Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 5. Jänner 2004 wurden über den Mitbeteiligten mehrere Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen verhängt, weil er es als Arbeitgeber zu verantworten habe, dass namentlich genannte Arbeitnehmer an genau bezeichneten Tagen die gemäß § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz höchstzulässige Tagesarbeitszeit von zehn Stunden überschritten hätten (Spruchpunkt 1.), er diesen Arbeitnehmern an ebenfalls konkret bezeichneten Tagen entgegen § 11 Arbeitszeitgeset... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §37;AZG §11 Abs1;AZG §12 Abs1;AZG §9 Abs1;VStG §24;
Rechtssatz: Bei Bestehen eines Stechuhr-Kontrollsystems kann einem Gegenbeweis, etwa in Form eines Zeugen, nur dann entsprechendes Gewicht zukommen, wenn im konkreten Betrieb neben dem Stechuhr-Kontrollsystem ein weiteres Kontrollsystem besteht, aus dem sich die tatsächlichen Arbeitszeiten er... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 10. Oktober 2003, Zl. VK-12624-2003, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als nach außen hin zur Vertretung befugtes Organ gemäß § 9 VStG der U. GmbH nicht ausreichend dafür Vorsorge getragen, dass die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) eingehalten werden. Bei einer am 20. Februar 2003 um 14.00 Uhr durch das Landesgenda... mehr lesen...
Index: E3R E05205000E3R E0720402040/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art6 Abs1;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8 Abs1;AZG §12 Abs1;AZG §9;VStG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/11/0222 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/19/0200 E 13... mehr lesen...
Nachdem ein gegen den Beschwerdeführer ergangenes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Niederösterreich vom 3. November 1994 wegen örtlicher Unzuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau aufgehoben worden war, wurde der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 27. Februar 1995 als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufener persönlich haftender Gesellschafter... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §3;AZG §7 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Die zwei als erschwerend erachteten Umstände, nämlich nicht als geringfügig anzusehendes Verschulden und eklatante Überschreitung der höchstzulässigen Arbeitszeit, weisen nicht ein Gewicht auf, dass allein deshalb schon trotz de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §3;AZG §7 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei Übertretungen iSd §§ 3, 7 Abs 1 und 12 Abs 1 AZG bestehen gegen die Umschreibung der Tat durch Angabe einerseits des Beginnes und des Endes der Arbeitszeit (laut Stempelkarten) und andererseits der (nach Abzug der gewährten Arbeitspausen errechneten) tatsächlichen Arbeitsze... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurden gegen den Beschwerdeführer wegen (insgesamt 47) Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes bzw. des Arbeitsruhegesetzes Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Er wurde für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Hotelbetriebs-GesmbH zu verantworten, daß in einem von dieser Gesellschaft betriebenen Hotel zu näher bestimmten Zeiten zwischen November 1993 bis Februar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §9;VStG §22 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 97/11/0189, 0191 bis 0196
Rechtssatz: Bei der Überschreitung der zulässigen Tagesarbeitszeit und der Unterschreitung der Mindestruhezeit ha... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk, vom 10. Mai 1994, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien und somit als Arbeitgeber zu vertreten, daß, wie am 6. Oktober 1993 durch ein Organ des Arbeitsinspektorates festgestellt, in seiner Betriebsstätte in Graz sieben namentlich genannte Arbeitnehmer zu nach Datum und Uhr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §9;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/13 91/19/0200 6 Stammrechtssatz Werden Rechtsvorschriften, die dem gesundheitlichen Schutz von Arbeitnehmern dienen, in Ansehung mehrerer Arbeitnehmer verletzt, so liegen mehrere Übertretungen vor (Hinweis E 22.10.1990, 90/19/0282; E 2.7.1990, 90/19/0054, 0055, 0083... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß zu im einzelnen bezeichneten Zeiten im Dezember 1990 36 namentlich genannte Arbeitnehmer dieser Gesellschaft die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden in näher umschriebenem Ausmaß überschritten hätten und 11 Arbeitnehmern dieser Gesellschaft nach Beendig... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §10;AZG §12 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §9;B-VG Art18 Abs1;KJBG 1987 §14;MRK Art7 Abs1;VStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Wenn - wie im Falle des § 28 Abs 1 AZG vor der Nov 1994/446 - auf Vorschriften eines Gesetzes oder einer Verordnung verwiesen wird, kommen als Übertretungsnormen nur solche in Betra... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen erstangefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufener handelsrechtlicher Geschäftsführer der S. Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß drei namentlich genannte Arbeitnehmer (Lenker) dieser Gesellschaft zu im einzelnen bezeichneten Zeiten zwischen März und Juni 1990 die höchstzulässige Einsatzzeit von 14 Stunden und die höchstzulässige Lenkzeit von acht Stunden im näher umschrieben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;AZG §16 Abs2;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/11/0089 bis 0091 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/20 91/19/0201 4 Zusatz: Die Überwachung der erteilten Weisungen auf ihre Befolgung ist erfor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener des Vereines Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Steiermark, zu verantworten, daß sechs näher bezeichnete Arbeitnehmer (Kraftfahrer) dieses Vereines zu im einzelnen bezeichneten Zeiten im Februar 1990 in näher umschriebenem Umfang die zulässige tägliche Einsatzzeit von 12 Stunden überschritten hätten und daß einem dieser Arbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §16;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0024 E 26. