RS Vwgh 1994/12/20 94/08/0156

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs5;

Rechtssatz

Da § 9 Abs 5 AlVG selbst bei gegebener Einstellungsvereinbarung im Sinne dieser Bestimmung eine vom Arbeitsamt vermittelte Beschäftigung als zumutbar erklärt, ist nicht nur eine Beschäftigung zwischen dem Ende der vorangegangenen Beschäftigung und dem Beginn der zukünftigen Beschäftigung, sondern auch eine als Dauerstelle angebotene als zumutbar zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994080156.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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