Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §3 Abs2;AZG;VStG §22;VStG §30;VwGG §33a;
Rechtssatz: Die Verwaltungsübertretung gemäß § 3 Abs 1 ARG und § 3 Abs 2 ARG stehen zu den Bestimmungen des AZG nicht im Verhältnis der Konsumtion, weil diese Delikte nicht notwendig oder doch nicht in der Regel mit den Übertretungen des AZG verbunden si... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 15. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß Hermann P., ein Arbeitnehmer dieser Gesellschaft, vom 27. August 1990, 7.50 Uhr, bis 28. August 1990, 0,30 Uhr, als Lenker eines näher bezeichneten LKW"s samt Sattelauflieger im Einsatz gewesen sei un... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §16;AZG §28 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993180021.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 13. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft zu verantworten, daß - wie bei einer am 23. August 1990 in einem näher bezeichneten Betrieb der Gesellschaft in B durchgeführten Erhebung festgestellt worden sei - verschiedene namentlich genannte Arbeitnehmer zu näher bezei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993180087.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde unter Spruchpunkt "I. Berufungsbescheid" der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in W nach außen berufenes Organ (Geschäftsführer) in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich in einer im Land Steiermark gelegenen Filiale des Unternehmen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde unter Spruchpunkt "I. Berufungsbescheid" der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien nach außen berufenes Organ (Geschäftsführer) in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich in einer im Land Steiermark gelegenen Filiale des Unterneh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AKG 1992;ArbIG 1993 §23 Abs2;ArbVG;ARG 1984;AZG;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/07 94/02/0470 1 Stammrechtssatz Der in verschiedenen arbeitsrechtlichen Vorschriften vorkommende Begriff des leitenden Angestellten hat nicht durchwegs denselben Inhalt. In... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 22. April 1992 wurden über die Beschwerdeführer als zur Vertretung nach außen Berufene einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. wegen zwei Übertretungen des § 3 Abs. 1 Arbeitsruhegesetz und wegen sechs Übertretungen des § 9 Arbeitszeitgesetz Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. In der Begründung: dieser Bescheide führte die belangte Behörde im wesentlichen au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §6 Abs2;AZG;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/18/0251 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/12 92/18/0107 1 Stammrechtssatz Auch den Überlasser von Arbeitskräften trifft die Pflicht, zumutbare Vorkehrungen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 9. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen insgesamt acht Übertretungen des § 9 Arbeitszeitgesetz schuldig erkannt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft zu verantworten habe, daß am 28. Juni 1989 in einer bestimmten Filiale dieses Unternehmens in Wien bei acht Arbeitnehmern dieser Gesellschaft die zulässige Tag... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß der Filialleiter zur Einhaltung firmeninterner Dienstanweisungen verpflichtet ist, kann nämlich nicht geschlossen werden, ihm fehle die entsprechende Anordnungsbefugnis, um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sicherzustellen. Verantwortliche Beauftragte iSd § 9 Abs 2 zweiter Satz V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als ehemaliger Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es zu verantworten zu haben, daß namentlich genannte Arbeitnehmer der Gesellschaft m.b.H. in der Zeit zwischen 11. Februar 1991 und 19. April 1991 in sechs Fällen die höchstzulässige Einsatzzeit als Lenker bzw. Beifahrer von Kraftfahrzeugen, in acht Fällen die höchstzulässige Lenkzeit un... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 8. Juli 1993, Zl. 93/18/0022, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der an die Beschwerdeführerin ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 6. April 1992, mit dem die Beschwerdeführerin insgesamt neun Übertretungen arbeitnehmerschutzrechtlicher Bestimmungen für schuldig erkannt wurde, in Ansehung der Strafaussprüche einschließlich der Vorschreibung von Verfahrenskostenbeiträgen betreffend sechs dieser Übertretungen wegen Rechtswidr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12;AZG §14;AZG §16;AZG §28 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110058.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ASchG 1972;AVG §58 Abs2;AZG;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Strafrahmen nach dem AZG und ASchG unterscheiden sich insofern erheblich, als Strafen nach dem AZG zwischen § 300,-- und S 6000,-- nach dem ASchG bis S 50000,-- betragen können. Sind die verhängten Strafen für die Übertretung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbIG 1974 §6 Abs1;ArbIG 1974 §6 Abs2;ASchG 1972;AZG;VStG §19;
