Der Beschwerdeführer bezieht seit 27. April 2002 mit Unterbrechungen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Für den Zeitraum vom 31. Mai 2002 bis 11. Juli 2002 hat die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice bereits rechtskräftig den Verlust seines Anspruches auf Arbeitslosengeld gemäß § 10 AlVG ausgesprochen, weil er das Zustandekommen einer ihm zugewiesenen Beschäftigung vereitelt hatte. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belang... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/08/0156 E 20. Dezember 1994 RS 3 Stammrechtssatz Stellt der Arbeitslose beim Bewerbungsgespräch auf die ablehnende Äußerung des Dienstgebers aufgrund seiner Mitteilung, ab einem bestimmten Zeitpunkt woanders anzufangen, nicht sofort klar oder erkl... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0233 E 16. November 1993 RS 1 Stammrechtssatz Eine (schlichte) Zusage, den Arbeitslosen künftig einstellen zu wollen (ohne daß dem eine arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitslosen zum Arbeitsantritt gegenüberstünde), hindert nicht die Zuwe... mehr lesen...
Aus der Aktenlage ergibt sich der folgende unstrittige Sachverhalt: Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt ein Bauunternehmen, bei dem R. (zu I.) und B. (zu II.) bis zu ihren Kündigungen im Dezember 2000 bzw. im Jänner 2001 beschäftigt waren. In diesen Zeitpunkten waren beide Beschäftigte über 50 Jahre alt und mehr als zehn Jahre bei der beschwerdeführenden Partei beschäftigt gewesen. B. wurde von der beschwerdeführenden Gesellschaft mit 21. Dezember 2000, R. mit 17. J... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §9 Abs5;AMPFG 1994 §5b Abs1;AMPFG 1994 §5b Abs2 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/08/0179
Rechtssatz: Unter einer Wiedereinstellungszusage ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem früheren Dienstgeber und dem Arbeits... mehr lesen...
Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice nahm mit dem Beschwerdeführer am 11. Jänner 2001 eine Niederschrift über die Nichtannahme bzw. das Nichtzustandekommen einer zugewiesenen Beschäftigung auf. Demnach sei dem Beschwerdeführer vom Arbeitsmarktservice am 28. Dezember 2000 eine Beschäftigung als Fliesenleger beim Dienstgeber T. mit möglichem Arbeitsantritt am 9. Jänner 2001 zugewiesen worden. Dagegen brachte der Beschwerdeführer die Einwendung vor, er würde vorauss... mehr lesen...
Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice nahm mit dem Beschwerdeführer am 4. April 2001 eine Niederschrift über die Nichtannahme bzw. das Nichtzustandekommen einer zugewiesenen Beschäftigung auf. Diesem Nichtzustandekommen war folgendes an das AMS gerichtetes Bewerbungsschreiben des Beschwerdeführers vorangegangen: "Sehr geehrter Herr B., auf besonderes Verlangen des AMS M. bewerbe ich mich hiermit doch um die am MO 2/4/2001 von Fr. L.S. erhaltene Stel... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0233 E 16. November 1993 RS 1
(hier: Vormerkung des Arbeitslosen für eine Stelle als Lehrer) Stammrechtssatz Eine (schlichte) Zusage, den Arbeitslosen künftig einstellen zu wollen (ohne daß dem eine arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitslo... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §9 Abs5;AlVG 1977 §9 Abs6;AlVG 1977 §9 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0129 E 20. Dezember 1994 RS 4
(Hier: In § 9 Abs 6 und 7 AlVG ist somit vom Gesetzgeber zum
Ausdruck gebracht worden, dass der Beseitigung der
Arbeitslosigkeit Vorrang vor einer verbindlichen
Wiedereinstellungszusage zukommt.) Stammrechtssatz Unt... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §9 Abs5;AlVG 1977 §9 Abs6;AlVG 1977 §9 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0129 E 20. Dezember 1994 RS 4
(Hier: In § 9 Abs 6 und § 7 AlVG ist somit vom Gesetzgeber zum
Ausdruck gebracht worden, dass der Beseitigung der
Arbeitslosigkeit Vorrang vor einer verbindlichen
Wiedereinstellungszusage zukommt.) Stammrechtssatz U... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 20. Jänner 1993 beim Arbeitsamt Innsbruck einen Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Laut Arbeitsbescheinigung der Ebenseer Betonwerke sei der Beschwerdeführer zuletzt vom 1. Oktober 1992 bis 19. Jänner 1993 als Hilfsarbeiter beschäftigt gewesen. Das Dienstverhältnis habe durch Kündigung des Dienstgebers geendet. Am 25. Februar 1993 wurde dem Beschwerdeführer vom Arbeitsamt Innsbruck eine Dauerstelle als Hubstaplerfahrer bei der T. GmbH in I... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 94/08/0156 1 Stammrechtssatz Da § 9 Abs 5 AlVG selbst bei gegebener Einstellungsvereinbarung im Sinne dieser Bestimmung eine vom Arbeitsamt vermittelte Beschäftigung als zumutbar erklärt, ist nicht nur eine Beschäftigung zwischen de... mehr lesen...
