Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Eine Einstellungsvereinbarung, womit ein Arbeitsverhältnis beendet und zu einem in der Zukunft liegenden, absehbaren Zeitpunkt wieder begonnen werden soll, mit der Konsequenz, daß in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld bezogen wird, ist als Vertrag zu Lasten Dritter zum Nachteil der Arbeitslosenversicherung zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994080156.X04Im RIS seit
18.10.2001