Der seit Jahren im Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe stehende Beschwerdeführer beantragte im Rahmen einer von ihm gegen einen Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Gmunden erhobenen Berufung vom 9. September 2003 "genaue Aufstellungen meiner Berechnung seit März 1998". Daraufhin erließ über Anweisung der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice die regionale Geschäftsstelle den Bescheid vom 29. Oktober 2003, welcher sich jedoch im Spruch: in der Feststellu... mehr lesen...
Mit dem nicht weiter angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. März 2004 ist der Beschwerdeführerin in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides mangels Notlage - das anzurechnende Einkommen des Ehemannes der Beschwerdeführerin überstieg nach der Begründung: das Ausmaß der Notstandshilfe - keine Notstandshilfe zuerkannt worden. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schreiben an die belangte Behörde vom 18.April 2005 die Wiederaufnahme des genannten Verfahrens gemäß § 69 A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog u.a. im Zeitraum von 7. März 2001 bis 31. Jänner 2002 Notstandshilfe und lebte in diesem Zeitraum mit seiner selbständig erwerbstätigen Lebensgefährtin und seinem Kind im gleichen Haushalt. Der Einkommensteuerbescheid der Lebensgefährtin des Beschwerdeführers für das Jahr 2001 weist Folgendes aus: "Die Einkommenssteuer wird für das Jahr 2001 festgesetzt mit 1.578,60 EUR ... Das Einkommen im Jahr 2001 beträgt 408.905,00 S 29.716,29 EUR Be... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §36;AlVG 1977 §36a Abs2;AlVG 1977 §38;NotstandshilfeV §6;
Rechtssatz: Bei der Zuerkennung von Notstandshilfe an einen in einer Lebensgemeinschaft lebenden Arbeitslosen ist die Behörde an den
Spruch: des Einkommensteuerbescheides der Lebensgefährtin gebunden und es kann auch ein reiner Buchge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war zuletzt vom 1. Juli 2001 bis 31. August 2002 als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Seit dem 26. November 2002 bezieht er Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, dass ihm gemäß § 33 AlVG in Verbindung mit § 2 Notstandshilfeverordnung ab 26. Juni 2003 Notstandshilfe in der Höhe von täglich EUR 4,94 gebühre. Als Berechnungsgrundlage für das auf seinen Notstands... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0038 E 14. Jänner 2004 RS 11 Stammrechtssatz Was die Gleichbehandlung von Lebensgefährten mit Ehepartnern im Zusammenhang mit der gesetzlichen Anordnung der Berücksichtigung des Einkommens des Lebensgefährten bei Beurteilung der Notlage der im gemeinsamen Haushalt... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2;NotstandshilfeV §6 idF 1996/240; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0038 E 14. Jänner 2004 RS 10 Stammrechtssatz Um überhaupt zu einer Anrechnung auf die Notstandshilfe zu führen, muss das Einkommen des Partners nach Abzug der Steuer... mehr lesen...
