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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbIG 1974 §6 Abs1;Rechtssatz
Bezieht sich die Aufforderung des Arbeitsinspektorates (§ 6 ArbIG), deren Nichtbeachtung dem Bf als erschwerend angerechnet wird, nur auf nach dem ASchG und dem KJBG 1987 zu beachtende Umstände, so scheidet eine Heranziehung dieser Aufforderung für die Strafbemessung bei Übertretungen nach dem AZG aus diesem Grund schon von vornherein aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993110254.X03Im RIS seit
01.06.2001