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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §24 Abs2;Rechtssatz
Liegt auf Grund bestimmter Umstände jedenfalls eine Geschlechts- und Wirtschaftsgemeinschaft vor, vermag der Umstand, dass der Beschwerdeführer nicht täglich, sondern nur 3 bis 4 Mal wöchentlich bei seiner Lebensgefährtin nächtigt, die Annahme einer Lebensgemeinschaft nicht zu widerlegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999030335.X01Im RIS seit
07.11.2002