Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H & O-Ges.m.b.H. mit Sitz in G, die wiederum persönlich haftende Gesellschafterin der H & O-KG mit Sitz in G ist," wegen der zuletzt vom 12. Mai 1989 auf den 13. Mai 1989 bzw. vom 8. Mai 1989 auf den 9. Mai 1989 begangenen Verwaltungsübertretungen nach § 16 Abs. 3, § 14 A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H & O-Ges.m.b.H. mit Sitz in G, die wiederum persönlich haftende Gesellschafterin der H & O KG mit Sitz in G ist," wegen der zuletzt am 19. Mai 1989 begangenen Verwaltungsübertretungen nach § 16 Abs. 3 und § 14 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz bestraft. Gegen diesen Bescheid r... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12;AZG §14;AZG §16;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;ZustG §13;ZustG §7;ZustG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0038 E 24. September 1987 RS 5 Stammrechtssatz Ergibt sich auf Grund der Namensgleichheit und identer Abgabestelle mehrerer Personen der Empfänger weder aus der Bezeichnung der Sendung noch aus deren Inhalt, und wird die Sen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;VStG §44a lita;VStG §9 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinne erledigt am
4.9.1992
92/18/0202, 92/18/0204 und 92/18/0205
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180201.X01 Im RIS seit 04.09.1992 mehr lesen...
I. 1. Mit insgesamt neun Straferkenntnissen (sechs vom 4. Jänner 1991, zwei vom 7. Jänner 1991, einem vom 8. Jänner 1991) hatte die Bezirkshauptmannschaft die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe es als "Arbeitgeberin (Witwenfortbetrieb des Transportunternehmens Internat. Transporte JB)" zu verantworten, daß in einem jeweils bestimmt bezeichneten Zeitraum jeweils bei einem namentlich genannten Arbeitnehmer (Lenker) die zulässige Lenkzeit von acht Stunden zwischen zwei Ruh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12;AZG §14;AZG §16;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1181/80 E 11. Oktober 1983 VwSlg 11177 A/1983 RS 3 Stammrechtssatz Die Übertretungen nach §§ 12, 14, 16 AZG jeweils iVm § 28 Abs 1 AZG sind Ungehorsamsdelikte. Hiebei trifft den Beschuldigten die Beweislast dafür, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Ver... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall ist im wesentlichen jenem gleichgelagert, welcher dem hg. Erkenntnis vom 12. Juni 1992, Zl. 92/18/0210, zugrundelag, sodaß es gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG genügt, auf die dortigen Entscheidungsgründe: zu verweisen. Da auch hier bereits der Inhalt der vorliegenden Beschwerde erkennen läßt, daß die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt, war die Beschwerde gemäß § 35 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Si... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Februar 1992 wurde die Beschwerdeführerin zweier näher angeführter Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes - AÜG, BGBl. Nr. 196/1988, für schuldig befunden und hiefür bestraft, wobei diese Verstöße im Rahmen ihrer "Personalbereitstellungstätigkeit" zu verantworten seien. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/30 91/19/0136 3 Stammrechtssatz Da es sich bei den Verwaltungsübertretungen nach § 9 und § 12 Abs 1 AZG um Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs 1 VStG handelt (Hinweis E 30.3.1982, 81/11/0087; E 19.11.1990, 90/19/0413), hat der Besch glaubhaft zu machen, daß ihn an der Verletzung der Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §6 Abs2;AZG;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Auch den Überlasser von Arbeitskräften trifft die Pflicht, zumutbare Vorkehrungen für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften beim Beschäftigten zu treffen. Schlagworte Verantwortung für Handeln anderer Personen Beson... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §6 Abs1;AÜG §6 Abs2;AVG §45 Abs2;AZG;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da nachträgliche Überprüfungen der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften selbst iVm der Belehrung der Arbeitnehmer nicht ausreichen, mangelndes Verschulden des Arbeitgebers bzw des Überlassers von Arbeitskräften (§ 6 Abs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 18 Abs. 1 zweiter Fall ArbIG 1974 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 leg. cit. und § 26 Abs. 1 KJBG, 2. § 9 Arbeitszeitgesetz und 3. § 11 Abs. 1 leg. cit. bestraft, weil er es als Vorstandsmitglied und somit als zur Vertretung nach außen Berufener gemäß § 9 Abs. 1 VStG der als Arbeitgeberin fungierenden X-AG mit dem Sitz in W zu verantworten habe, daß 1. die Erfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/08 91/19/0095 2 Stammrechtssatz Hat der Besch als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer GmbH die Einrichtung eines Kontrollsystems dargetan, dessen wesentliche Merkmale in der hierarchischen Gliederung der Verantwor... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Bescheid vom 16. August 1991, Zl. X-19685-1990, hatte die Bezirkshauptmannschaft F (BH) den Einspruch des Beschwerdeführers vom 23. November 1990 gegen die von ihr erlassene Strafverfügung vom 31. Oktober 1990 gemäß § 49 VStG 1950 als verspätet zurückgewiesen. 1.2. Mit dem erstangefochtenen Bescheid gab der Landeshauptmann von Vorarlberg (die belangte Behörde) der dagegen erhobenen Berufung des Beschwerdeführers gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in Verbindung mit § 24 VStG 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §49 Abs1;VStG §49 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0392
91/19/0393
91/19/0394
91/19/0395
91/19/0396