Dem im Arbeitslosengeldbezug stehenden Beschwerdeführer (der den Beruf eines Tischlers erlernt hat) wurde am 19. November 1993 vom Arbeitsamt Murau eine Beschäftigung als Tischler bei der Firma S in Sch mit einer mindestens kollektivvertraglichen Entlohnung und einem Arbeitsantritt am 23. November 1993 zugewiesen. Einer mit dem Beschwerdeführer vor dem Arbeitsamt aufgenommenen, von ihm aber nicht unterschriebenen Niederschrift vom 23. November 1993 zufolge kam das Beschäftigungsve... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/16 93/08/0233 1 Stammrechtssatz Eine (schlichte) Zusage, den Arbeitslosen künftig einstellen zu wollen (ohne daß dem eine arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitslosen zum Arbeitsantritt gegenüberstünde), hindert nicht die Zuweisung... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. November 1992 sprach das Arbeitsamt Neusiedl am See aus, daß die Beschwerdeführerin gemäß § 10 AlVG für die Zeit vom 9. November 1992 bis 6. Dezember 1992 den Anspruch auf Arbeitlosengeld verloren habe; eine Nachsicht werde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, daß die Beschwerdeführerin eine zumutbare Beschäftigung bei den Firmen S in F und D in N ohne triftigen Grund nicht angenommen habe. Berücksichtigungswürdige Gründe: für eine Nachsicht lägen nicht vor.... mehr lesen...
Nach einer vom Arbeitsamt Gmunden mit der Beschwerdeführerin aufgenommenen Niederschrift vom 26. Jänner 1994 wurde ihr am 12. Jänner 1994 eine Beschäftigung als Hausmädchen in der Pension S mit einer Entlohnung von S 7.850,-- bis S 8.932,-- monatlich ab 31. Jänner 1994 angeboten. Zum Nichtzustandekommen dieser Beschäftigung gab die Beschwerdeführerin am 26. Jänner 1994 folgende Erklärung ab: "Ich habe die Beschäftigung abgelehnt, weil ich am 5.4.1994 wieder bei meinem eh. Dienstge... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs5;
Rechtssatz: Stellt der Arbeitslose beim Bewerbungsgespräch auf die ablehnende Äußerung des Dienstgebers aufgrund seiner Mitteilung, ab einem bestimmten Zeitpunkt woanders anzufangen, nicht sofort klar oder erklärt, dennoch bereit zu sein, ein Arbeitsverhältnis auf Dauer mit ihm zu b... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs5;
Rechtssatz: Eine Einstellungsvereinbarung, womit ein Arbeitsverhältnis beendet und zu einem in der Zukunft liegenden, absehbaren Zeitpunkt wieder begonnen werden soll, mit der Konsequenz, daß in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld bezogen wird, ist als Vertrag zu Lasten Dritter zum Na... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs5;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Es ist nicht unsachlich, daß das AlVG einer arbeitsvertraglichen wirksamen Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die gleichzeitig erfolgende Neubegründ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs5;
Rechtssatz: Da § 9 Abs 5 AlVG selbst bei gegebener Einstellungsvereinbarung im Sinne dieser Bestimmung eine vom Arbeitsamt vermittelte Beschäftigung als zumutbar erklärt, ist nicht nur eine Beschäftigung zwischen dem Ende der vorangegangenen Beschäftigung und dem Beginn der zukünft... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §9 Abs5;AlVG 1977 §9 Abs6;AlVG 1977 §9 Abs7;
Rechtssatz: Unter einer Wiedereinstellungszusage iSd § 9 Abs 5 AlVG ist, wie § 9 Abs 6 und Abs 7 AlVG klar erweisen, eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem früheren Dienstgeber und dem Arbeitslosen, aufgrund derer dieser verpflichtet ist, seine Beschäftigung zu einem neuen... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und der mir ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Dem damals arbeitslosen Beschwerdeführer wurde vom Arbeitsamt Salzburg am 15. Juni 1993 eine Beschäftigung als Kraftfahrer bei der Firma S mit Beschäftigungsbeginn am 17. Juni 1993 zugewiesen. Mit Bescheid vom 22. Juli 1993 sprach das Arbeitsamt Salzburg aus, daß der Beschwerdeführer gemäß § 10 AlVG den Anspruch auf Arbeitslosengeld für d... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs1;AlVG 1977 §9 Abs5;
Rechtssatz: Eine (schlichte) Zusage, den Arbeitslosen künftig einstellen zu wollen (ohne daß dem eine arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitslosen zum Arbeitsantritt gegenüberstünde), hindert nicht die Zuweisung zu einer anderen zumutbaren Beschäftigung (Hinweis E 12.2.1988, 86/... mehr lesen...