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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1998/I/148;Rechtssatz
Auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 AlVG (in der seit 1. Oktober 1998 geltenden Fassung BGBl. I Nr. 148/1998) ist, wenn ein Überbezug nicht auf das Verschulden des Leistungsempfängers zurückgeht, eine Rückforderung der ausbezahlten Leistung nur in der Höhe des erwirtschafteten Einkommens aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit zulässig (vor der genannten Nov bestand keine diesbezügliche Beschränkung, Hinweis E 7. Juni 2000, 99/03/0350; E 30. April 2002, 2002/08/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080026.X05Im RIS seit
04.02.2003Zuletzt aktualisiert am
13.08.2012