RS Vwgh 1994/12/20 94/08/0156

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs5;

Rechtssatz

Eine Einstellungsvereinbarung, womit ein Arbeitsverhältnis beendet und zu einem in der Zukunft liegenden, absehbaren Zeitpunkt wieder begonnen werden soll, mit der Konsequenz, daß in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld bezogen wird, ist als Vertrag zu Lasten Dritter zum Nachteil der Arbeitslosenversicherung zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994080156.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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