Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs2;AZG §15;AZG §16 Abs2;AZG §28 Abs1;AZG;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Behauptet der Besch (hier: Vorstandsmitglied einer AG), daß er mit der Schaffung eines Kontrollsystems (dreier Kontrollinstanzen), der Anordnung entsprechender Sanktionen und der Ausübung der Oberaufsicht über die an der Spitze der Kontrollinstitutionen stehe... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §7 Abs1;AZG;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Besch als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer GmbH die Einrichtung eines Kontrollsystems dargetan, dessen wesentliche Merkmale in der hierarchischen Gliederung der Verantwortungsträger und der Kontroll... mehr lesen...
I. 1. Mit dem unter dem Datum 28. Juni 1989 erlassenen Straferkenntnis legte die Bezirkshauptmannschaft Baden der nunmehrigen Beschwerdeführerin zur Last, sie habe es als gemäß § 9 VStG Verantwortliche des Arbeitgebers, der B. Ges.m.b.H. Transportunternehmen, zu verantworten, daß 1) die Lenkzeit von acht Stunden zwischen zwei Ruhezeiten beim Lenker E.R. überschritten worden sei, und zwar derart, daß diese am 3. April 1989 elf Stunden, am 17. April 1989 zehn Stunden und 30 Minuten, am ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZG erforderlichen Vorsorgehandlungen getroffen werden. Eur... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) wurde der nunmehrige Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer, somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers, nämlich der N. Warenhandel Gesellschaft m. b.H." einer Übertretung des § 23 Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983 (ARG), acht verschiedener - spruchmäßig detailliert aufgeschlüsselter - Übertretungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordn... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AAV;ARG 1984;AZG;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39 Abs1;
Rechtssatz: Ein vom Gewerbeinhaber bestellter gewerberechtlicher Geschäftsführer (dessen Bestellung der zuständigen Behörde bekanntgegeben wurde) ist lediglich für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich; um solche handelt es sich jedoch bei den vo... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 21. März 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe folgende Verwaltungsübertretungen begangen: "1. Sie haben als der gemäß § 9 VStG Verantwortliche der Firma H. GesmbH im Standort Wien 16, G.-Straße 1, folgende Personen zu folgenden Zeiten beschäftigt, obwohl die tägliche Arbeitzeit von 10 Stunden nicht überschritten werden darf: H.B. am 31. Oktober 1987 Arbeitsbeginn: 6.45 Uhr Arbeitsende: 19.20 Uhr = 12.26... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 6. September 1989 war der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, er habe als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§ 9 VStG 1950) der F. Bedachungen und Spenglerei Gesellschaft m.b.H. nicht ausreichend dafür gesorgt, daß auf einer näher bezeichneten Baustelle fünf namentlich genannte Arbeitnehmer jeweils an drei bestimmt bezeichneten Tagen die höchstzulässige Tagesarbeitszeit von 10 Stunden eingehalt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §9;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990190200.X01 Im RIS seit 28.01.1991 mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH, die als Arbeitgeber in Erscheinung tritt, ist verpflichtet, sich mit den für die Beschäftigung von Arbeitnehmern einschlägigen Vorschriften, zu denen ua auch solche arbeitszeitrechtlichen Inhaltes zu zählen sind, vertraut zu machen. Dies gilt ums... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden des Landeshauptmannes von Vorarlberg (der belangten Behörde) wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie bei einer vom Arbeitsinspektorat Bregenz am 9. Februar 1988 durchgeführten Arbeitszeiterhebung festgestellt worden sei, als Arbeitgeber und in seiner Funktion als Geschäftsinhaber gemäß § 9 VStG 1950 verantwortliches Organ der Firma "K." nicht für die Einhaltung der täglich maximal zulässigen Arbei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1 Z1;AZG §9;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0300
Rechtssatz: Das AZG definiert den Begriff "Arbeitszeit" in der Bestimmung des § 2 Abs 1 Z 1 als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Da die Wegzeit zwischen dem Beginn und dem Ende... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1 Z1;AZG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0300
Rechtssatz: Auch wenn die Arbeitnehmer während ihrer Beförderung zu den außerhalb des Betriebes gelegenen Arbeitsstätten oder umgekehrt untätig bleiben mußten, ist die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit zu werten, da die Selbstbestimmungs... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, vom 27. Juni 1989 wurde der Mitbeteiligte unter jeweils näherer Tatumschreibung für schuldig befunden, er habe es als verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG 1950 einer als Arbeitgeber fungierenden Gen.m.b.H. zu verantworten, daß in einer örtlich bezeichneten Filiale 1) die Vorschriften der Kälteanlagenverordnung (BGBl. Nr. 305/1969) sowie 2) der Allgemeinen Arbeitnehm... mehr lesen...
Mit den drei im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der E.-Ges.m.b.H. zugelassen, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, wobei eine nähere Umschreibung der Einsatz-, Lenk- bzw. Ruhezeiten erfolgte. Der Beschwerdeführer habe dadurc... mehr lesen...
