Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 AZG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 93

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/23 92/18/0062

Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. November 1990, Zl. 90/19/0427, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis als unbegründet abgewiesen und dieses "mit der Änderung bestätigt, daß der Sitz der 'S-Ges.mbH' in B, ist und daß zu Punkt 1 des angefochtenen Straferkenntnisses gemäß § 16 Abs. 3 AZG die Einsatzzeit 14 Stunden nicht überschreiten darf und bei Punkt 3 des ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/23 92/18/0079

Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. November 1990, Zl. 90/19/0420, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis als unbegründet abgewiesen und dieses mit der Änderung bestätigt, daß der Sitz der "S-Ges.mbH" in B sei, daß "zu Punkt 1 des angefochtenen Straferkenntnisses gemäß § 16 Abs. 3 AZG die Einsatzzeit 14 Stunden nicht überschreiten darf" und daß "in Punkt 3 des... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/23 92/18/0059

Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. November 1990, Zl. 90/19/0405 und Folgezahlen, verwiesen. Mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Berufungen der Beschwerdeführerin gegen die erstinstanzlichen Straferkenntnisse als unbegründet abgewiesen und diese mit der Änderung bestätigt, daß der Sitz der "S-Ges.mbH" in B sei, daß "zu Punkt 1" der Straferkenntnisse "gemäß § 16 Abs. 3 AZG die Einsatzzeit 14 Stunden nicht überschreiten darf" und daß "in P... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/23 92/18/0063

Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. November 1990, Zl. 90/19/0429, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis als unbegründet abgewiesen und dieses mit der Änderung bestätigt, daß der Sitz der "S-Ges.mbH" in B sei und daß "zu Punkt 3 des angefochtenen Straferkenntnisses gemäß S 12 Abs. 1 AZG eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 10 Stunden zu gewähren ist."... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/23 92/18/0075

Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. November 1990, Zl. 90/19/0409, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis als unbegründet abgewiesen und dieses mit der Änderung bestätigt, daß der Sitz der "S-Ges.mbH" in B sei, daß "zu Punkt 1 des angefochtenen Straferkenntnisses gemäß S 16 Abs. 3 AZG die Einsatzzeit 14 Stunden nicht überschreiten darf" und daß "in Punkt 3 des... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/2 91/19/0248

I 1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft (BH) vom 26. November 1990 war die am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Partei (mP) "als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter des Österreichischen Roten Kreuzes, Bezirksstelle M", in vier Fällen einer Übertretung des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1969, (AZG) - dreimal wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 VStG in Verbindung mit § 16 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 AZG, einmal wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 V... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.12.1991

RS Vwgh 1991/12/2 91/19/0248

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs1;AZG §16 Abs2;AZG §2 Abs1;AZG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/19/0249 91/19/0250 Besprechung in: DRdA 1992/4, 290;
Rechtssatz: Daß sich ein Arbeitnehmer in der die gemäß § 16 Abs 2 AZG zulässige Einsatzzeit überschreitenden Zeit in seiner Dienstwohnung bzw im Ortsstelleng... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.12.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/30 91/19/0136

Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land richtete mit Datum 7. November 1990 an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben als Komplementär und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 Verantwortlicher der "R KG.", mit Sitz in L, zu vertreten, daß in der Zweigniederlassung der "R KG." in G, 1.) Herr Josef L a) am 12.4.1988 von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.00 bis 24.00 Uhr und somit mit einer Tagesarbeitszeit von 15,5 Stunden sowie b) in der Woche vom 25.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.09.1991

RS Vwgh 1991/9/30 91/19/0136

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §9;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da es sich bei den Verwaltungsübertretungen nach § 9 und § 12 Abs 1 AZG um Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs 1 VStG handelt (Hinweis E 30.3.1982, 81/11/0087; E 19.11.1990, 90/19/0413), hat der Besch glaubhaft zu machen, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschriften kein Verschulden trifft; er hätt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1991

