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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §26 Abs4 lite;Rechtssatz
Nach § 26 Abs 4 lit e AlVG schließt die Mithilfe im Betrieb des Ehegatten zwar vom Anspruch auf Karenzurlaubsgeld aus, diese Ausschlußwirkung tritt aber (ausnahmsweise) nicht ein, wenn auch bei Bestehen eines Dienstverhältnisses zwischen den Ehegatten kein Entgelt erzielt worden wäre, welches die genannten Geringfügigkeitsgrenzen des § 5 Abs 2 lit a bis c ASVG übersteigt (Hinweis E 14.11.1995, 95/08/0172).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080284.X03Im RIS seit
18.10.2001