Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36;AlVG 1977;NotstandshilfeV §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Es entspricht dem Wesen einer Lebensgemeinschaft als faktischem und nicht rechtlichem Verhältnis, daß es auf die Willenserklärung der Betroffenen, gerichtet auf die Bejahung oder Verneinung dieses Verhältnisses - also abgesehen von seinem ... mehr lesen...