Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 26. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als für eine näher bezeichnete Filiale verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 9 Abs. 2 letzter Satz VStG schuldig erkannt, zu verantworten zu haben, daß drei namentlich genannte, in der in Rede stehenden Filiale beschäftigte Arbeitnehmerinnen an datumsmäßig bezeichneten Tagen im Mai und im Juni 1992 über die höchstzulässige Tagesarbeitzeit hinaus gearbeit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;AZG §7 Abs2;AZG §9;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/07/08 93/18/0035 1 Stammrechtssatz Beruft sich der verantwortliche Beauftragte iSd § 9 Abs 2 VStG darauf, er habe sich zur Tatzeit (hinsichtlich Verletzungen des § 31 Abs 2 lit p ASchG im Zusamm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;AZG §7 Abs2;AZG §9;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Nennung der Wochenarbeitszeit in einer bestimmten Kalenderwoche in ihrem Gesamtausmaß ist in einem Verwaltungsstrafverfahren betreffend Übertretungen des AZG (§ 9 iVm § 7 Abs 1 und Abs 2 AZG, § 28 Abs 1 AZG) als ausreichende Konkretisierung der als erwiesen angenommenen Tat ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;AZG §7 Abs2;AZG §9;VStG §19;VStG §31;VStG §44a;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Geht die belBeh hinsichtlich einer Überschreitung der Tagesarbeitszeit zu einem Spruchpunkt davon aus, daß Verjährung eingetreten ist, und nimmt sie dies nich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;AZG §7 Abs2;AZG §9;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird in einem Verwaltungsstrafverfahren betreffend Übertretungen des AZG (§ 9 iVm § 7 Abs 1 und Abs 2 und § 28 Abs 1 AZG bzw § 7 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 AZG) zwar das absolute Ausmaß der täglichen Arbeitszeiten nach halben Stunden gerundet festgehalten, un... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 13. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer zahlreicher Übertretungen des § 9 erster Satz erster Fall, des § 9 erster Satz zweiter Fall und des § 12 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz schuldig erkannt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten habe, daß namentlich genannte Arbeitnehmer dieser Gesellschaft zu näher bezeichnete... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §9;VStG §19;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/03 91/19/0100 3 Stammrechtssatz Der Auftrag an den zur Vertretung nach außen Berufenen einer als Arbeitgeber fungierenden GmbH, das Unternehmen so zu führen, daß damit Gewinn erzielt wird, schließt nicht den Befehl zur Begehung von strafbaren Handlungen (hier: Übertretun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §9;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Werden Rechtsvorschriften, die dem gesundheitlichen Schutz von Arbeitnehmern dienen, in Ansehung mehrerer Arbeitnehmer verletzt, so liegen mehrere Übertretungen vor (Hinweis E 22.10.1990, 90/19/0282; E 2.7.1990, 90/19/0054, 0055, 0083, 0086). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §20 Abs1;AZG §9;VStG §6;VwRallg;
Rechtssatz: Durch die Übernahme von Aufträgen, deren Erfüllung ohne Verletzung von Rechtsvorschriften - hier des AZG - nicht möglich ist, bringt sich ein Arbeitgeber aus eigenem Verschulden in eine Zwangslage, die ihn nicht iSd § 6 VStG entschuldigen kann (Hinweis E 3... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §9;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/19/0316 1 (hier: zahlreiche Übertretungen des § 9 erster Satz erster Fall, des § 9 erster Satz zweiter Fall und des § 12 Abs 1 AZG). Stammrechtssatz Wenn mehrere gesetzwidrige Einzelhandlungen des Besch zufolge der Gleic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §9;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Liegen zwischen den einzelnen Tathandlungen (hier: verschiedene Übertretungen des AZG) nicht mehr als zwei Wochen, so kann ein enger zeitlicher Zusammenhang angenommen werden (Hinweis E 5.11.1991, 91/04/0150). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:19911902... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 5. März 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten, daß im Juni 1989 in einer näher bezeichneten Filiale bei zwei namentlich genannten Arbeitnehmern der Gesellschaft 1. an näher bezeichneten Tagen die höchstzulässige Tagesarbeitszeit von zehn Stunden und 2. in näher bezeich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11 Abs1;AZG §9;VStG §22;
Rechtssatz: Nach dem sich aus § 22 VStG ergebenden Kumulationsprinzip sind bei Vorliegen einer Mehrheit von Verwaltungsübertretungen mehrere Strafen nebeneinander zu verhängen. Die Verhängung einer Gesamtstrafe für alle oder mehrere Übertretungen (hier: je zwei Übertretungen gem § 9 erster Fall AZG, gem § 9 zweiter Fa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §9;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/03 92/18/0084 2 Stammrechtssatz Bei der Überschreitung der zulässigen täglichen Arbeitszeit und der zulässigen Wochenarbeitszeit handelt es sich um zwei verschiedene Delikte und nicht um ein fortgesetztes Delikt, weshalb eine gesonderte Bestrafung zu erfolgen hat. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §8 Abs1;AZG §9;
Rechtssatz: Wenn es im § 8 Abs 1 AZG heißt, "die für den Betrieb oder eine Betriebsabteilung zulässige Dauer der Arbeitszeit" dürfe in bestimmten Fällen ausgedehnt werden, so handelt es sich dabei um eine vereinfachte Umschreibung der zulässigen Dauer der Arbeitszeit für die Arbeitnehmer, die in dem betreffenden Betrieb oder der Betriebsabteilung beschä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §9;VStG §22;
Rechtssatz: Mehrere Straftaten nach § 9 AZG liegen insoweit vor, als sich die rechtswidrigen Angriffe gegen die Gesundheit mehrerer Arbeitnehmer richten (Hinweis E 24.9.1990, 90/19/0245). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991190134.X01 Im RIS seit 23.... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1 Z1;AZG §9;
Rechtssatz: Die Nahrungsaufnahme am Arbeitsplatz während einer Arbeitsunterbrechung stellt keine Ruhepause iSd AZG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991190134.X06 Im RIS seit 23.03.2001 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §1 Abs1;AZG §2 Abs1 Z1;AZG §9;
Rechtssatz: § 9 AZG enthält zeitliche Höchstgrenzen für die Beschäftigung der einzelnen Arbeitnehmer, sodaß die Überschreitung der zulässigen Tagesarbeitszeit immer nur durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern über die gesetzlich zulässige Dauer hinaus erfolgen kann; die Auffassung, es müsse nur "die im Betrieb geltende Arbeitszeit und ... mehr lesen...