Mit hg. Erkenntnis vom 18. Februar 2004, Zl. 2002/08/0276, hat der Verwaltungsgerichtshof die von der Beschwerdeführerin erhobene Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 16. Juli 2002, mit dem der Beschwerdeführerin mangels Notlage - das anzurechnende Einkommen des Ehemannes der Beschwerdeführerin überstieg nach der Begründung: das Ausmaß der Notstandhilfe - keine Notstandshilfe zuerkannt worden ist, als unbegründet abgewiesen. Aus der vorliegenden Beschwerde und d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Notstandshilfe vom 25. Mai 2004 mangels Notlage gemäß § 33 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass eine der Voraussetzungen für den Bezug von Notstandshilfe gemäß § 33 AlVG das Vorliegen von Notlage sei. Diese sei dann gegeben, wenn das Einkommen des Arbeitslosen oder dessen Ehepartners/Lebensgefährten... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §20;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §6 Abs2;
Rechtssatz: § 6 Abs. 2 Notstandshilfeverordnung stellt ausschließlich darauf ab, ob der Ehepartner auf Grund einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht tatsächlich wesentlich zum Unterhalt der jeweiligen Personen beiträgt. Eine Einschränkung, wonach derartige Unterhal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Notstandshilfeanspruch der Beschwerdeführerin "gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 20 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (BGBl. Nr. 609/1977 - AlVG) in geltender Fassung für den Zeitraum 9.4.2002 bis 31.3.2003 von EUR 13,04 auf EUR 0,06 täglich neu bemessen und der zu Unrecht bezogene Betrag von EUR 4.633,85 gemäß § 25 Abs. 1 AlVG zum Rückersatz vorgeschrieben." In der Begründung: führte die Behörde nach der Wie... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §1;NotstandshilfeV §2;NotstandshilfeV §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/08/0196 E 3. Juli 2002 RS 2 Stammrechtssatz Die Notstandshilfe hat - anders als das Arbeitslosengeld - den Charakter einer subsidiären Leistung, die nur dann gebührt, wenn dem Arbeitslos... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer stellte mit dem bundeseinheitlich aufgelegten Antragsformular, ausgegeben am 25. August 1995, am 22. August 1996, am 29. August 1997, am 26. August 1998 und am 23. August 1999 Anträge auf Zuerkennung von Notstandshilfe als Pensionsvorschuss. Die Fragen nach einer Beschäftigung bzw. einer selbstständigen Erwerbstätigkeit verneinte er jeweils. Die Frage nach einem eigenen Einkommen beantwortete er bei der Antragstellung am 25. August 1995 mit einem Hinweis auf ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §1;NotstandshilfeV §2;NotstandshilfeV §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/08/0005
2002/08/0185
Rechtssatz: Die Notstandshilfe gebührt auf Grund ihres Charakters einer subsidiären Leistung nur dan... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33 Abs2;AlVG 1977 §33 Abs3;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §1;NotstandshilfeV §2;NotstandshilfeV §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/08/0005
2002/08/0185
Rechtssatz: Notlage ist insoweit nicht anzunehmen, als das anzurechnende Einkommen aus einer unselbs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Notstandshilfe abgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, bei Beurteilung der Notlage des Beschwerdeführers sei das Einkommen seiner Ehefrau gemäß § 6 Notstandshilfeverordnung zu berücksichtigen. Bei gesetzeskonformer Berechnung übersteige der tägliche Anrechnungsbetrag das Ausmaß der dem Beschwerdeführer gebührenden täglichen Notstandshilfe. Notlage i... mehr lesen...
Index: E3L E0520401062 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: 31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit Art4 Abs1;31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit;AlVG 1977 §33;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §2;NotstandshilfeV §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/08/0002 E 14. Jänner 2004 RS 10(Hier: Wenn daher die Behörde das Einkommen der im gemeinsamenHaushalt mit dem Ehemann lebenden Ehef... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 15. Mai 2000 den Antrag auf Zuerkennung von Notstandshilfe. Nach dem Inhalt des Antrages lebte sie mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn im gemeinsamen Haushalt; der Sohn habe als Zivildiener ein monatliches Einkommen von S 4.000,-- erzielt. Mit erstinstanzlichem Bescheid vom 30. Mai 2000 wurde dieser Antrag mangels Notlage abgewiesen. In der Begründung: heißt es dazu, das anrechenbare Einkommen des Ehemannes der Beschwerdeführerin übersteige trotz Ber... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer auf Grund seines Antrages Notstandshilfe im Betrag von täglich EUR 0,66 zuerkannt. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, bei Beurteilung der Notlage des Beschwerdeführers sei die Nettopension seiner Ehefrau gemäß § 6 Notstandshilfeverordnung zu berücksichtigen. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde stellt der Beschwerdeführer das Einkommen seiner Ehefrau und die rechnerische R... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer auf Grund seines Antrages Notstandshilfe im Betrag von täglich EUR 15,02 zuerkannt. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, bei Beurteilung der Notlage des Beschwerdeführers sei die Nettopension seiner Lebensgefährtin gemäß § 6 Notstandshilfeverordnung zu berücksichtigen. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde stellt der Beschwerdeführer das Einkommen seiner Lebensgefährtin und d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer auf Grund seines Antrages Notstandshilfe im Betrag von täglich EUR 6,97 zuerkannt. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, bei Beurteilung der Notlage des Beschwerdeführers sei die Nettopension seiner Ehefrau gemäß § 6 Notstandshilfeverordnung zu berücksichtigen. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde stellt der Beschwerdeführer das Einkommen seiner Ehefrau und die rechnerische R... mehr lesen...