RS Vwgh 1991/9/30 91/19/0136

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;VStG §19;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Von einer "äußerst geringen" Schuld des Besch muß die Beh anhand der Aktenlage keineswegs ausgehen. Daß aber die Überschreitungen der (gesetzlichen) Arbeitszeit - so der Besch weiter - von den Dienstnehmern "selbst gewünscht wurden und freiwillig er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/19 90/19/0418

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Beauftragte der "S. Güterbeförderungsges.m.b.H." in B, zugelassen, daß ein in ihrem Transportunternehmen beschäftigter, namentlich bezeichneter Lenker zu näher bestimmten Zeiten 1.) zu Arbeitsleistungen herangezogen worden sei, obwohl die Einsatzzeit von Lenkern 12 Stunden - nach kollektivver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/19 90/19/0362

I. Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K. Ges.m.b.H. in R. dafür verantwortlich, daß, wie bei der Überprüfung der Diagrammscheiben, betreffend die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch das Arbeitsinspektorat L. festgestellt worden sei, ein namentlich genannt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/19 90/19/0413

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Beauftragte der "S. Güterbeförderungsges.m.b.H." mit dem Sitz in B., zugelassen, daß ein in ihrem Transportunternehmen beschäftigter, namentlich bezeichneter Lenker "1. am 24.11.1988 von 7.45 Uhr bis 25.11.1988, 1.35 Uhr, somit 17 Stunden 50 Minuten, am 29.11.1988 von 7.00 Uhr bis 22.40 Uhr, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/19 90/19/0430

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Bauftragte der "S Güterbeförderungsges.m.b.H." zugelassen, daß ein in ihrem Transportunternehmen in P beschäftigter, namentlich bezeichneter Lenker zu näher bestimmten Zeiten 1. zu Arbeitsleistungen herangezogen worden sei, obwohl die Einsatzzeit von Lenkern 12 Stunden - nach kollektivvertrag... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/19 90/19/0406

Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Beauftragte der "S. Güterbeförderungsges.m.b.H." in B. zugelassen, daß in ihrem Transportunternehmen beschäftigte namentlich bezeichnete Lenker zu näher bestimmten Zeiten 1.) zu Arbeitsleistungen herangezogen worden seien, obwohl die Einsatzzeit von Lenkern lediglich bis zu 17 Stunden betra... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/19 90/19/0407

Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Beauftragte der "S Güterbeförderungsges.m.b.H." mit dem Sitz in B, zugelassen, daß in ihrem Transportunternehmen beschäftigte, namentlich bezeichnete Lenker zu näher bestimmten Zeiten 1. zu Arbeitsleistungen herangezogen worden seien, obwohl die Einsatzzeit von Lenkern 12 Stunden = nach kol... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/19 90/19/0409

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Beauftragte der "S Güterbeförderungsges.m.b.H." mit dem Sitz in B zugelassen, daß ein in ihrem Transportunternehmen beschäftigter, namentlich bezeichneter Lenker zu näher bestimmten Zeiten 1. zu Arbeitsleistungen herangezogen worden sei, obwohl die Einsatzzeit von Lenkern 12 Stunden - nach ko... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/19 90/19/0405

Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Beauftragte der "S. Güterbeförderungsges.m.b.H." mit dem Sitz in B, zugelassen, daß in ihrem Transportunternehmen beschäftigte, namentlich bezeichnete Lenker zu näher bestimmten Zeiten 1. zu Arbeitsleistungen herangezogen worden seien, obwohl die Einsatzzeit von Lenkern 12 Stunden - nach ko... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/19 90/19/0428

Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Beauftragte der "S. Güterbeförderungsges.m.b.H." mit dem Sitz in B., zugelassen, daß in ihrem Transportunternehmen beschäftigte namentlich bezeichnete Lenker zu näher bestimmten Zeiten 1.) zu Arbeitsleistungen herangezogen worden seien, obwohl die Einsatzzeit von Lenkern lediglich bis zu 17... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/19 90/19/0420