91/19/0397
Rechtssatz: Eine der Beh mittels Telefax übermittelte Eingabe mit dem Wortlaut "Unsere Stellungnahme bzw Einspruch kann daher frühestens bis Ende dieser... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. November 1990, Zl. 90/19/0429, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis als unbegründet abgewiesen und dieses mit der Änderung bestätigt, daß der Sitz der "S-Ges.mbH" in B sei und daß "zu Punkt 3 des angefochtenen Straferkenntnisses gemäß S 12 Abs. 1 AZG eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 10 Stunden zu gewähren ist."... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. Gesm.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft in einem näher bezeichneten Gastgewerbebetrieb a) den Jugendlichen B.S. am 8., 9. und 10. Juli 1989 jeweils bis 24 Uhr, sohin an diesen Tagen zur Nachtzeit (22 bis 6 Uh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984;AZG;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39 Abs1;KJBG 1987;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Weder die Vorschriften des ARG und des AZG noch jene des KJBG 1987 sind solche des Gewerberechtes, sodaß ein gewerberechtlicher Geschäftsführer für deren Einhaltung nicht verantwortlich ist (Hinweis E 19.11.1990, 90/19/0484; E 18.2.1991, 90/... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk, vom 10. Juli 1990 wurde der Mitbeteiligte wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 7 Abs. 1 letzter Satz und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes bestraft, weil er es "als zur Vertretung nach außen berufenes und somit gemäß § 9 (1) Verwaltungsstrafgesetz (VStG 1950) verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ der XY-GmbH mit dem Sitz in W zu verantworten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0321 E 5. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Für den Ausschluss der Verfolgungsverjährung bei Übertretungen von Arbeitnehmerschutzbestimmungen genügt es, wenn sich die Verfolgungshandlung auf die konkrete Filiale bezieht, in der diese Übertretungen stattgefunden haben. ... mehr lesen...
Das gegen den Beschwerdeführer ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 18. Mai 1990 enthält folgenden Spruch: "Sie haben es als verantwortlicher Beauftragter der Firma T-Ges.m.b.H., wie am 3.11.1988 anläßlich einer Kontrolle des Arbeitsinspektorates Graz im Betrieb der Firma T-Ges.m.b.H. festgestellt wurde, unterlassen dafür Sorge zu tragen, daß die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Den nachgenannten Arbeitnehmern wurde an folgenden ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Daß festgestellte Verstöße gegen das AZG nur "einen geringen Prozentsatz" ausmachen, läßt nicht den Schluß auf eine wirksame Kontrolle zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190150.X02 Im RIS seit 24.07.1991 Zuletzt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZG erforderli... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis des magistratischen Bezirksamtes für den 10. Bezirk vom 18. Dezember 1989 war die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) schuldig erkannt worden, sie habe es "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ im Sinne des § 9 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 der als Arbeitgeber fungierenden X Warenhandels GmbH zu verantworten, daß in der Betriebsanlage in Wien 10., Y-Str.", in Ans... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §7 Abs1;AZG;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Besch als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer GmbH die Einrichtung eines Kontrollsystems dargetan, dessen wesentliche Merkmale in der hierarchischen Gliederung der Verantwortungsträger und der Kontroll... mehr lesen...
I. 1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen erstangefochtenen Bescheid wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin schuldig erkannt, "als persönlich haftende Gesellschafterin und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§ 9 VStG 1950) der Firma G. KG in E., L.-Straße 5 - 7, nicht dafür Sorge getragen (zu haben)", daß der Arbeitnehmer Franz H. a) die höchstzulässigen Einsatzzeiten von 14 Stunden beachtet bzw. eingehalten habe (diese seien an bestimmt bezeichneten Tagen jeweils i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12;AZG §14;AZG §16;AZG §17;AZG §28;FahrtbV §4;VStG §9; Beachte Die Beschwerdefälle 90/19/0537 bis 90/19/0543 wurden zur gemeinsamen
Entscheidung verbunden; Hinweis auf E 1991/02/18 90/19/0544;
Rechtssatz: Kein RS. (Hinweis auf E 1991/02/18 90719/0544). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZG erforderlichen Vorsorgehandlungen getroffen werden. Eur... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 18. September 1990 wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin schuldig erkannt, "als persönlich haftende Gesellschafterin und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§ 9 VStG 1950) der Firma G. KG in L., L-Straße, nicht dafür Sorge getragen (zu haben)", daß der Arbeitnehmer Anton L. a) die höchstzulässigen Einsatzzeiten von 14 Stunden beachtet bzw. einge... mehr lesen...
I. 1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen erstangefochtenen Bescheid wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin schuldig erkannt, "als persönlich haftende Gesellschafterin und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§ 9 VStG 1950) der Firma G. KG in L., L.-Straße, nicht dafür Sorge getragen (zu haben)", daß der Arbeitnehmer Hermann F. a) die höchstzulässigen Einsatzzeiten von 14 Stunden beachtet bzw. eingehalten habe (diese seien an bestimmt bezeichneten Tagen jeweils i... mehr lesen...