RS Vwgh 2006/5/17 2004/08/0128

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Veröffentlicht am 17.05.2006
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §24 Abs2;
AlVG 1977 §25 Abs1;
AlVG 1977 §36;
AlVG 1977 §36a Abs2;
AlVG 1977 §38;
NotstandshilfeV §6;

Rechtssatz

Bei der Zuerkennung von Notstandshilfe an einen in einer Lebensgemeinschaft lebenden Arbeitslosen ist die Behörde an den Spruch des Einkommensteuerbescheides der Lebensgefährtin gebunden und es kann auch ein reiner Buchgewinn als tatsächliche Einkommensbasis herangezogen werden, weil das Ergebnis der Veranlagung zur Einkommensteuer als Gradmesser dafür dienen kann, dass der Arbeitslose über eine höhere Wirtschaftskraft verfügt als eine Person ohne Lebensgefährtin mit anzurechnendem Einkommen (Hinweis E 30. April 2002, Zl. 2002/08/0014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080128.X01

Im RIS seit

06.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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