Mit Bescheid vom 28. November 1996 stellte das Arbeitsmarktservice Wien das am 21. Jänner 1994 angefallene Karenzurlaubsgeld der Beschwerdeführerin ab dem 18. Jänner 1995 mit der Begründung: ein, die Beschwerdeführerin habe auf Grund ihrer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwältin ab dem 18. Jänner 1995 im Jahre 1995 einen steuerpflichtigen Gesamtumsatz in Höhe von S 540.935,--, sohin monatlich S 46.632,40, erzielt. 11,1% dieses monatlichen Umsatzes überstiegen die für das Jahr 1995 m... mehr lesen...
Index: 00062 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6;AlVG 1977 §26 Abs3;AlVG 1977 §26 Abs4 litd idF 1993/817;AlVG 1977 §26 Abs4 litd idF 1995/297;AlVG 1977 §36a;AlVG 1977 §36b;AlVG 1977 §79 Abs19 idF 1995/297;StruktAnpG 1995;
Rechtssatz: § 26 Abs 4 AlVG in der Fassung BGBl Nr 1993/817 (und damit die Maßgeblichkeit nur des Umsatzes bei selbständiger Erwerbstätigkeit fü... mehr lesen...
Mit dem erstangefochtenen der beiden gemeinsam erlassenen, die gleiche Geschäftszahl tragenden Bescheide, gegen die sich die vorliegende Beschwerde richtet, sprach die belangte Behörde in teilweiser Stattgebung einer Berufung der Beschwerdeführerin gegen einen erstinstanzlichen Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Schärding vom 16. Dezember 1994 aus, für den Zeitraum vom 1. Juni 1989 bis zum 31. Dezember 1989 werde der Bezug (gemeint: die Zuerkennung) d... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6;AlVG 1977 §26 Abs4 litd;AlVG 1977 §79 Abs19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/08/0337
Rechtssatz: § 26 Abs. 4 lit. d AlVG stellte sowohl in der für den erstinstanzlichen Bescheid (der fälschlich die für 1994 anzuwendende Fassung wiedergibt) maßgebliche... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die zuletzt bei ihrem Ehegatten als Kellnerin beschäftigt gewesen war und vom 16. März 1995 bis zum 10. September 1995 Wochengeld bezogen hatte, beantragte am 3. Oktober 1995 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Spittal/Drau Karenzurlaubsgeld. Sie gab an, als geschäftsführende Gesellschafterin in Beschäftigung zu stehen, hieraus aber "vorläufig" kein Einkommen zu beziehen. In der von ihr vorgelegten Arbeitsbescheinigung ihres Ehegatten vom... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1995/297;AlVG 1977 §12 Abs6 litd;AlVG 1977 §12 Abs6 lite idF 1995/297;AlVG 1977 §26 Abs3 litd;AlVG 1977 §26 Abs4;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Geschäftsführertätigkeit in einer GmbH ist ein Fremdvergleich, wie ihn das Gesetz für den Fall vorsieht, dass eine das Karenzurlaubsgeld beantragende Mutter, ohn... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 5. Jänner 1996 die Gewährung von Karenzurlaubsgeld. Im Punkt 7 des Fragebogens verneinte die Beschwerdeführerin die Frage, ob sie einen landwirtschaftlichen Besitz "besitze" bzw. "gepachtet, verpachtet oder übergeben" habe, ebenso wie die Frage "Ich bewirtschafte einen land(forst)wirtschaftlichen Besitz. Wenn ja, Höhe des Einheitswertes". Bei dieser Frage wurde offenbar vom Prüfer die durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens von der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6 litd;AlVG 1977 §26 Abs4;ASVG §175 Abs3;
Rechtssatz: Tätigkeiten im Haushalt sind auch dann nicht anspruchsschädlich, wenn dieser Haushalt dem landwirtschaftlichen Betrieb dient (und zB darin auch das Essen für Beschäftigte dieses Betriebes zubereitet würde). Eine wenn auch lan... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde wie folgt entschieden: "1. Die Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes wird für den Zeitraum vom 1.1.1991 bis 14.10.1992 gemäß § 29 Abs. 1 iVm § 24 Abs. 2 AlVG rückwirkend widerrufen, da die Berufungswerberin laut Einkommensteuerbescheid für das Wirtschaftsjahr 199 1und 1992 ein über der Geringfügigkeitsgrenze liegendes Einkommen bezogen hat. Aus diesem Widerruf der Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6 litc;AlVG 1977 §12 Abs9;AlVG 1977 §26 Abs4 litd;AlVG 1977 §36a;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat zwar zu Unrecht hinsichtlich aller im angefochtenen Bescheid genannten Zeiträume § 36a AlVG in der Fassung des Strukturanpassungsgesetzes 1995, BGBl Nr 297, nicht aber hinsichtlich des Zeitraumes vom 1.Jänner 1994 bis 3... