Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0109 2 Stammrechtssatz Die Handhabung des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 setzt in der Regel voraus, daß der vorgeworfene Sachverhalt auf seine Richtigkeit sowie auf seine disziplinäre Stichhaltigkeit und Vollständigkeit geprüft wird (Hinweis E 19.10.1990, 90/09/0098). Damit scheidet aber eine auf... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 4 Stammrechtssatz Beim Einstellungstatbestand des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 handelt es sich um einen Einstellungsfall besonderer Art, der die Einstellung trotz Vorliegens einer Verletzung von Dienstpflichten ermöglicht. Die als "gering" anzunehmende Schuld sowie die nur "unbedeutenden F... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0109 2 Stammrechtssatz Die Handhabung des § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 setzt in der Regel voraus, daß der vorgeworfene Sachverhalt auf seine Richtigkeit sowie auf seine disziplinäre Stichhaltigkeit und Vollständigkeit geprüft wird (Hinweis E 19.10.1990, 90/09/0098). Damit scheidet aber eine auf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Major in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol, bei welchem er unter anderem für das Waffenwesen zuständig gewesen ist. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt vom 26. August 1992 war der Beschwerdeführer wegen Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 für schuldig befunden worden "in der Zeit zwisch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 25. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "1.) im Mai 1992 die Michaela K, 1971 geb., im Bereich der Kärntnertor-Passage - Karlsplatz angesprochen und ihr angeboten zu haben, auf das Wachzimmer mitzukommen zwecks scheinbarer Durchführung einer Perlustrierung, ta... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Major in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol, bei welchem er unter anderem für das Waffenwesen zuständig gewesen ist. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt vom 26. August 1992 war der Beschwerdeführer wegen Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 für schuldig befunden worden "in der Zeit zwisch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 25. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "1.) im Mai 1992 die Michaela K, 1971 geb., im Bereich der Kärntnertor-Passage - Karlsplatz angesprochen und ihr angeboten zu haben, auf das Wachzimmer mitzukommen zwecks scheinbarer Durchführung einer Perlustrierung, ta... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen gemäß § 118 Abs 1 Z 1 bis Z 4 BDG 1979 nach der Erlassung eines Verhandlungsbeschlusses vor, so ist der Beamte von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen freizusprechen. Dies ist in den Fällen des § 118 Abs 1 Z 1 bis Z 3 BDG 1979 offensichtlich, muß jedoch auch im Fall der Z 4 deswegen gelten, weil ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Ein Absehen von der Strafe ist nur dann möglich, wenn das Verschulden geringfügig ist und die Folgen der Dienstpflichtverletzung unbedeutend sind. Dies bedeutet jedoch nicht, daß die Disziplinarbehörden bei geringem Verschulden und unbedeutenden Folgen einer Dienstpflichtverletzung stets einen Schuldspruch gemäß § 115 BD... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §126 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0180 2 Stammrechtssatz Ist in einem Disziplinarverfahren bereits ein Verhandlungsbeschluß gefaßt worden, so kommt keine Einstellung mehr in Betracht, sondern das Verfahren ist nur mit einem (verurteilenden oder freisprechenden) Erkenntnis der Disziplinarbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §91;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0384
Rechtssatz: Auch im Disziplinarverfahren gilt die Unschuldsvermutung, es gibt keine formelle Beweislast der Parteien. Eine "Schuldvermutung", wie sie § 5 Abs 1 VStG für Ungehorsamsdelikte ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen gemäß § 118 Abs 1 Z 1 bis Z 4 BDG 1979 nach der Erlassung eines Verhandlungsbeschlusses vor, so ist der Beamte von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen freizusprechen. Dies ist in den Fällen des § 118 Abs 1 Z 1 bis Z 3 BDG 1979 offensichtlich, muß jedoch auch im Fall der Z 4 deswegen gelten, weil ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Ein Absehen von der Strafe ist nur dann möglich, wenn das Verschulden geringfügig ist und die Folgen der Dienstpflichtverletzung unbedeutend sind. Dies bedeutet jedoch nicht, daß die Disziplinarbehörden bei geringem Verschulden und unbedeutenden Folgen einer Dienstpflichtverletzung stets einen Schuldspruch gemäß § 115 BD... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §91;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0384
