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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Rechtssatz
Beim Tatbestand der Gefährdung des Amtsansehens im Sinn des § 112 Abs. 1 BDG 1979, die für sich allein eine Suspendierung rechtfertigt, tritt der Gedanke der Verhinderung künftiger Dienstpflichtverletzungen in den Hintergrund (so zutreffend Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, 2. Auflage, Seite 377). Maßgebender Zweck ist in diesem Fall die rasche Wiederherstellung des Ansehens des Amtes, das durch ein schwerwiegendes in der Vergangenheit liegendes Fehlverhalten eines Beamten Schaden erlitten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1995090039.X08Im RIS seit
18.02.2003