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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AZG §14;Rechtssatz
Zeiten, die ein Lenker als Beifahrer im Kfz verbringt, sind als Zeiten der Arbeitsbereitschaft und damit als Arbeitszeit zu qualifizieren.
Schlagworte
Abwärme Fenster PrivatanteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180022.X05Im RIS seit
01.06.2001