Rechtssatz: Auch im Disziplinarverfahren gilt die Unschuldsvermutung, es gibt keine formelle Beweislast der Parteien. Eine "Schuldvermutung", wie sie § 5 Abs 1 VStG für Ungehorsamsdelikte ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft tätig. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich des vorangegangenen Sachverhaltes auf den hg. Beschluß vom 28. Juni 1990, Zl. 90/09/0027 (mit welchem das Verfahren über die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Einleitungsbeschluß der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 18. Dezembe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft tätig. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich des vorangegangenen Sachverhaltes auf den hg. Beschluß vom 28. Juni 1990, Zl. 90/09/0027 (mit welchem das Verfahren über die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Einleitungsbeschluß der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 18. Dezembe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft tätig. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich des vorangegangenen Sachverhaltes auf den hg. Beschluß vom 28. Juni 1990, Zl. 90/09/0027 (mit welchem das Verfahren über die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Einleitungsbeschluß der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 18. Dezembe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft tätig. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich des vorangegangenen Sachverhaltes auf den hg. Beschluß vom 28. Juni 1990, Zl. 90/09/0027 (mit welchem das Verfahren über die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Einleitungsbeschluß der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 18. Dezembe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §94 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0193
Rechtssatz: Eine Einstellung des Disziplinarverfahrens gemäß § 118 Abs 1 Z 1 BDG 1979 setzt voraus, daß eine Verfolgungshandlung gesetzt wurde, in dieser Dienstpflichtverletzungen in gesetzlich ausrei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;MRK Art6 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0193
Rechtssatz: Anders als bei einer Einstellung gemäß § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 (eine solche betraf das E 19.10.1990, 90/09/0098) bedeutet die Einstellung des Disziplinarverfahrens wegen e... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;MRK Art6 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0193
Rechtssatz: Anders als bei einer Einstellung gemäß § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 (eine solche betraf das E 19.10.1990, 90/09/0098) bedeutet die Einstellung des Disziplinarverfahrens wegen e... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §94 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0193
Rechtssatz: Eine Einstellung des Disziplinarverfahrens gemäß § 118 Abs 1 Z 1 BDG 1979 setzt voraus, daß eine Verfolgungshandlung gesetzt wurde, in dieser Dienstpflichtverletzungen in gesetzlich ausrei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §94 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0193
Rechtssatz: Eine Einstellung des Disziplinarverfahrens gemäß § 118 Abs 1 Z 1 BDG 1979 setzt voraus, daß eine Verfolgungshandlung gesetzt wurde, in dieser Dienstpflichtverletzungen in gesetzlich ausrei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;MRK Art6 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0193
Rechtssatz: Anders als bei einer Einstellung gemäß § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 (eine solche betraf das E 19.10.1990, 90/09/0098) bedeutet die Einstellung des Disziplinarverfahrens wegen e... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;MRK Art6 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0193
Rechtssatz: Anders als bei einer Einstellung gemäß § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 (eine solche betraf das E 19.10.1990, 90/09/0098) bedeutet die Einstellung des Disziplinarverfahrens wegen e... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen mit Bescheid vom 23. August 1996 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer - auf Grund seiner Selbstanzeige - gemäß § 123 Abs. 1 in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 kein Disziplinarverfahren einzuleiten. Gegen diesen Nichteinleitungsbeschluß erhob der Beschwerdeführer Berufung. Er beantragte, die "Überprüfung des Sachverhalts ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen mit Bescheid vom 23. August 1996 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer - auf Grund seiner Selbstanzeige - gemäß § 123 Abs. 1 in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Z. 4 BDG 1979 kein Disziplinarverfahren einzuleiten. Gegen diesen Nichteinleitungsbeschluß erhob der Beschwerdeführer Berufung. Er beantragte, die "Überprüfung des Sachverhalts ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §111 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §97 Abs3 idF 1983/138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 5 VwSlg 13292 A/1990 Stammrechtssatz Mit der Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 ist die Feststellung verbunden, daß der Beamte eine Dienstpflichtverletzung begangen hat, aber die Fortführung des Disz... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §111 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §97 Abs3 idF 1983/138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/19 90/09/0098 5 VwSlg 13292 A/1990 Stammrechtssatz Mit der Einstellung nach § 118 Abs 1 Z 4 BDG 1979 ist die Feststellung verbunden, daß der Beamte eine Dienstpflichtverletzung begangen hat, aber die Fortführung des Disz... mehr lesen...