RS Vwgh 1990/8/24 AW 90/19/0154

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Veröffentlicht am 24.08.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Bestrafung wegen Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes sowie des Arbeitsruhegesetzes - Der Antragsteller ist dem Konkretisierungsgebot

(Hinweis B VS 1981/02/25 2680/80 VwSlg 10381 A/1981) insoweit nicht nachgekommen, als er auf

" nicht unbeträchtliche Verluste " aus dem Liftbetrieb verwies, die er abdecken müsse, und daß ihm seit einigen Wochen zusätzliche " hohe Aufwendungen " durch eine näher angeführte Krankheit erwachsen würden. Dem Antrag war daher nicht stattzugeben.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990190154.A01

Im RIS seit

24.08.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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