Mit den drei im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der W.-Ges.m.b.H. zugelassen, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, wobei eine nähere Umschreibung der Einsatz-, Lenk- bzw. Ruhezeiten erfolgte. Der Beschwerdeführer habe dadurc... mehr lesen...
Mit den drei im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung .nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der E.-Ges.m.b.H. zugelassen, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, wobei eine nähere Umschreibung der Lenk- bzw. Ruhezeiten erfolgte. Der Beschwerdeführer habe dadurch jeweils... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der M.-Ges.m.b.H. zu verantworten, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, wobei eine nähere Umschreibung der Einsatz-, Lenk- bzw. Ruhezeiten erfolgte. Der Beschwerdeführer habe dadurch... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der St.-GesmbH trotz zahlreicher gegen ihn durchgeführter Verwaltungsstrafverfahren nach dem Arbeitszeitgesetz vorsätzlich nicht verhindert, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AAV;ARG 1984;ASchG 1972;AZG;KälteanlagenV;KJBG 1987;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Für den Ausschluß der Verfolgungsverjährung bei Übertretung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen genügt es, wenn sich die Verfolgungshandlung auf die konkrete Filiale bezieht, in der diese Übertretungen stattgefunden haben (Hinweis E 5.10.1989, 87/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §9 Abs4; Beachte Die Beschwerdefälle 90/19/0370, 90/19/0390
90/19/0393 und 90/19/0400 wurden am 19.11.1990 im gleichen
Sinne entschieden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0368
90/19/0369
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Mit dem oben genannten angefochtenen Bescheid wurde auf Grund der vom Arbeitsinspektorat für den 2. Aufsichtsbezirk eingebrachten Berufung das Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 10. Bezirk vom 7. Juli 1989, mit dem gemäß § 45 Abs. 1 lit. b VStG 1950 von der Fortführung des Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer abgesehen und die Einstellung verfügt worden ist, behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an di... mehr lesen...
Mit dem oben genannten angefochtenen Bescheid wurde auf Grund der vom Arbeitsinspektorat für den 2. Aufsichtsbezirk eingebrachten Berufung das Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 10. Bezirk vom 7. Juli 1989, mit dem gemäß § 45 Abs. 1 lit. b VStG 1950 von der Fortführung des Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer abgesehen und die Einstellung verfügt worden ist, behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/16 AW 90/19/0160 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, Vollzugstauglichkeit, Aufhebungsbescheid - Voraussetzung für die Stattgebung eines Aufschiebungsbegehrens ist, daß der bekämpfte Bescheid überhaupt einem Vollzug zugänglich ist. Diese Vol... mehr lesen...
Das gegen den Beschwerdeführer ergangene Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 18. August 1989 enthält folgenden Spruch: "Das Arbeitsinspektorat Graz hat am 20.4.1989 bei einer Überprüfung der Baustelle G., A.-Straße, festgestellt, daß bei folgenden Dienstnehmern der "S. Gesellschaft m.b.H." die Arbeitszeit von maximal zehn Stunden täglich überschritten wurde: 1.) L.H., am 29.3.1989, 10 Stunden, 30 Minuten, am 5.4.1989, 13 Stunden, a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §9;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Festsetzung der Strafen für die einzelnen Taten kommt es nicht auf den Unrechtsgehalt des Gesamtverhaltens des Täters, sondern auf den der jeweiligen Übertretung an. Es ist daher im konkreten Fall auf das Ausm der Arbeitszeitüberschreitungen bei jedem einzelnen Delikt abzus... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung wegen Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes sowie des Arbeitsruhegesetzes - Der Antragsteller ist dem Konkretisierungsgebot (Hinweis B VS 1981/02/25 2680/80 VwSlg 10381 A/1981) insoweit nicht nachgekommen, als er auf " nicht unbeträchtliche Verluste " aus dem Liftbetrieb verwies, die ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 des Arbeitszeitgesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D-AG mit dem Sitz in X in der Filiale in Wien 10, Y-Straße n, im Zusammenhang mit Inventurarbeiten 21 namentlich angeführte Arbeitnehmer zu mehr als 10 Stunden täglicher Arbeitszeit herangezogen habe. In der Begründung: ... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Murau (BH) vom 11. Oktober 1989 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es am 13. und 14. Juni 1988 als Arbeitgeber des Lenkers und Arbeitnehmers W unterlassen, dafür zu sorgen, daß die maximal zulässige Einsatzzeit zwischen zwei Ruhezeiten des genannten Arbeitnehmers von 14 Stunden nicht überschritten werde, da diese tatsächlich 24 Stunden betragen habe (vom 13. Juni 1988, 11.00 Uhr bis 14. Juni 1988, 11.00 ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §9;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190082.X01 Im RIS seit 02.07.1990 mehr lesen...