RS Vwgh 2005/12/21 2003/08/0117

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/08/0156 E 20. Dezember 1994 RS 3

Stammrechtssatz

Stellt der Arbeitslose beim Bewerbungsgespräch auf die ablehnende Äußerung des Dienstgebers aufgrund seiner Mitteilung, ab einem bestimmten Zeitpunkt woanders anzufangen, nicht sofort klar oder erklärt, dennoch bereit zu sein, ein Arbeitsverhältnis auf Dauer mit ihm zu begründen, nimmt er das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses in Kauf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080117.X02

Im RIS seit

14.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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