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog unter anderem vom 29. Jänner 1994 bis zum 20. Juli 1994 Karenzurlaubsgeld. Am 7. März 1994 gab sie in einer mit ihr aufgenommenen Niederschrift an, sie sei zu 24,5 % an einer GmbH beteiligt und auch handelsrechtliche Geschäftsführerin dieser Gesellschaft, wofür sie eine monatliche Entlohnung von S 3.000,-- erhalte. Bis zum 25. Jänner 1994 sei sie als Inhaberin einer Einzelfirma selbständig erwerbstätig gewesen. Ihr sei bewusst, dass sie für den Zeitraum vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6 lite idF 1995/297;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §26 Abs4 idF 1995/297;AlVG 1977 §79 Abs19;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997080... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. April 1994 gab das Arbeitsamt Mödling dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Karenzurlaubsgeld gemäß § 26 Abs. 4 lit. d AlVG ab 1. Jänner 1994 keine Folge. Nach der Begründung: habe das Ermittlungsverfahren ergeben, daß ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (laut ihrer Angabe S 2,8 Mill.) die im Jahre 1994 bestehende Geringfügigkeitsgrenze übersteige. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung. Danach erziele sie aus ihrer selbständigen Tätigkeit keinerlei Einko... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24;AlVG 1977 §26 Abs4 litd idF 1993/817;AlVG 1977 §79 Abs7 idF 1993/817;VwRallg;
Rechtssatz: § 26 Abs. 4 lit. d AlVG idF der Nov BGBl 1993/817 ist nicht nur auf Ansprüche auf Karenzurlaubsgeld anwendbar, die ab 1. Jänner 1994 geltend gemacht wurden, sondern auch auf schon zuvor geltend gemachte A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Karenzurlaubsgeld mangels Arbeitslosigkeit abgewiesen. Nach der Begründung: dieses Bescheides seien die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte jeweils Hälfteeigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit einem Gesamteinheitswert von S 189.000,--. Die Beschwerdeführerin habe in ihrer Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid gelte... mehr lesen...
Index: L67004 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Oberösterreich62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6 litb idF 1995/297;AlVG 1977 §26 Abs4;ASVG §35 impl;BSVG §2 impl;GVG OÖ 1994 §8;GVG OÖ 1994 §9 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/08/0502 E 21. April 1998
Rechtssatz: Der Umstand, daß zB für... mehr lesen...
Index: L67004 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §879;AlVG 1977 §12 Abs6 litb idF 1995/297;AlVG 1977 §26 Abs4;GVG OÖ 1994 §15 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/08/0502 E 21. April 1998
Rechtssatz: § 15 Abs 2 OÖ GVG 1994 erklärt einen dem "Rechtse... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1091;ABGB §825;AlVG 1977 §12 Abs6 litb idF 1995/297;AlVG 1977 §26 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/08/0502 E 21. April 1998
Rechtssatz: Gegenstand eines Pachtvertrages kann nicht ein ideeller Miteigentumsanteil, sondern nur eine bestimmte, konkrete G... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde gemäß §§ 24 Abs. 2 und 29 Abs. 1 AlVG den Widerruf des der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 24. September 1992 bis 29. Juli 1994 gewährten Karenzurlaubsgeldes sowie die gemäß § 25 Abs. 1 AlVG ergangene Verpflichtung zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistung in Höhe von S 134.286,-- (Spruchpunkt 1.). Ferner wurde die Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 32a Abs. 2 AlVG zur Za... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §26 Abs4 lite;
Rechtssatz: Nach § 26 Abs 4 lit e AlVG schließt die Mithilfe im Betrieb des Ehegatten zwar vom Anspruch auf Karenzurlaubsgeld aus, diese Ausschlußwirkung tritt aber (ausnahmsweise) nicht ein, wenn auch bei Bestehen eines Dienstverhältnisses zwischen den Ehegatten kein Entgelt erzielt worden wäre, welches die gena... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 14. April 1995 mit Wirkung ab 3. April 1995 unter Verwendung des bundeseinheitlich aufgelegten Antragsformulares den Antrag auf Gewährung von Karenzurlaubsgeld. Im Antrag wurde die Frage 4. ("Ich stehe derzeit in Beschäftigung. Wenn ja, Art der Tätigkeit (z.B. Dienstnehmer, Hausbesorger, Mitarbeit im Familienbetrieb, Geschäftsführer)") ebenso verneint wie die Frage 5. ("Ich war bzw. bin selbständig erwerbstätig. Wenn ja, haben Sie die Gewerbeberechtig... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §26 Abs4 idF 1993/817;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996080286.X01 Im RIS seit 18.10.2001 mehr lesen...
