RS Vwgh 1994/3/15 93/11/0254

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Veröffentlicht am 15.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ArbIG 1974 §6 Abs1;
ArbIG 1974 §6 Abs2;
ASchG 1972;
AZG;
VStG §19;

Rechtssatz

Bezieht sich die Aufforderung des Arbeitsinspektorates (§ 6 ArbIG), deren Nichtbeachtung dem Bf als erschwerend angerechnet wird, nur auf nach dem ASchG und dem KJBG 1987 zu beachtende Umstände, so scheidet eine Heranziehung dieser Aufforderung für die Strafbemessung bei Übertretungen nach dem AZG aus diesem Grund schon von vornherein aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993110254.X03

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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