Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §24 Abs2;Rechtssatz
Bei der Zuerkennung von Notstandshilfe an einen in einer Lebensgemeinschaft lebenden Arbeitslosen ist die Behörde an den Spruch des Einkommensteuerbescheides der Lebensgefährtin gebunden und es kann auch ein reiner Buchgewinn als tatsächliche Einkommensbasis herangezogen werden, weil das Ergebnis der Veranlagung zur Einkommensteuer als Gradmesser dafür dienen kann, dass der Arbeitslose über eine höhere Wirtschaftskraft verfügt als eine Person ohne Lebensgefährtin mit anzurechnendem Einkommen (Hinweis E 30. April 2002, Zl. 2002/08/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004080128.X01Im RIS seit
06.07.2006Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009