Eine Dienstnehmerin der beschwerdeführenden Gesellschaft bezog im Anschluß an die Geburt ihres Kindes am 9. Oktober 1992 vom 5. Dezember 1992 bis 9. Oktober 1994 Karenzurlaubsgeld. Sie war bei der Beschwerdeführerin vom 1. Jänner 1994 bis 9. Oktober 1994 geringfügig, ab 10. Oktober 1994 in vollem Umfang beschäftigt. Mit Bescheid vom 3. Oktober 1995 hatte die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiedereinstellungsbeihilfe gemäß Art. XX... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §26 Abs4 lita;ASVG §5 Abs2 lita;ASVG §5 Abs2 litb;ASVG §5 Abs2 litc;B-VG Art140 Abs1;KarenzurlaubserweiterungsG 1990 Art21 Abs1;MSchG 1979 §15a;
Rechtssatz: Nach Art XXI Abs 1 KarenzurlaubserweiterungsG 1990 wird ein Anspruch... mehr lesen...
Die bis 7. September 1992 als Servierkraft im Betrieb ihres Ehegatten beschäftigt gewesene Beschwerdeführerin bezog im Zusammenhang mit der am 29. Oktober 1992 erfolgten Geburt ihrer Tochter u.a. vom 30. Dezember 1992 bis 30. September 1994 Karenzurlaubsgeld. Im Antragsformular wurde zu Punkt 4 ("Ich stehe derzeit in Beschäftigung. Wenn ja, Art der Tätigkeit ... (z.B. Dienstnehmer, Hausbesorger, Mitarbeiter im Familienbetrieb, Geschäftsführer")) mit Nein beantwortet. In einer mit 28. ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §1 Abs4;AlVG 1977 §12 Abs6 lita;AlVG 1977 §26 Abs4 lite;ASVG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0120 E 13. November 1986 VwSlg 12298 A/1986 RS 1
(hier: Entgelt gem § 26 Abs 4 lit e AlVG) Stammrechtssatz Bei der Ermittlung des Entgeltes gemäß § 12 Abs 6 lit a AlVG ist alle... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6 lita;AlVG 1977 §26 Abs4 lite; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0120 E 13. November 1986 VwSlg 12298 A/1986 RS 2
(hier: Entgelt gem § 26 Abs 4 lit e AlVG) Stammrechtssatz Der Begriff des Entgeltes im § 12 Abs 6 lit a AlVG ist - ebenso wie in § 1 Abs 4 AlVG (siehe dazu Dirschmied, Arbeitslosenversicherungsrecht, An... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, daß gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 AlVG die Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes an die Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 25. April 1990 widerrufen werde und die Beschwerdeführerin gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Karenzurlaubsgeldes in der Höhe von S 29.003,-- verpflichtet sei. Der Bescheidbegrü... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs9;AlVG 1977 §26 Abs4 litd;AlVG 1977 §27 Abs6 idF 1989/394;AlVG 1977 §36 Abs3 litA litf idF 1987/615;AlVG 1977 §36 Abs3 litB litd idF 1987/615;AlVG 1977 §36 Abs3;AlVGNov 1987;AlVGNov 1989;AlVGNov 1992;
Rechtssatz: Angesichts des Umstandes, daß der Gesetzgeber sowohl der AlVGNov BGBl 1987/615 als auch der AlVGNov BGBl 1989... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde das der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 1. April 1991 bis 30. Juni 1991 und vom 1. August 1991 bis 30. September 1991 zuerkannte Karenzurlaubsgeld widerrufen und die Beschwerdeführerin gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Karenzurlaubsgeldes in der Höhe von S 46.603,-- verpflichtet. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Juli 1991 stellte die belangte Behörde ... mehr lesen...