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Beauftragte der "S. Güterbeförderungsges.m.b.H." mit dem Sitz in B., zugelassen, daß ein in ihrem Transportunternehmen beschäftigter, namentlich bezeichneter Lenker zu näher bestimmten Zeiten 1. zu Arbeitsleistungen herangezogen worden sei, obwohl die Einsatzzeit von Lenkern 12 Stunden - nach... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/19 90/19/0427

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Beauftragte der "S. Güterbeförderungsges.m.b.H." mit dem Sitz in B., zugelassen, daß ein in ihrem Transportunternehmen beschäftigter, namentlich bezeichneter Lenker zu näher bestimmten Zeiten 1. zu Arbeitsleistungen herangezogen worden sei, obwohl die Einsatzzeit von Lenkern 12 Stunden - nach... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1990

RS Vwgh 1990/11/19 90/19/0413

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0026 E 27. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Gerade deshalb, weil in der Regel eine unmittelbare Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften durch Lenker seitens des Arbeitgebers nicht zumutbar ist, kommt der Verpflichtung des Arbeitgebers, ein dem konkreten Betri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.11.1990

RS Vwgh 1990/11/19 90/19/0413

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/19/0281 E 24. September 1990 RS 1 Stammrechtssatz Da zum Tatbestand der Verwaltungsübertretungen des § 12 Abs 1 erster Satz AZG und des § 14 Abs 2 erster Satz AZG weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört und die bezogenen Verwaltungsvorschriften nichts üb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/24 90/19/0281

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. April 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Arbeitgeber von zwei namentlich genannten Kraftfahrern unterlassen, für die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes Sorge zu tragen, zumal anläßlich einer am 23. März 1989 durchgeführten Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat Graz festgestellt worden sei, daß die nachfolgend angeführten Arbeitnehmer die zulässige gesamte Le... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.1990

RS Vwgh 1990/9/24 90/19/0281

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0026 E 27. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Gerade deshalb, weil in der Regel eine unmittelbare Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften durch Lenker seitens des Arbeitgebers nicht zumutbar ist, kommt der Verpflichtung des Arbeitgebers, ein dem konkreten Betri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1990

RS Vwgh 1990/9/24 90/19/0281

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da zum Tatbestand der Verwaltungsübertretungen des § 12 Abs 1 erster Satz AZG und des § 14 Abs 2 erster Satz AZG weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört und die bezogenen Verwaltungsvorschriften nichts über das zur Strafbarkeit erforderliche Verschulden bestimmen, handelt es si... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/23 90/19/0056

I. 1. Unter dem Datum 18. April 1988 erließ der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz gegenüber dem nunmehrigen Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben es als der im vorliegenden Fall gem. § 28 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes, BGBl. Nr. 461/1969 i.d.g.F. (kurz: AZG) bzw. § 27 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983 (kurz. ARG) haftbare Arbeitgeber der Fa. 'R-GmbH', Linz, X-Straße (handelsrechtlicher Geschäftsführer gem. § 9 Abs. 1 V... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.1990

RS Vwgh 1990/4/23 90/19/0056

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ARG 1984 §3 Abs2;AVG §37;AVG §45 Abs2;AZG §12 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §9;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Tatsache des spezifischen Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer allein kann nicht dazu führen, daß den Aussagen der im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens betreffe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1990

RS Vwgh 1988/9/27 88/08/0147

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AZG §12 Abs1;AZG §28;AZG §9;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs1;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs2;Nachtarbeit der Frauen 1969 §9 Abs1;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte in der Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis beantragte, die Dienstnehmer als Zeugen darüber zu befragen,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1988

RS Vwgh 1988/6/9 88/08/0123

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;AZG §16 Abs3;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Dem vom Bf behaupteten Vorhandensein eines WIRKSAMEN KONTROLLSYSTEMS dergestalt, dass ein Arbeitnehmer mit der Aufgabe betraut ist, die Fahrer einerseits auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenkzeiten und Ruhezeiten zu kontrollieren und andererseits die Fa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.06.1988

Entscheidungen 61-90 von 93

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