1. Mit den oben angeführten im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) wurden jeweils unter Spruchpunkt I über die Beschwerdeführer in ihrer Eigenschaft als handelsrechtliche Geschäftsführer der KA GesmbH mit dem Sitz in Graz wegen Übertretungen von Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (AZG) gemäß § 28 Abs. 1 leg. cit. iVm §§ 9 Abs. 1, 16 und 20 VStG Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Sie hätten es unterlassen, für di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §9;VStG §22;VStG §30; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/18/0119 bis 92/18/0125 E 30.9.1993
Besprechung in:
ZAS 1994/4, S 136 - 142;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 9 AZG betreffend die Höchstgrenze der Tagesarbeitszeit soll verhindern, daß Arbeitnehmer an einem Tag über ein bestimmtes zeitliches Ausmaß... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 17. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer der Übertretungen des § 9 Arbeitszeitgesetz und des § 12 Abs. 1 leg. cit. schuldig erkannt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener der C-Gesellschaft m.b.H. zu verantworten habe, daß ein namentlich genannter Arbeitnehmer dieser Gesellschaft am 19. und 20. Juni 1989 die Höchstgrenze der Tagesarbeitszeit in näher umschriebenem A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §9;VStG §44a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991190197.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 7. November 1991 wurde der Beschwerdeführer der Übertretungen des § 9 Arbeitszeitgesetz und des § 3 Abs. 1 Arbeitsruhegesetz schuldig erkannt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten offenen Handelsgesellschaft zu verantworten habe, daß ein namentlich genannter Arbeitnehmer dieser Gesellschaft an näher bezeichneten Tagen im September 19... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 9 Arbeitszeitgesetz bestraft, weil er als Bevollmächtigter der als Arbeitgeberin fungierenden A-AG zu verantworten habe, daß im Betrieb dieser Gesellschaft in W, F-Straße 7, die Tagesarbeitszeit bei einem namentlich angeführten Arbeitnehmer (Lenker) am 15. März 1990 mehr als 10 Stunden betragen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;AZG §9;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/04 92/18/0168 4 Stammrechtssatz Sowohl bei Übertretungen des § 9 erster Halbsatz und des § 9 zweiter Halbsatz AZG als auch des § 3 Abs 1 ARG handelt es sich um Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs 1 VStG (Hinweis E 28.10.1991, 91/19/0225; E 2.4.1990, 90/19/0206). ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §13;AZG §14 Abs1;AZG §5 Abs1;AZG §9;KollV Mineralölhandel;
Rechtssatz: Auch bei Lenkern und Beifahrern von Kraftfahrzeugen (hier: als Bediensteten einer Mineralölgesellschaft) kann unter den Voraussetzungen des § 5 Abs 1 AZG durch Kollektivvertrag eine Verlängerung der Tagesarbeitszeit auf mindestens zwölf Stunden zugelassen werden. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;AZG §9;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Weder die Behauptung des Arbeitgebers, ihm sei bei den wöchentlichen Direktionssitzungen von Übertretungen des AZG oder des ARG nicht berichtet worden, noch sein Vorbringen, er habe sich bisher auf den Produktionsleiter uneingeschränkt verlassen und es habe auch keine Beanstandungen durch den Betri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 16. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen insgesamt 36 Übertretungen des § 9 Arbeitszeitgesetz schuldig erkannt, weil er es als Bevollmächtigter einer näher bezeichneten Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu verantworten habe, daß bei 18 Arbeitnehmern dieser Gesellschaft zu näher bezeichneten Zeiten im Oktober 1989 die Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit von 10 ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §2 Abs1 Z1;AZG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/03 90/19/0293 2 Stammrechtssatz Auch wenn die Arbeitnehmer während ihrer Beförderung zu den außerhalb des Betriebes gelegenen Arbeitsstätten oder umgekehrt untätig bleiben mußten, ist die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit zu werten, da die Selbstbestimmungsmöglichkeit des Arbeitnehmers über die Ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §9;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/04 92/18/0168 4 Stammrechtssatz Sowohl bei Übertretungen des § 9 erster Halbsatz und des § 9 zweiter Halbsatz AZG als auch des § 3 Abs 1 ARG handelt es sich um Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs 1 VStG (Hinweis E 28.10.1991, 91/19/0225; E 2.4.1990, 90/19/0206). ... mehr lesen...