Rechtssatz: Bezieht sich die Aufforderung des Arbeitsinspektorates (§ 6 ArbIG), deren Nichtbeachtung dem Bf als erschwerend angerechnet wird, nur auf nach dem ASchG und dem KJBG 1987 zu beachtende Umstände, so scheidet eine Heranziehung dieser Aufforderung für d... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 6. April 1992 wurde die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin schuldig erkannt, insgesamt neun Übertretungen arbeitnehmerschutzrechtlicher Vorschriften (der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung, des Arbeitnehmerschutzgesetzes, des KJBG und des Arbeitszeitgesetzes) begangen zu haben; sie wurde deshalb mit je S 1.000,-- (insgesamt S 9.000,--), jeweils unter Festsetzung e... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §15;AZG §16;AZG §9 Abs1;
Rechtssatz: Zeiten, die ein Lenker als Beifahrer im Kfz verbringt, sind als Zeiten der Arbeitsbereitschaft und damit als Arbeitszeit zu qualifizieren. Schlagworte Abwärme Fenster Privatanteil European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180022.X05 Im RIS se... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 16. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen insgesamt 36 Übertretungen des § 9 Arbeitszeitgesetz schuldig erkannt, weil er es als Bevollmächtigter einer näher bezeichneten Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu verantworten habe, daß bei 18 Arbeitnehmern dieser Gesellschaft zu näher bezeichneten Zeiten im Oktober 1989 die Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit von 10 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §9;AZG;VStG §19;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/03 91/19/0100 3 Stammrechtssatz Der Auftrag an den zur Vertretung nach außen Berufenen einer als Arbeitgeber fungierenden GmbH, das Unternehmen so zu führen, daß damit Gewinn erzielt wird, schließt nicht den Befehl zur Begehung von strafbaren Handlungen (hier: Übertr... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) wurde die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin wegen mehrfacher Übertretungen nach § 16 Abs. 3 des Arbeitszeitgesetzes (Überschreitung des höchstzulässigen Ausmaßes der Einsatzzeit von Lenkern in 18 Fällen), § 14 Abs. 2 leg. cit. (Überschreitung des höchstzulässigen Ausmaßes der gesamten Lenkzeit in 18 Fällen) und § 12 Abs. 1 leg. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16. September 1992 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 9. Oktober 1991, betreffend Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, mit dem erwähnten Straferkenntnis sei der Beschwerdeführer als Vorstandsmitglied der G.-AG bestraft worden, weil er es zu verantworten habe, daß von dieser Gesellschaft in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehand... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. August 1992 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer und somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ (§ 9 VStG) der S.-Ges.m.b.H. in T. als Arbeitgeber in Ansehung namentlich genannter Arbeitnehmer mehrerer Verwaltungsübertretungen nach dem AZG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat er... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;
Rechtssatz: Soweit der Beschuldigte (hier Geschäftsführer der als Arbeitgeber in Erscheinung tretenden GmbH) vorbringt, die Stempelkarten gäben in der Regel nur an, von wann bis wann sich der betreffende Dienstnehmer auf dem Betriebsgelände befunden habe, ist ihm zu entgegnen, daß sich der Arbeitnehmer innerhalb dieses Zeitraumes im Verfügungsbereich des Arbeitgebers ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 26 Abs. 1, 2. bis 4. § 7 Abs. 1 und 5. § 9 Arbeitszeitgesetz mit Geldstrafen bestraft, weil er es als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG der als Arbeitgeberin fungierenden X KG Zweigniederlassung T in T zu verantworten habe, "daß im Betrieb in Wien 10, S-Gasse, 1) am 23. Mai 1989 für die Arbeitnehmer B und V keine Aufzeichnungen über die ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0123 E 9. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist nicht Aufgabe der Behörde, ein abstraktes Modell eines den Anforderungen entsprechenden Kontrollsystems zu entwerfen; die belangte Behörde hat vielmehr das vom Bf behauptete Kontrollsystem auf seine Tauglichkeit zu prüfen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZG erforderlic... mehr lesen...