RS VwGH Erkenntnis 2004/04/29 2001/09/0086

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Veröffentlicht am 29.04.2004
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Rechtssatz

Das Bundes-Personalvertretungsgesetz enthält keine Ermächtigung für die Personalvertreter, regelmäßige Geldleistungen im Hinblick auf die Bereitschaft für die Beschaffung von Informationen aus der Polizeiarbeit in Empfang zu nehmen.

Im RIS seit
04.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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