I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 6. April 1992 wurde die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin schuldig erkannt, insgesamt neun Übertretungen arbeitnehmerschutzrechtlicher Vorschriften (der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung, des Arbeitnehmerschutzgesetzes, des KJBG und des Arbeitszeitgesetzes) begangen zu haben; sie wurde deshalb mit je S 1.000,-- (insgesamt S 9.000,--), jeweils unter Festsetzung e... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14;AZG §15;AZG §16;AZG §9 Abs1;
Rechtssatz: Zeiten, die ein Lenker als Beifahrer im Kfz verbringt, sind als Zeiten der Arbeitsbereitschaft und damit als Arbeitszeit zu qualifizieren. Schlagworte Abwärme Fenster Privatanteil European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180022.X05 Im RIS se... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 16. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen insgesamt 36 Übertretungen des § 9 Arbeitszeitgesetz schuldig erkannt, weil er es als Bevollmächtigter einer näher bezeichneten Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu verantworten habe, daß bei 18 Arbeitnehmern dieser Gesellschaft zu näher bezeichneten Zeiten im Oktober 1989 die Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit von 10 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §9;AZG;VStG §19;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/03 91/19/0100 3 Stammrechtssatz Der Auftrag an den zur Vertretung nach außen Berufenen einer als Arbeitgeber fungierenden GmbH, das Unternehmen so zu führen, daß damit Gewinn erzielt wird, schließt nicht den Befehl zur Begehung von strafbaren Handlungen (hier: Übertr... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) wurde die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin wegen mehrfacher Übertretungen nach § 16 Abs. 3 des Arbeitszeitgesetzes (Überschreitung des höchstzulässigen Ausmaßes der Einsatzzeit von Lenkern in 18 Fällen), § 14 Abs. 2 leg. cit. (Überschreitung des höchstzulässigen Ausmaßes der gesamten Lenkzeit in 18 Fällen) und § 12 Abs. 1 leg. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16. September 1992 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 9. Oktober 1991, betreffend Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, mit dem erwähnten Straferkenntnis sei der Beschwerdeführer als Vorstandsmitglied der G.-AG bestraft worden, weil er es zu verantworten habe, daß von dieser Gesellschaft in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehand... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 7. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer in je drei Fällen der Übertretungen des § 16 Abs. 2, des § 14 Abs. 2 und des § 15 Abs. 1 und 2 und in einem Fall der Übertretung des § 12 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz schuldig erkannt, weil er es als Arbeitgeber von drei namentlich genannten Arbeitnehmern zu verantworten habe, daß bei diesen Lenkern zu näher bezeichneten Zeiten im Jä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;AZG §15;AZG §16 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn ein Lenker ausdrücklich oder durch häufiges Überschreiten der gesetzlich zulässigen Zeiten zu erkennen gibt, daß er nicht gewillt ist, die Arbeitszeitvorschriften zu beachten, so ist er für den Lenkerberuf ungeeignet. Daraus hat der Arbeitgeber die entsprechende Konseque... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. August 1992 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer und somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ (§ 9 VStG) der S.-Ges.m.b.H. in T. als Arbeitgeber in Ansehung namentlich genannter Arbeitnehmer mehrerer Verwaltungsübertretungen nach dem AZG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat er... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;
Rechtssatz: Soweit der Beschuldigte (hier Geschäftsführer der als Arbeitgeber in Erscheinung tretenden GmbH) vorbringt, die Stempelkarten gäben in der Regel nur an, von wann bis wann sich der betreffende Dienstnehmer auf dem Betriebsgelände befunden habe, ist ihm zu entgegnen, daß sich der Arbeitnehmer innerhalb dieses Zeitraumes im Verfügungsbereich des Arbeitgebers ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 26 Abs. 1, 2. bis 4. § 7 Abs. 1 und 5. § 9 Arbeitszeitgesetz mit Geldstrafen bestraft, weil er es als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG der als Arbeitgeberin fungierenden X KG Zweigniederlassung T in T zu verantworten habe, "daß im Betrieb in Wien 10, S-Gasse, 1) am 23. Mai 1989 für die Arbeitnehmer B und V keine Aufzeichnungen über die ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0123 E 9. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist nicht Aufgabe der Behörde, ein abstraktes Modell eines den Anforderungen entsprechenden Kontrollsystems zu entwerfen; die belangte Behörde hat vielmehr das vom Bf behauptete Kontrollsystem auf seine Tauglichkeit zu prüfen. ... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der BH Mödling vom 6. März 1990, Zl. 3-234-88, wurde die Beschwerdeführerin als verantwortliche Beauftragte einer näher bezeichneten Gesellschaft mbH mit dem Standort in B schuldig erkannt, sie habe Arbeitnehmer zu ungesetzlichen Arbeitsleistungen herangezogen, indem I) bei drei namentlich genannten Lenkern die Einsatzzeit vom 19. August 1988, 07.00 Uhr bis 21. August 1988, 17.00 Uhr und II) bei einem namentlich bezeichneten Lenker die Lenkzeit am 20. August ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZG erforderlic... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall ist im wesentlichen jenem gleichgelagert, welcher dem hg. Erkenntnis vom 12. Juni 1992, Zl. 92/18/0210, zugrundelag, sodaß es gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG genügt, auf die dortigen Entscheidungsgründe: zu verweisen. Da auch hier bereits der Inhalt der vorliegenden Beschwerde erkennen läßt, daß die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt, war die Beschwerde gemäß § 35 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Si... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Februar 1992 wurde die Beschwerdeführerin zweier näher angeführter Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes - AÜG, BGBl. Nr. 196/1988, für schuldig befunden und hiefür bestraft, wobei diese Verstöße im Rahmen ihrer "Personalbereitstellungstätigkeit" zu verantworten seien. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/30 91/19/0136 3 Stammrechtssatz Da es sich bei den Verwaltungsübertretungen nach § 9 und § 12 Abs 1 AZG um Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs 1 VStG handelt (Hinweis E 30.3.1982, 81/11/0087; E 19.11.1990, 90/19/0413), hat der Besch glaubhaft zu machen, daß ihn an der Verletzung der Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §6 Abs2;AZG;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Auch den Überlasser von Arbeitskräften trifft die Pflicht, zumutbare Vorkehrungen für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften beim Beschäftigten zu treffen. Schlagworte Verantwortung für Handeln anderer Personen Beson... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §6 Abs1;AÜG §6 Abs2;AVG §45 Abs2;AZG;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da nachträgliche Überprüfungen der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften selbst iVm der Belehrung der Arbeitnehmer nicht ausreichen, mangelndes Verschulden des Arbeitgebers bzw des Überlassers von Arbeitskräften (§ 6 Abs... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. November 1990, Zl. 90/19/0413, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis als unbegründet abgewiesen und dieses mit der Änderung bestätigt, daß der Sitz der "S Ges.m.b.H." in B, sei, daß "zu Punkt 1" des Straferkenntnisses "gemäß § 16 Abs. 3 AZG die Einsatzzeit 14 Stunden nicht überschreiten darf" und daß "bei Punkt 4" des S... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §66 Abs4;AZG §15;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §63 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/25 92/18/0064 1 Stammrechtssatz Kommt die Beh der ihr gem § 63 Abs 1 VwGG obliegenden Verpflichtung zur Herstellung des Rechtszustandes, der der im ersten Rechtsgang ergangenen Erkenntnis des VwGH zum Ausdruck gebrachten... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 18 Abs. 1 zweiter Fall ArbIG 1974 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 leg. cit. und § 26 Abs. 1 KJBG, 2. § 9 Arbeitszeitgesetz und 3. § 11 Abs. 1 leg. cit. bestraft, weil er es als Vorstandsmitglied und somit als zur Vertretung nach außen Berufener gemäß § 9 Abs. 1 VStG der als Arbeitgeberin fungierenden X-AG mit dem Sitz in W zu verantworten habe, daß 1. die Erfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/08 91/19/0095 2 Stammrechtssatz Hat der Besch als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer GmbH die Einrichtung eines Kontrollsystems dargetan, dessen wesentliche Merkmale in der hierarchischen Gliederung der Verantwor... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Bescheid vom 16. August 1991, Zl. X-19685-1990, hatte die Bezirkshauptmannschaft F (BH) den Einspruch des Beschwerdeführers vom 23. November 1990 gegen die von ihr erlassene Strafverfügung vom 31. Oktober 1990 gemäß § 49 VStG 1950 als verspätet zurückgewiesen. 1.2. Mit dem erstangefochtenen Bescheid gab der Landeshauptmann von Vorarlberg (die belangte Behörde) der dagegen erhobenen Berufung des Beschwerdeführers gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in Verbindung mit § 24 VStG 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §49 Abs1;VStG §49 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0392
91/19/0393
91/19/0394
91/19/0395
91/19/0396
91/19/0397
Rechtssatz: Eine der Beh mittels Telefax übermittelte Eingabe mit dem Wortlaut "Unsere Stellungnahme bzw Einspruch kann daher frühestens bis Ende dieser... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. November 1990, Zl. 90/19/0427, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis als unbegründet abgewiesen und dieses "mit der Änderung bestätigt, daß der Sitz der 'S-Ges.mbH' in B, ist und daß zu Punkt 1 des angefochtenen Straferkenntnisses gemäß § 16 Abs. 3 AZG die Einsatzzeit 14 Stunden nicht überschreiten darf und bei Punkt 3 des ... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. November 1990, Zl. 90/19/0420, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis als unbegründet abgewiesen und dieses mit der Änderung bestätigt, daß der Sitz der "S-Ges.mbH" in B sei, daß "zu Punkt 1 des angefochtenen Straferkenntnisses gemäß § 16 Abs. 3 AZG die Einsatzzeit 14 Stunden nicht überschreiten darf" und daß "in Punkt 3 des... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Beauftragte der S-GmbH zugelassen, daß der in ihrem Transportunternehmen beschäftigte Lenker H "1. am 12.12.1988 von 15.45 Uhr bis 13.12.1988, 12.45 Uhr, somit 21 Stunden, am 13.12.1988 von 20.50 Uhr bis 14.12.1988, 16.30 Uhr, somit 19 Stunden 40 Minuten, am 18.12.1988 von 22.20 Uhr bis 19.12.1988, 21.1... mehr lesen...