jedem Fall die spezialpräventive Bedeutung einer über einen Beamten des Ruhestandes wegen einer im Dienststand begangenen Dienstpflichtverletzung (vgl § 133 BDG 1979) verhängten Disziplinarstrafe aus: Zu einem stel... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 4 Stammrechtssatz Beim Einstellungstatbestand des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 handelt es sich um einen Einstellungsfall besonderer Art, der die Einstellung trotz Vorliegens einer Verletzung von Dienstpflichten ermöglicht. Die als "gering" anzunehmende Schuld sowie die nur "unbedeutenden F... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs1;
Rechtssatz: Um den Eintritt der sechsmonatigen Verfolgungsverjährung hintanzuhalten, muß nach stRsp des VwGH der Einleitungsbeschluß gegenüber dem beschuldigten Beamten innerhalb der Verjährungsfrist erlassen werden (Hinweis E 1.9.1988, 88/09/0064; E 22.2.1990, 89/09/0095; E 28.11.1991, 91/09/0029). Europ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §123 Abs1;
Rechtssatz: Die Handhabung des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 setzt in der Regel voraus, daß der vorgeworfene Sachverhalt auf seine Richtigkeit sowie auf seine disziplinäre Stichhaltigkeit und Vollständigkeit geprüft wird (Hinweis E 19.10.1990, 90/09/0098). Damit scheidet aber eine auf § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 gestützte Einstellung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §133;BDG 1979 §20;BDG 1979 §63;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Die Versetzung in den Ruhestand schließt nicht von vornherein und in jedem Fall die spezialpräventive Bedeutung einer über einen Beamten des Ruhestandes wegen einer im Dienststand begangenen Dienstpflichtverletzung (vgl § 133 BDG 1979) verhängten Disziplinarstrafe aus: Zu einem stel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er verrichtete bis zu seiner Suspendierung Dienst als Leiter des Postamtes S. Mit Beschluß der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Verkehr (im folgenden kurz DK) vom 11. Mai 1983 wurde der Beschwerdeführer, nachdem er bereits mit Beschluß seiner Dienstbehörde (Post- und Telegraphendirektion für Oberösterreich und Salzburg) vom 3. Mai 1983 vorläufig suspendiert worden war... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §73 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;GehG 1956 §13 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat es - hier in Ansehung eines Antrages iSd § 13 Abs 1 letzter Satz GehG - schon im erstinstanzlichen Verfahren eines amtswegig eingeleiteten Disziplinarverfahrens in der Hand, durch einen förmlichen und ausdrücklich gestellten Antrag auf Einst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für XY in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und ist im Bereich "Suchtgiftgruppe" eingesetzt. Im Zuge von internen Erhebungen am 27. Februar 1991, die nicht aus der Person des Beschwerdeführers anlastbaren Gründen angestrengt worden waren, stellten der Abteilungskommandant, sein Stellvertreter und der Leiter der Suchtgiftgruppe fest, daß ein Teil des Schreibtisches des B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für XY in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und ist im Bereich "Suchtgiftgruppe" eingesetzt. Im Zuge von internen Erhebungen am 27. Februar 1991, die nicht aus der Person des Beschwerdeführers anlastbaren Gründen angestrengt worden waren, stellten der Abteilungskommandant, sein Stellvertreter und der Leiter der Suchtgiftgruppe fest, daß ein Teil des Schreibtisches des B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §123;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das sorglose weisungswidrige bzw vorschriftswidrige Verwahren von Suchtgiften bzw Waffen, obwohl eine entsprechende Verwahrungsmöglichkeit geboten und gegeben gewesen wäre, stellt nicht bloß eine geringfügige Dienstpflichtverletzung dar. Auf einen sorgfäl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §123;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das sorglose weisungswidrige bzw vorschriftswidrige Verwahren von Suchtgiften bzw Waffen, obwohl eine entsprechende Verwahrungsmöglichkeit geboten und gegeben gewesen wäre, stellt nicht bloß eine geringfügige Dienstpflichtverletzung dar. Auf einen sorgfäl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 1981 Direktor einer bundesstaatlichen Untersuchungsanstalt (im folgenden B). Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hat die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer folgende Erledigung erlassen: "1. Gemäß § 123 Abs. 1 erster Satz des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der geltenden Fassung, in der Folge: BDG 1979, wird gegen Herrn Hofrat Dr. NN, Leit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 1981 Direktor einer bundesstaatlichen Untersuchungsanstalt (im folgenden B). Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hat die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer folgende Erledigung erlassen: "1. Gemäß § 123 Abs. 1 erster Satz des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der geltenden Fassung, in der Folge: BDG 1979, wird gegen Herrn Hofrat Dr. NN, Leit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs2 idF 1983/137;VwRallg;
Rechtssatz: Die im § 94 Abs 2 Z 1 BDG 1979 vorgesehene Hemmung setzt voraus, daß die im Abs 1 genannten Fristen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Hemmungstatbestandes noch nicht abgelaufen sind. Schlagworte Rechtsgrundsätze Frist... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs2 idF 1983/137;VwRallg;
Rechtssatz: Die im § 94 Abs 2 Z 1 BDG 1979 vorgesehene Hemmung setzt voraus, daß die im Abs 1 genannten Fristen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Hemmungstatbestandes noch nicht abgelaufen sind. Schlagworte Rechtsgrundsätze Frist... mehr lesen...