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Hinsichtlich von Übertretungen nach dem AZG und dem KJBG ist der Tatort dort anzunehmen, wo der Beschuldigte hätte handeln sollen; wenn eine solche Unterlassung im vorliegenden Zusammenh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs1;AZG §16 Abs2;AZG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn sich die Arbeitnehmer (hier: Kraftfahrer im Rettungsdienst) nur in der im Ortsstellengebäude gelegenen Wohnung oder auf der umgebenden Grundfläche aufhalten dürfen, können sie ihren Aufenthaltsort nicht frei bestimmen, sodaß ein wesentliches Kriterium für das Vorliegen bloßer Rufbereitschaft fehlt. Müssen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, in näher bezeichneten Fällen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (§§ 12 Abs. 1, 14 Abs. 2 und 16 Abs. 3) begangen zu haben. Über sie wurden deshalb Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen k... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbIG 1974 §9 Abs1;AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;AZG §16 Abs3;VStG §51 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 94/02/0168 1
(hier handelt es sich um ein Verfahren betreffend Übertretungen
des AZG (§ 12 Abs 1, § 14 Abs 2, § 16 Abs 3 AZG); im Hinblick
auf das dem Arbeitsinspektorat gem § 9 Abs 1 ArbIG eingeräumte
Berufungsrecht liegt ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem oben angeführten im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) wurden über den Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Obmann des Vorstandes der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter (in der Folge: PVArb) mit dem Sitz in Wien wegen Übertretungen von Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (AZG) gemäß § 28 Abs. 1 leg. cit. Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Er habe es zu verantworten, daß beim Betrieb des Rehabi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §19 Abs2;VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/01/0172 E 17. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Unter Notstand ist ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten zu verstehen, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein durch Begehung einer im allgemeinen strafbaren Handlung rette... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §45 Abs2;AZG §12 Abs1;AZG §19 Abs2;VStG §6;
Rechtssatz: Allgemein gehaltene Hinweise auf den bestehenden Fachärztemangel in einem Rehabilitationszentrum und in dessen Umgebung, auf das Postulat möglichst kontinuierlicher fachärztlicher Betreuung der Patienten, das für Rehabilitationsanstalten in besonderem Maße gelte, sowie auf die mangelnde B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 13. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer zahlreicher Übertretungen des § 9 erster Satz erster Fall, des § 9 erster Satz zweiter Fall und des § 12 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz schuldig erkannt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten habe, daß namentlich genannte Arbeitnehmer dieser Gesellschaft zu näher bezeichnete... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §9;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Werden Rechtsvorschriften, die dem gesundheitlichen Schutz von Arbeitnehmern dienen, in Ansehung mehrerer Arbeitnehmer verletzt, so liegen mehrere Übertretungen vor (Hinweis E 22.10.1990, 90/19/0282; E 2.7.1990, 90/19/0054, 0055, 0083, 0086). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §20 Abs1;AZG §9;VStG §6;VwRallg;
Rechtssatz: Durch die Übernahme von Aufträgen, deren Erfüllung ohne Verletzung von Rechtsvorschriften - hier des AZG - nicht möglich ist, bringt sich ein Arbeitgeber aus eigenem Verschulden in eine Zwangslage, die ihn nicht iSd § 6 VStG entschuldigen kann (Hinweis E 3... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §9;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/19/0316 1 (hier: zahlreiche Übertretungen des § 9 erster Satz erster Fall, des § 9 erster Satz zweiter Fall und des § 12 Abs 1 AZG). Stammrechtssatz Wenn mehrere gesetzwidrige Einzelhandlungen des Besch zufolge der Gleic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §9;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Liegen zwischen den einzelnen Tathandlungen (hier: verschiedene Übertretungen des AZG) nicht mehr als zwei Wochen, so kann ein enger zeitlicher Zusammenhang angenommen werden (Hinweis E 5.11.1991, 91/04/0150). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:19911902... mehr lesen...
Die im Punkt A des Spruches zitierten Beschwerdefälle gleichen in allen für die Entscheidung relevanten Einzelheiten den zu den hg. Zlen. 92/18/0122-0124 anhängig gewesenen; die im Punkt B des Spruches angeführten Beschwerdefälle gleichen den zu den hg. Zlen. 92/18/0118-0121 und 0125 anhängig gewesenen Beschwerdefällen. Über die zu den hg. Zlen. 92/18/0118-0125 anhängigen Beschwerden wurde mit hg. Erkenntnis vom 30. September 1993 entschieden. Auf dieses Erkenntnis wird gemäß § 43... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
am 11.11.1993 92/18/0127 bis 92/18/0133
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992180126.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...