Index: E3L E0520401062 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: 31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit Art4 Abs1;31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit;AlVG 1977 §33;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §2;NotstandshilfeV §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/08/0002 E 14. Jänner 2004 RS 10 Stammrechtssatz Die Anordnung der Berücksichtigung des Einkommens des Ehemann... mehr lesen...
Index: E3L E0520401062 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: 31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit Art4 Abs1;31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit;AlVG 1977 §33;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §2;NotstandshilfeV §6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/08/0087 E 17. März 2004 2004/08/0026 E 21. April 2004 2003/08/0105 E 21. April 2004 Hinweis auf Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: E3L E0520401062 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: 31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit Art4 Abs1;31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit;AlVG 1977 §33;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §2;NotstandshilfeV §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/08/0002 E 14. Jänner 2004 RS 10(Hier: Wenn daher die Behörde das Einkommen der im gemeinsamen Haushalt mit dem Ehemann lebenden Ehe... mehr lesen...
Index: E3L E0520401062 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: 31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit Art4 Abs1;31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit;AlVG 1977 §33;AlVG 1977 §36;NotstandshilfeV §2;NotstandshilfeV §6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/08/0016 E 21. April 2004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/08/0002 E 14. Jänner 2004 RS 10(Hier: Wenn ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 1. Juni 2001 einen Antrag auf Zuerkennung von Notstandshilfe. Diesem Antrag wurde mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 13. Juni 2001 mangels Notlage keine Folge gegeben. In ihrer Berufung gegen diesen Bescheid führte die Beschwerdeführerin aus, dass als Grundlage für die Berechnung eines Anspruches auf Notstandshilfe das Gehalt ihres Lebensgefährten herangezogen worden sei. Ihr Lebensunterhalt könne jedoch nicht über... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin mangels Notlage keine Notstandshilfe zuerkannt. Das gemäß § 6 der Notstandshilfeverordnung anzurechnende Einkommen des Lebensgefährten der Beschwerdeführerin übersteigt nach der Begründung: das Ausmaß der Notstandhilfe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde. Die b... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Mai 2002 widerrief das Arbeitsmarktservice Rohrbach gemäß § 38 und § 24 Abs. 2 AlVG die Zuerkennung der Sondernotstandshilfe an die Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 7. März 2000 bis zum 31. Jänner 2001 und verpflichtete sie gemäß § 39 Abs. 4 iVm § 38 und § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Sondernotstandshilfe in Höhe von EUR 6.159,82. Die Beschwerdeführerin habe die Leistung zu Unrecht bezogen, weil auf Grund des Einkommensteuerbe... mehr lesen...
Index: E3L E0520401062 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: 31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit Art4 Abs1;AlVG 1977 §33 idF 1999/I/179;AlVG 1977 §36 idF 2000/I/142;NotstandshilfeV §2 idF 1989/388;NotstandshilfeV §6 idF 1996/240; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0240 E 18. Februar 2004 2002/08/0276 E 18. Februar 2004
Rechtssatz: Die in §... mehr lesen...
Index: E3L E0520401062 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: 31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit;AlVG 1977 §36; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0240 E 18. Februar 2004 2002/08/0276 E 18. Februar 2004
Rechtssatz: Nach österreichischem Recht hat die Notstandshilfe nicht die Funktion, eine "Mindestnettoleistung" zu garantieren, sondern (nu... mehr lesen...