RS Vwgh 2005/12/21 2003/08/0117

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Veröffentlicht am 21.12.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/08/0233 E 16. November 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Eine (schlichte) Zusage, den Arbeitslosen künftig einstellen zu wollen (ohne daß dem eine arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitslosen zum Arbeitsantritt gegenüberstünde), hindert nicht die Zuweisung zu einer anderen zumutbaren Beschäftigung (Hinweis E 12.2.1988, 86/08/0194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080117.X01

Im RIS seit

14.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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