RS Vwgh 2003/1/20 AW 2002/09/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2003
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - vorläufige Supendierung - Der Beschwerdeführer ist Vorstand eines Institutes an einer Universität und wurde von der belangten Behörde gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 vorläufig vom Dienst suspendiert. Die belangte Behörde stützte diese Suspendierung auf den Verdacht, dass der Beschwerdeführer nunmehr seine Vorlesungen "nicht einmal mehr vierzehntägig abhält". Insoweit der Beschwerdeführer eine "nicht wieder gutzumachende Rufschädigung" fürchtet, ist darin ein mit seiner vorläufigen Suspendierung verbundener unverhältnismäßiger Nachteil nicht zu erkennen. Ein grundsätzlich mit jeder vorläufigen Suspendierung für den Beamten verbundener Ansehensverlust kann nämlich noch nicht als ein "unverhältnismäßiger Nachteil" angesehen werden.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:AW2002090053.A01

Im RIS seit

06.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten