RS Vwgh 2002/4/4 2002/08/0066

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.04.2002
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/08/0233 E 16. November 1993 RS 1 (hier: Vormerkung des Arbeitslosen für eine Stelle als Lehrer)

Stammrechtssatz

Eine (schlichte) Zusage, den Arbeitslosen künftig einstellen zu wollen (ohne daß dem eine arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitslosen zum Arbeitsantritt gegenüberstünde), hindert nicht die Zuweisung zu einer anderen zumutbaren Beschäftigung (Hinweis E 12.2.1988, 86/08/0194).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002080066.X04

Im RIS seit

13.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten