Rechtssatz: Beschränkt sich das vom Bevollmächtigten behauptete betriebliche Kontrollsystem auf Belehrungen, Aufforderungen an die Lenker, die Arbeitszeitvorschriften einzuhalten und stichprobenweise Kontrollen der Fahrtenbücher, so stellt dies ein unzulängliches Kontrollsystem dar. Im RIS seit 29.01.1987 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;AZG §28;VStG §2 Abs1;
Rechtssatz: Zur Geltung des AZG bei kurzfristigen Auslandsfahrten und zur österreichischen Strafzuständigkeit bei kurzfristigen Auslandfahrten (Hinweis E 21.11.1984, 81/11/0077; Andexlinger, Arbeitszeit und Arbeitsruhe bei Auslandsverwendung, RdW 1985, 311). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Rechtssatz: Ausführungen zum Sorgfaltsmaßstab des Arbeitgebers (Bevollmächtigten) und zu seiner Behauptung und Beweislast entsprechend diesem Sorgfaltsmaßstab bei kurzfristigen Auslandsfahrten eines Arbeitnehmers. Im RIS seit 29.01.1987 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;AZG §28;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0172 E 29. Jänner 1987 RS 2 Stammrechtssatz Ausführungen zum Sorgfaltsmaßstab des Arbeitgebers (Bevollmächtigten) und zu seiner Behauptung und Beweislast entsprechend diesem Sorgfaltsmaßstab bei kurzfristigen Auslandsfahrten eines Arbeitnehmers. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;AZG §28;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0172 E 29. Jänner 1987 RS 3 Stammrechtssatz Beschränkt sich das vom Bevollmächtigten behauptete betriebliche Kontrollsystem auf Belehrungen, Aufforderungen an die Lenker, die Arbeitszeitvorschriften einzuhalten und stichprobenweise Kontrollen der Fahrtenbücher, so stellt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §16;AZG §28;VStG §9 Abs1 idF 1983/176;VStG §9 Abs2 idF 1983/176; Beachte Besprechung in:86/08/0027; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0024 E 26. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen zum Sorgfaltsmaßstab eines BEVOLLMÄCHTIGTEN iSd § 28 AZG und eines VERANTWORTLICHEN BEAUFTRAGTEN iSd § 9 Abs 2 letzter Satz VStG... mehr lesen...
1. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer als Bevollmächtigter der H Gesellschaft mbH und somit Verantwortlicher im Sinne der Bestimmung des § 9 VStG 1950 den in diesem Betrieb beschäftigten Kraftwagenlenker JD 1) am 31. Jänner 1984 zu 15 Stunden, am 1. Februar 1984 zu 14,30 Stunden, am 2. Februar 1984 zu 18,45 Stunden und am 3. Februar 1984 zu 17,15 Stunden Einsatzzeit herangezogen habe, obwohl diese eine Dauer von 1... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht - AZG40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14AZG §16AZG §28VStG §9 Abs1 idF 1983/176VStG §9 Abs2 idF 1983/176 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/08/0025
Rechtssatz: Ausführungen zum Sorgfaltsmaßstab eines BEVOLLMÄCHTIGTEN iSd § 28 AZG und eines VERANTWORTLICHEN BEAUFTRAGTEN iSd § 9 Abs 2 letzter Satz VStG ... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht - AZG60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14AZG §16AZG §28 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/08/0025
Rechtssatz: Normadressat der Bestimmungen des AZG (somit auch der §§ 14, 16 iVm § 28 AZG) ist nicht der jeweilige Arbeitnehmer, sondern dessen Arbeitgeber (Hinweis auf E 30.3.1982, 81/11/0087). European Cas... mehr lesen...